Beschlussvorlage - 2014/0383/1.1

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

 

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Sachverhalt


 

Darstellung der Sach- und Rechtslage:

 

In seiner Sitzung am 24.06.2014 hat der Rat der Stadt neben den Ratsmitgliedern folgende weitere Ausschussmitglieder für die Besetzung des Ausschusses für Schulen, Sport und Kultur benannt.

 

 

Stimmberechtigte Mitglieder gemäß § 58 Abs. 3 GO NRW

 

Frau Gabriele Persigehl

 

Herr Helmuth Müller

 

Herr Karl- Heinz Balfanz

 

Herr Marius Sapletta

 

Herr Guido Leufgens

Vertreter:Herr Hubert Goerenz

 

 

Beratende Mitglieder gemäß § 58 Abs. 4 GO NRW

 

Herr Mevlüt Zorlu

Herr Mustafa Yildirim

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Auswirkungen

Beratende Mitglieder der Kirchen- und Lehrerschaft nach § 85 Abs. 2 SchulG NRW

 

Vertreter der katholischen Kirche

Herr Willy Jung

Vertreter:Herr Helmut Jonas

 

 

Vertreter der evangelischen Kirche

Frau Sybille Hirschler

Vertreterin:Frau Petra Hartmann

 

 

Vertreter der Lehrerschaft

Herr Norbert Steffens

Vertreter:Herr Martin May

 

 

 

Die benannten Mitglieder wurden durch die Verwaltung über ihre Bestellung schriftlich unterrichtet und gebeten mitzuteilen, ob sie ihre jeweilige Wahl annehmen.

 

 

Herr Guido Leufgens teilte zuvor mit, dass er die Benennung zum stimmberechtigten Mitglied gemäß § 58 Abs. 3 GO NRW nicht annehmen werde.


 

Gemäß § 58 Abs. 2 Satz 1 i. V. m. § 67 Abs. 3 GO NRW sind sachkundige Bürger und Einwohner durch den/die Vorsitzende/n mit folgendem Wortlaut in den jeweiligen Ausschuss einzuführen und zu verpflichten:

 

 

(Nachzusprechende Formel):

 

„Ich verpflichte mich, dass ich meine Aufgaben nach bestem Wissen und Können wahrnehmen, das Grundgesetz, die Verfassung des Landes und die Gesetze beachten und meine Pflichten zum Wohle der Gemeinde erfüllen werde.

 

(So wahr mir Gott helfe.)

 

 

Die religiöse Beteuerungsformel kann dabei entfallen.

 

Über die Verpflichtung wird eine Niederschrift gefertigt.

 

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Beschlüsse

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25.09.2014 - Ausschuss für Schulen, Sport und Kultur - unverändert beschlossen