Beschlussvorlage - 2014/0244/5.1
Grunddaten
- Betreff:
-
Haushaltswirtschaftliche Sperre gem. § 24 I GemHVO NRW
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- 5.1 - Kämmerei und Steuern
- Berichterstattung:
- Herr Hafers
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
---|---|---|---|---|
●
Erledigt
|
|
Rat der Stadt Alsdorf
|
Entscheidung
|
|
|
24.06.2014
|
Sachverhalt
Darstellung der Sachlage:
Eine nach dem Stand vom 04. Juni 2014 mit Blick auf das Jahresende vorgenommene Überprüfung des Ergebnishaushaltes hat zu dem Ergebnis geführt, dass der prognostizierte Jahresfehlbedarf im Ergebnishaushalt erheblich überschritten wird.
Nach den verfügbaren Daten ist zurzeit im Ergebnishaushalt ein Fehlbetrag von 25,7 Mio. € zu erwarten.
Dieser voraussichtliche Fehlbetrag ist begründet in einer Mindereinnahme in Höhe von rd. 12,3 Mio. € bei der Gewerbesteuer sowie einem Mehraufwand i. H. v. rd. 5,4 Mio. € bei den sonstigen Finanzaufwendungen.
Im Hinblick auf diese sich abzeichnende Haushaltssituation 2014 habe ich eine haushaltswirtschaftliche Sperre gem. § 24 I GemHVO NRW ausgesprochen. Die erlassene Verfügung ist als Anlage 1 beigefügt.
Darstellung der Rechtslage:
Gem. § 24 I der Verordnung über das Haushaltswesen der Gemeinden im Land Nordrhein-Westfalen (Gemeindehaushaltsverordnung NRW – GemHVO NRW) kann der Bürgermeister die Inanspruchnahme der im Haushaltsplan enthaltenen Ermächtigungen und Verpflichtungsermächtigungen sperren, wenn die Entwicklung der Erträge oder Aufwendungen oder die Erhaltung der Liquidität es erfordert.
Gem. § 24 II GemHVO NRW ist der Rat unverzüglich zu unterrichten, wenn eine Haushaltswirtschaftliche Sperre nach § 24 I GemHVO NRW ausgesprochen worden ist oder wenn sich abzeichnet, dass der Haushaltsausgleich gefährdet ist.
Diese vorgeschriebene Unterrichtung erfolgt durch die heutige Vorlage.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
---|---|---|---|---|---|
1
|
(wie Dokument)
|
189,7 kB
|
