Beschlussvorlage - 2014/0504/3.2
Grunddaten
- Betreff:
-
Aufgabenbereich der Hilfen zur Erziehung und der Eingliederungshilfe hier: Steuerung und Qualitätssicherung der Hilfen zur Erziehung, Fall- und Kostenentwicklung
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- 3.2 - Jugend
- Berichterstattung:
- Herr Spaltner
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Jugendhilfeausschuss
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Entscheidung
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02.12.2014
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Sachverhalt
Darstellung der Sach- und Rechtslage:
Erziehungshilfen werden in erster Linie durch prekäre Lebenslagen von Familien ausgelöst, auf die die Jugendhilfe nur bedingt Einfluss nehmen kann.
Unter Hilfen zur Erziehung werden verschiedene Formen der beratenden, begleitenden und betreuenden sozialpädagogischen Unterstützungen in unterschiedlicher Intensität verstanden. Zur Gewährleistung einer hilfebedarfsgerechten Unterstützung werden professionelle Fachkräfte entsprechend der individuellen Zielformulierung eingesetzt.
Für die Ausgestaltung der Hilfe arbeitet das Jugendamt mit den freien Trägern der Jugendhilfe eng und konstruktiv zusammen. Hierbei hat die Stärkung des Familiensystems Vorrang vor der „Behandlung des Symtomträgers“ in einer stationären Jugendhilfe-einrichtung.
Nach dem Kinder- und Jugendhilfegesetz haben Personensorgeberechtigte einen Rechtsanspruch auf Hilfen zur Erziehung für sich und ihr Kind, wenn ein entsprechender erzieherischer Bedarf erforderlich ist und die Hilfe für die weitere Entwicklung geeignet und notwendig ist. Auch junge Volljährige können entsprechende Unterstützung erhalten. Jugendhilfe gehört somit zu den so genannten „pflichtigen Aufgaben der Verwaltung“.
Angebotsformen, Hilfearten und Zielgruppen der Hilfen zur Erziehung nach dem Achten Sozialgesetzbuch (SGB VIII)
Welche Hilfe im Einzelfall notwendig und geeignet ist, hängt von vielen Faktoren ab (von den Lebensumständen, Alter des Kindes/Jugendlichen). Die Gestaltung der Hilfe richtet sich daher nach dem erzieherischen Bedarf im Einzelfall.
Die sich verändernden Lebenslagen von Familien haben bundesweit und auch in Alsdorf einen erheblichen Bedarf an Hilfen zur Erziehung zur Folge. Aufgrund der enormen Kostenentwicklung müssen die Hilfen zur Erziehung möglichst effektiv und effizient gesteuert werden. Die Steuerung der Hilfen zur Erziehung in Alsdorf ist bereits seit Jahren Teil eines umfassend zu verstehenden Qualitätsmanagements.
Steuerungsinstrumente der Hilfen zur Erziehung in Alsdorf:
Die Hilfen zur Erziehung werden über 5 Ebenen gesteuert:
- auf der Ebene des Jugendhilfeausschusses
- auf der Infrastrukturebene durch die Jugendhilfeplanung
- auf der einrichtungsbezogenen Ebene der Angebotsgestaltung durch Verein-barungen nach §§ 77, 78ff SGB VIII
- auf der Einzelfallebene durch den Hilfeplan
- auf der operativen Ebene zwischen ASD, Vormundschaften, wirtschaftlicher Jugendhilfe und ASD-Leitung
1. Strategische Ebene:
Der Jugendhilfeausschuss ist das zentrale Organ der kommunalen Kinder- und Jugendhilfepolitik. Er beschließt Ziele, Grundlagen, fachliche Standards und Trägerschaften auf der Basis der Jugendhilfeplanung.
2. Infrastrukturelle Ebene:
Die Jugendhilfeplanung/der Qualitätsdialog im Bereich der erzieherischen Hilfe wird kontinuierlich auf der Grundlage einer lebenswelt-orientierten Kinder- und Jugendhilfe planungsbereichsbezogen weiterentwickelt.
