Beschlussvorlage - 2014/0398/4.3
Grunddaten
- Betreff:
-
Bestellung eines Radwegebeauftragten
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- 4.3 - Hoch-, Tiefbau, Verkehrsplanung
- Berichterstattung:
- Herr Felkel
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Ausschuss für Stadtentwicklung
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Entscheidung
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23.10.2014
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Sachverhalt
Darstellung der Sachlage:
Der Ausschuss für Stadtentwicklung hatte in seiner Sitzung am 20.10.2011 Herrn Schmidt-Schwan zum Radwegebeauftragten der Stadt bestellt. Die Benennung war bis zur Kommunalwahl 2014 befristet. Durch die Kommunalwahl am 25.05.2014 ist Herr Schmidt-Schwan Mitglied des Rates der Stadt Alsdorf geworden. Aus den v.g. Gründen endet nunmehr die Bestellung des Herrn Schmidt-Schwan als Radwegebeauftragter.
In Nachfolge hat sich Herr Norbert Seimetz, Alsdorf, bereiterklärt die Aufgabe des Radwegbeauftragten ehrenamtlich zu übernehmen.
Darstellung der Rechtslage:
Die Bestellung des bisherigen Radwegebeauftragten Herrn Schmidt-Schwan war bis zur Kommunalwahl 2014 befristet; somit ist eine Abberufung nicht erforderlich.
Etwaige Rechtsvorschriften über das Tätigkeitsfeld eines Radwegebeauftragten sind nicht bekannt.
Jedoch sind mit der Übernahme dieser Tätigkeit folgende Zielformulierungen verbunden:
- Befahrung des Radwegenetzes
Feststellung etwaiger Mängel
Verbesserungsvorschläge zur Führung des Radfahrers in kritischen Knotenbereichen
- Kontaktstelle für Bürger
Bürger können ihrerseits festgestellte Mängel oder Verbesserungsvorschläge an den Radwegebeauftragten weiterleiten.
- Einbeziehung in die Planung von Straßenneubau-umbaumaßnahmen
- Einbeziehung bei Planungen des Radverkehrsnetzes, z.B. Lückenschluss
All diese Aufgaben setzen eine enge und vertrauensvolle Zusammenarbeit zwischen Radwegebeauftragtem und der Verwaltung voraus.
Der Radwegbeauftragte sollte einmal jährlich oder bei Bedarf dem Rat bzw. dem Fachausschuss über die Tätigkeiten berichten.
Die Bestellung des Radwegebeauftragten ist bis zur Kommunalwahl, somit planmäßig bis 2019, befristet.
