Beschlussvorlage - 2014/0440/6.1

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

 

 

Der Rat der Stadt beschließt die als Anlage beigefügte 22. Änderung der Satzung über die Erhebung von Friedhofsgebühren in der Stadt Alsdorf vom 11.12.1981.

 

Die Änderungssatzung tritt am Tag nach ihrer Bekanntmachung in Kraft.

 

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Sachverhalt


Darstellung der Sachlage:

 

Seit dem 01.01.2012 ist die Unterhaltung und Pflege der städtischen Friedhöfe an die GSG-Grund- und Stadtentwicklung GmbH, Alsdorf, übertragen.

Die Gebührenkalkulation für die Friedhofsgebühren wird vom  IHK - Institut für kommunale Haushaltswirtschaft in Helsa - erstellt.

Für das Jahr 2014  ist eine Neukalkulation der Friedhofsgebühren (Anlage 1)  zwingend notwendig, da eine Kostendeckung nicht mehr erreicht wurde.

Nach dem Gebührenrecht ist bei kostenrechnenden Einrichtungen, wie zum Beispiel Friedhöfe, das Prinzip der Kostendeckung anzuwenden.

 

Die Mehrkosten sind auf eine intensivere und umfangreichere Pflege der Friedhöfe zurückzuführen. Außerdem sind erhebliche Unterhaltungsmaßnahmen im Bereich Kanalisierung und Unterhaltung der Friedhofswege notwendig geworden.

 

 

 

Darstellung der Rechtslage:

 

Gemäß § 6 Abs. 1 des Kommunal Abgabengesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen (KAG NW) sind Benutzungsgebühren zu erheben, wenn eine Einrichtung oder Anlage überwiegend dem Vorteil einzelner Personen oder Personengruppen dient.

Das veranschlagte Gebührenaufkommen soll die voraussichtlichen Kosten der Einrichtung nicht übersteigen und in der Regel decken.

Außerdem sind gemäß § 77 Abs. 2 Nr. 1 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NW) die Gemeinden verpflichtet, die zur Erfüllung ihrer Aufgaben erforderlichen Einnahmen zunächst aus speziellen Entgelten für die von ihnen erbrachten Leistungen zu beschaffen.

Es ist ihnen verwehrt, zum Beispiel auf Gebühren zu verzichten und dafür die Hauptlast der Finanzierung ihrer Aufgaben auf die Steuer zu verlagern, ohne dass ein hinreichender Grund besteht.

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Auswirkungen

Darstellung der finanziellen Auswirkungen:

 

Die vorgeschlagenen Gebührenänderungen führen zur Deckung der entstehenden Kosten bei der Friedhofsunterhaltung. 

 

Darstellung der ökologischen und sozialen Auswirkungen:

 

Entfällt.

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Anlagen

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Beschlüsse

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13.11.2014 - Rat der Stadt Alsdorf - geändert beschlossen