Beschlussvorlage - 2014/0406/1.1

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

 

 

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Sachverhalt


Darstellung der Sach- und Rechtslage:

 

In seiner  Sitzung am 04.09.2014 hat der Rat der Stadt Alsdorf Frau Manuela Armann-Matuszak als stellv. sachkundige Einwohnerin gem. § 58 (4) GO NRW für die Besetzung des Ausschusses für Stadtentwicklung benannt.

 

Das benannte Mitglied wurde durch die Verwaltung über seine Bestellung schriftlich unterrichtet und gebeten, mitzuteilen, ob es seine jeweilige Wahl annehme. Es wurde weiterhin zwecks Einführung und Verpflichtung zu der heutigen Sitzung eingeladen.

 

Gem. § 58 Abs. 2 i.V.m. § 67 Abs. 3 GO sind die genannten Personen durch den Ausschussvorsitzenden mit folgendem Wortlaut in den Ausschuss für Stadtentwicklung einzuführen und verpflichten:

 

(Nachzusprechende Formel):

 

„Ich verpflichte mich, das ich meine Aufgaben nach bestem Gewissen und Können wahrnehmen, das Grundgesetz, die Verfassung des Landes und die Gesetze beachten und meine Pflichten zum Wohle der Gemeinde erfüllen werde. (So wahr mit Gott helfe).“

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Auswirkungen

 

 

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Beschlüsse

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23.10.2014 - Ausschuss für Stadtentwicklung - unverändert beschlossen