Beschlussvorlage - 2014/0246/ETD
Grunddaten
- Betreff:
-
II. Quartalsbericht 2014
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- 7 - Eigenbetrieb Technische Dienste
- Berichterstattung:
- Herr Spaltner
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Betriebsausschuss für den Eigenbetrieb Technische Dienste
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Entscheidung
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09.09.2014
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Sachverhalt
Darstellung der Sachlage:
Die Betriebsleitung hat nach §20 der Eigenbetriebsverordnung (EigVO NRW) den Betriebsausschuss über die Entwicklung der Erträge und Aufwendungen sowie über die Abwicklung des Vermögensplans zu unterrichten.
Der Wirtschaftsplan des Eigenbetriebs Technische Dienste für das Jahr 2014 wurde am 27.03.2014 vom Rat der Stadt beschlossen.
Der Wirtschaftsplan ist wie in den Vorjahren im Erfolgsplan in vier Betriebszweige aufgegliedert:
- Abwasser
- Straßenunterhaltung, Verkehrslenkung, Park- und Gartenanlagen
- Straßenreinigung und Winterdienst
- Abfallentsorgung
Hiervon finanzieren sich die Betriebszweige Abwasser, Abfallentsorgung, Straßenreinigung und Winterdienst aus Gebühren, die nach den Vorschriften des § 6 Kommunalabgabengesetz (KAG NRW) erhoben werden.
Für die Dienstleistungen, die der Eigenbetrieb für die Stadt erbringt und zur Abdeckung der Kosten für das Allgemeininteresse, stehen im Betriebszweig Straßenunterhaltung, Verkehrslenkung, Park- und Gartenanlagen insgesamt aus dem Haushalt der Stadt Mittel von 2,901 Mio. in 2014 zur Verfügung.
Der Verlauf des II. Quartals 2014 ist der Anlage 1 zu entnehmen.
Aus den verkehrssicherungspflichtigen Maßnahmen der Straßenunterhaltung ergibt sich derzeit folgender Sachstand:
Durchgeführte Maßnahmen I. und II. Quartal 2014
Radweg Schillerstraße
Theodor-Seipp-Straße
Viehaustraße
Pestalozzistraße
Radweg Straßburgerstraße / Blumenrather Straße
Geplante Maßnahmen: III. und IV. Quartal 2014
Eisenbahnstraße
Düppeler Straße / Rückbau Fahrbahnschwelle
Grabenstraße
Der Vermögensplan mit investiven Maßnahmen und Beschaffung von rund 3,840 Mio. € (2014) ist hinsichtlich der Abwicklung dem Punkt 8 – Stand der Baumaßnahmen der heutigen Sitzung zu entnehmen.
Darstellung der Rechtslage:
Gemäß § 20 EigVo NRW hat die Betriebsleitung den Betriebsausschuss quartalsmäßig zu unterrichten.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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öffentlich
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939,8 kB
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