Die Arbeitsgemeinschaft nach § 78 SGB VIII ist in Alsdorf bereits seit vielen Jahren ein zentrales Organ zur Förderung der Qualität von Verfahrensweisen und Leistungen in der Jugendhilfe.
3. Einrichtungsbezogene Ebene:
Durch eine enge Vernetzung mit den Anbietern (Trägern der freien Jugendhilfe) werden Standards weiterentwickelt und den aktuellen Anforderungen angepasst. Freie und öffentliche Träger erarbeiten in der Städteregion Aachen gemeinsam überprüfbare verbindliche Qualitätskriterien zur Bestimmung und Bewertung von Zielen der Hilfeplanung. Daraus werden Bedarfe und Anforderungsprofile für die Angebote von Hilfen zur Erziehung konzeptionell und infrastrukturell entwickelt.
Aufgrund von gesetzlichen Vorlagen werden nach §§ 78 ff SGB VIII mit den Trägern der freien Jugendhilfe Entgeldverhandlungen über Art, Ziel, und Qualität des Leistungs-angebotes durchgeführt. Hierbei wird auch Einfluss auf die Kostenkalkulation und die Leistungsbeschreibung des Trägers genommen –eine der wenigen beeinflussbaren Faktoren.
4. Einzelfallebene
Die Fallsteuerung im Rahmen des Hilfeplans liegt beim/bei der MitarbeiterIn des Allgemeinen Sozialen Dienstes und den Sonderdiensten. Der ASD entscheidet im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften über die Notwendigkeit, die Eignung, die Verhältnismäßigkeit und auch über die wirtschaftliche Ausgestaltung der Hilfe in enger Abstimmung mit der wirtschaftlichen Jugendhilfe und der Leitung des Jugendamtes.
Die Verhältnismäßigkeit richtet sich auf die Eingriffsintensität, die Dauer und den Umfang der Hilfe hinsichtlich der Entwicklung des Kindes/der Familie. Durch den Hilfeplan wird die Hilfe dokumentiert und so die Voraussetzung für deren Bewertung geschaffen. Durch regelmäßiges, systematisches Auswerten der Hilfeplanprotokolle wird Hilfeplanung zum zentralen Steuerungsinstrument der vom Jugendamt bewilligten Hilfe.
5. Controlling und Standards auf der operativen Ebene zwischen sozialpädagogischer Fachkraft, wirtschaftlicher Jugendhilfe und ASD-Leitung
Auf der operativen Ebene wurden in den letzten Jahren verschiedene Steuerungsansätze und zahlreiche Standards eingeführt. So werden kostenintensive stationäre Hilfen in der Regel erst installiert, wenn ambulante Maßnahmen vor Ort ausgeschöpft sind. Kinder bis zum vollendeten 6. Lebensjahr werden möglichst in Pflegefamilien/Erziehungsstellen bzw. im Rahmen von Verwandtenpflege untergebracht.
Wenn Kinder und Jugendliche fremd untergebracht werden, bemühen wir uns um eine wohnortnahe Unterbringung, damit auch weiterhin Besuchskontakte zur Herkunftsfamilie ohne großen Aufwand möglich sind.
Bei stationären Hilfen wird im Einvernehmen mit der Leitung der wirtschaftlichen Jugend-hilfe und der sozialpädagogischen Fachkraft regelmäßig überprüft, ob eine Rückführung unter bestimmten Voraussetzungen durchgeführt werden kann. Bei den kostenintensiven Hilfen wird im Rahmen der Möglichkeiten geprüft, ob alternativ eine günstigere, aber ähnlich effektive Hilfe möglich ist.
Hierbei darf jedoch nicht außer Acht gelassen werden, dass bei einer Veränderung der Hilfe die Beteiligung der Betroffenen ein wichtiger Erfolgsfaktor für gelingende Hilfe ist. Ideen der Jugendhilfe sind wirkungslos, wenn Betroffene nicht dafür gewonnen werden, daran mitzuarbeiten.
