Beschlussvorlage - 2014/0004/3.3

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

 

Der Ausschuss für Schulen, Sport und Kultur nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis.

 

Der Ausschuss für Schulen, Sport und Kultur beauftragt die Verwaltung, die zahlenmäßige Entwicklung der Elisabethschule zu beobachten und wenn erforderlich, notwendige Gespräche und Verhandlungen mit Dritten in dieser Sache zu führen sowie entsprechende Beschlüsse vorzubereiten und diese dem Ausschuss rechtzeitig zur Beratung vorzulegen.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

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Sachverhalt

Darstellung der Sachlage:

 

In der Sitzung des Ausschusses für Schulen, Sport und Kultur am 04.09.2013 stand diese Angelegenheit unter dem Tagesordnungspunkt „Kooperation der Schulträger der Förderschulen in der StadteRegion zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention/9. Schulrechtsänderungsgesetz“ zur Debatte. Die Verwaltung informierte den Ausschuss über die Sachlage. Der Ausschuss beschloss, über die Ergebnisse in dieser Sache fortlaufend informiert zu werden.

 

Nachdem mehrere Gespräche auf StädteRegions-Ebene stattgefunden hatten, einigte man sich im Dezernentenkreis darauf, Arbeitsgruppen zu bilden für die StädteRegion selbst, für die Stadt Aachen, je eine für den Nordkreis und den Südkreis.

 

Zwischen den dem Nordkreis angehörigen Städten fanden mehrere Gespräche statt.

 

Die sich im Hinblick auf das im Herbst 2013 beschlossene und zum 01.08.2014 in Kraft getretene 9. Schulrechtsänderungsgesetz (9.SchRÄG) und der derzeit geltenden Verordnung über die Mindestgrößen der Förderschulen und Schulen für Kranke (MindestgrößenVO) ergebenden Konsequenzen zur Fortführung der Förderschulen wurden diskutiert.

 

Gem. der MindestgrößenVO benötigen Förderschulen im Verbund zur Fortführung der Schule 144 SchülerInnen. Keine der Förderschulen der Städte des Nordkreises beschult zurzeit SchülerInnen in dieser Anzahl (Stand 15.09.2014: Alsdorf 129/Herzogenrath 143/Würselen 60/Baesweiler nicht Trägerin einer Förderschule). In diesem Zusammenhang wird darauf hingewiesen, dass eine Schule als Teilstandort die Hälfte der o.a. SchülerInnen (72) benötigt.

 

Als Ergebnis des Gespräches der Dezernenten der Städte Alsdorf, Herzogenrath und Würselen kann festgehalten werden, dass aufgrund der o.a. Tatsachen die Förderschule der Stadt Würselen wahrscheinlich bereits im Schuljahr 2015/16 geschlossen werden muss.

 

Die Versorgung der betroffenen SchülerInnen könnte durch die Förderschulen der Städte Herzogerath und Alsdorf erfolgen. Die Schulen könnten mit den SchülerInnen aus Würselen beide für mindestens 1 Schuljahr fortgeführt werden.

 

Da aufgrund des demografischen Wandels und der Auswirkungen der derzeitigen Gesetzeslage davon auszugehen ist, dass auch in Alsdorf und Herzogenrath die erforderliche Schülermindestzahl auf Dauer nicht erhalten werden kann, wäre eine Kooperation zwischen den beiden Städten hinsichtlich der Erhaltung einer Förderschule mit Teilstandort denkbar, wobei die finanziellen Auswirkungen durch Abschluss einer öffentlich-rechtlichen Vereinbarung geregelt werden könnten.

 

Bei rechtzeitiger Beschlussfassung ist die Zusammenführung der beiden Schulen zum Schuljahresbeginn 2016/17 realisierbar.

 

Bei Fortführung einer Schule mit einem Teilstandort wäre die Versorgung der SchülerInnen mit sonderpädagogischem Unterstützungsbedarf in beiden Städten zunächst gesichert.

 

Zur Umsetzung der beabsichtigten Vorgehensweise sind zeitnah Gespräche mit den Städten Würselen und Herzogenrath (evtl. auch Baesweiler), der Bezirksregierung sowie den betroffenen Schulen zu führen.

 

 

 

 

 

 

 

 

Darstellung der Rechtslage:

 

Rechtsgrundlagen sind das mit 01.08.2014 in Kraft getretene 9. SchRÄG und die MindestgrößenVO vom 16.10.2013

 

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Auswirkungen

Darstellung der finanziellen Auswirkungen:

 

Finanzielle Auswirkungen sind zurzeit nicht darstellbar.

 

 

Darstellung der ökologischen und sozialen Auswirkungen:

 

Die Umsetzung des Artikel 24 der UN-Behindertenkonvention aus dem Jahr 2008 wird durch das 9. SchRÄG umgesetzt, wobei Ziel das gemeinsame Lernen von SchülerInnen und Schülern mit und ohne Behinderung ist. Der Ort des gemeinsamen Lernens ist die Regelschule. Gemeinsames Lernen setzt voraus, dass die Fähigkeiten jedes einzelnen Kindes durch individuelle Förderung geweckt werden und so das Lernen von und miteinander ermöglicht wird. Gemeinsames Lernen erhöht die Chancengleichheit für alle und fördert das soziale Miteinander

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Beschlüsse

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25.09.2014 - Ausschuss für Schulen, Sport und Kultur - unverändert beschlossen