Beschlussvorlage - 2014/0246/ETD

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

 

Der Betriebsausschuss nimmt den Bericht des II. Quartals 2014 der Betriebsleitung des Eigenbetriebes Techn. Dienste zur Kenntnis.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

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Sachverhalt

Darstellung der Sachlage:

Die Betriebsleitung hat nach §20 der Eigenbetriebsverordnung (EigVO NRW) den Betriebsausschuss über die Entwicklung der Erträge und Aufwendungen sowie über die Abwicklung des Vermögensplans zu unterrichten.

Der Wirtschaftsplan des Eigenbetriebs Technische Dienste für das Jahr 2014 wurde am 27.03.2014 vom Rat der Stadt beschlossen.

Der Wirtschaftsplan ist wie in den Vorjahren im Erfolgsplan in vier Betriebszweige aufgegliedert:

-               Abwasser

-              Straßenunterhaltung, Verkehrslenkung, Park- und Gartenanlagen

-               Straßenreinigung und Winterdienst

-               Abfallentsorgung

Hiervon finanzieren sich die Betriebszweige Abwasser, Abfallentsorgung, Straßenreinigung und Winterdienst aus Gebühren, die nach den Vorschriften des § 6 Kommunalabgabengesetz (KAG NRW) erhoben werden.

Für die Dienstleistungen, die der Eigenbetrieb für die Stadt erbringt und zur Abdeckung der Kosten für das Allgemeininteresse, stehen im Betriebszweig Straßenunterhaltung, Verkehrslenkung, Park- und Gartenanlagen insgesamt aus dem Haushalt der Stadt Mittel von 2,901 Mio. in 2014 zur Verfügung.

Der Verlauf des II. Quartals 2014 ist der Anlage 1 zu entnehmen.

Aus den verkehrssicherungspflichtigen Maßnahmen der Straßenunterhaltung ergibt sich derzeit folgender Sachstand:

Durchgeführte Maßnahmen I. und II. Quartal 2014

Radweg Schillerstraße

Theodor-Seipp-Straße

Viehaustraße

Pestalozzistraße

Radweg Straßburgerstraße / Blumenrather Straße


Geplante Maßnahmen: III. und IV. Quartal 2014

Eisenbahnstraße

Düppeler Straße / Rückbau Fahrbahnschwelle

Grabenstraße

Der Vermögensplan mit investiven Maßnahmen und Beschaffung von rund 3,840 Mio. € (2014) ist hinsichtlich der Abwicklung dem Punkt 8   – Stand der Baumaßnahmen der heutigen Sitzung zu entnehmen.

  

Darstellung der Rechtslage:

 

Gemäß § 20 EigVo NRW hat die Betriebsleitung den Betriebsausschuss quartalsmäßig zu unterrichten.

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Auswirkungen

Darstellung der finanziellen Auswirkungen:

 

-          entfällt –

 

Darstellung der ökologischen und sozialen Auswirkungen:

 

-          entfällt –

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Anlagen

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Beschlüsse

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09.09.2014 - Betriebsausschuss für den Eigenbetrieb Technische Dienste - zur Kenntnis genommen