Beschlussvorlage - 2014/0384/3.3
Grunddaten
- Betreff:
-
Fortschreibung Schulentwicklungsplanung; hier: Sachstand
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- 3.3 - Schulen
- Berichterstattung:
- Herr Spaltner
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Ausschuss für Schulen, Sport und Kultur
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Entscheidung
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25.09.2014
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Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Der Ausschuss für Schulen, Sport und Kultur nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis.
Der Ausschuss für Schulen, Sport und Kultur beauftragt die Verwaltung, den Entwurf der Fortschreibung des Schulentwicklungsplanes, sobald dieser vorliegt, zur Beratung und Erarbeitung eines Empfehlungsbeschlusses für den Ausschuss für Schulen, Sport und Kultur in die Arbeitsgruppe SEP einzubringen.
Im Anschluss hieran ist die Angelegenheit dem Ausschuss für Schulen, Sport und Kultur zur Beschlussfassung vorzulegen.
Sachverhalt
Darstellung der Sachlage:
Der Schulentwicklungsplan für die Stadt Alsdorf hat Gültigkeit bis zum Ende des Schuljahres 2016/2017 mit einem Ausblick bis zum Jahr 2025.
Die Fortschreibung der Schulentwicklungsplanung für die Jahre 2017/18 bis 2022/23 ist an eine externe Firma vergeben worden und in der Bearbeitung.
Ein erster Überblick liegt der Verwaltung vor. Der Gesamt-Entwurf der Fortschreibung wird im Herbst 2014 vorliegen.
Es ist beabsichtigt diesen in die Arbeitsgruppe Schulentwicklungsplanung, der neben der Verwaltung aus Vertretern des Ausschusses für Schulen, Sport und Kultur und den Schulleitern besteht, einzubringen.
Dort wird der Entwurf beraten und ein Empfehlungsbeschluss für den Ausschuss für Schulen, Sport und Kultur erarbeitet.
Planmäßig soll der Entwurf dann in der Sitzung des Schulausschusses im November 2014 zur Beratung und Beschlussfassung auf die Tagesordnung gesetzt werden.
Weitere Erläuterungen zur Sachlage kann die Veraltung in der heutigen Sitzung geben.
Darstellung der Rechtslage:
Die rechtliche Verpflichtung zur Betreibung und Fortschreibung der Schulentwicklungsplanung ergibt sich aus den Bestimmungen des § 80 SchulG NWR.
