Beschlussvorlage - 2014/0457/5.1

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

 

Der Rat der Stadt Alsdorf nimmt die Anzeige der über- und außerplanmäßigen Aufwendungen und Auszahlungen zum III. Quartal 2014 des Haushaltsjahres 2014 zur Kenntnis.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

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Sachverhalt

Darstellung der Sach- und Rechtslage:

 

Gemäß § 83 Abs. 1 GO NRW sind über- und außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen nur zulässig, wenn sie unabweisbar sind. Die Deckung muss jeweils im laufenden Haushaltsjahr gewährleistet sein. Über die Leistung dieser Aufwendungen und Auszahlungen entscheidet der Kämmerer, wenn ein solcher nicht bestellt ist, der Bürgermeister, soweit der Rat keine andere Regelung trifft. Der Kämmerer kann mit Zustimmung des Bürgermeisters und des Rates die Entscheidungsbefugnis auf andere Bedienstete übertragen.

 

Nach § 83 Abs. 2 GO NRW bedürfen die erheblichen über- und außerplanmäßigen Aufwendungen und Auszahlungen der vorherigen Zustimmung des Rates; im Übrigen sind sie dem Rat zur Kenntnis zu bringen.

 

Nach § 4 Abs. 2 der Zuständigkeitsordnung der Stadt Alsdorf ist der Kämmerer berechtigt, über- und außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen bis zu einem Wert von einschließlich 40.000 € im Einzelfall zuzustimmen.

 

In der Anlage 1 werden dem Rat der Stadt Alsdorf die im III. Quartal des Haushaltsjahres 2014 entstandenen über- und außerplanmäßigen Auszahlungen für die Investitionstätigkeit in Höhe von 45.300,00 € zur Kenntnis gebracht.

 

In der Anlage 2 werden dem Rat der Stadt Alsdorf die im III. Quartal des Haushaltsjahres 2014 entstandenen über- und außerplanmäßigen Aufwendungen im Ergebnishaushalt in Höhe von 40.271,95 € zur Kenntnis gebracht.

 

Es handelt sich ausnahmslos um unabweisbare  Aufwendungen und Auszahlungen im Sinne des § 83 GO NRW.

 

Die Verwaltung bittet um Kenntnisnahme.

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Auswirkungen

 

Darstellung der finanziellen Auswirkungen:

 

Die über- und außerplanmäßigen Aufwendungen und Auszahlungen wurden im Rahmen der Gesamtermächtigung des Ergebnishaushaltes sowie des Investitionshaushaltes gedeckt und verursachen weder eine Verschlechterung des Jahresfehlbetrages noch eine Ausweitung der Kreditermächtigung.

 

 

 

Darstellung der ökologischen und sozialen Auswirkungen:

 

Entfällt.

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Anlagen

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Beschlüsse

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13.11.2014 - Rat der Stadt Alsdorf - zur Kenntnis genommen