Im Rahmen der Verfahrensverantwortung und im Hinblick auf die wirtschaftliche Mittelverwendung werden alle Hilfen mindestens zweimal jährlich in einem multiprofessionellen Team auf ihre Ziel- und Wirksamkeit überprüft, ausgewertet und ggf. verändert. Seit 2002 besteht eine enge Zusammenarbeit zwischen den Fachkräften des Allgemeinen Sozialen Dienstes und der wirtschaftlichen Jugendhilfe, damit Veränderungen der persönlichen (z.B. Umzug, Sorgerechtsänderungen, Geburt eines weiteren Kindes, Heirat etc.) oder der wirtschaftlichen Verhältnisse (Aufnahme einer Erwerbstätigkeit, Ausbildungsbeginn etc.) sofort ausgetauscht werden können, um Änderungen im Fallverlauf umzusetzen.
Die Umsetzung der beschriebenen Steuerungsmöglichkeiten setzt eine ausreichende Ausstattung des sozialen Dienstes und der wirtschaftlichen Jugendhilfe mit Personal-ressourcen voraus.
Einflussfaktoren auf die Gewährung und Inanspruchnahme von erzieherischen Hilfen
Für Jugendämter beeinflussbare Faktoren:
Für Jugendämter nicht beeinflussbare Faktoren:



Fallzahlen- und Kostenentwicklung in Alsdorf
Im III. Quartal 2014 gab es mit 334 Hilfefällen (Hilfen zur Erziehung und Eingliederungs-hilfen) einen deutlichen Rückgang der Fallzahlen (2013: 383). Insbesondere konnten durch verstärkte eigene Fallbearbeitung/Sachbearbeitung die ambulanten Fälle weiter reduziert werden.
Wurden im Jahre 2009 noch 277 ambulante Hilfen für Alsdorfer Familien gewährt, so waren es im dritten Quartal 2014 nur noch 170 Fälle! Immerhin ein Rückgang von 107 Fällen (~38%) bzw. einer eingetretenen Ersparnis für den städtischen Haushalt von nahezu 2,3 Mio. €. (Bei der Berechnung wurden die Standards zur Erbringung von Fachleistungsstunden im Rahmen der ambulanten Hilfen zur Erziehung in der Städteregion Aachen zugrunde gelegt. Die maximale Dauer einer HzE wird auf 18 Monate begrenzt, der Umfang der monatlichen Fachleistungsstunden liegt bei max. 24 Stunden und darf bei freien Trägern der Jugendhilfe/privat-gewerblichen Anbietern max. 49,00 € betragen bzw. max. 52,00 € bei Trägern mit Entgeltverhandlung, Berechnung: 24 Std. x 158 Fälle = 3792 Std. x 49,00 € =185.808 € x 18 Monate =2.264.976 € ).
Der Rückgang bei den ambulanten Fällen ist eine direkte Folge der einzelfallbezogenen Fallsteuerung und des internen Fachcontrollings im Jugendamt. Hierzu zählt die zunehmende eigene Fallbearbeitung im ASD, um kostenintensive Hilfen zur Erziehung zu vermeiden. Dies ist eine direkte Auswirkung der im Jahre 2009 erfolgten Personal-aufstockung im Allgemeinen Sozialen Dienst. In der Regel betreuen und beraten die eigenen MitarbeiterInnen im Jugendamt zunächst selbst die Familien, um kosten-intensivere Hilfen zu vermeiden. Die Jugendlichen und ihre Familien erhalten vor einer beabsichtigten Fremdunterbringung zunächst mehrere Beratungsgespräche im Jugendamt und in etlichen Fällen verbleiben sie dann auch in der Beratung des Jugendamtes. Jede Fremdplatzierung eines jungen Menschen verursacht dagegen Kosten in der Größen-ordnung von (mindestens) 50.000 € jährlich. Die Umsteuerung der Hilfen zur Erziehung in Richtung auf eine verstärkte ambulante Unterstützung der jungen Menschen und deren Familien -auch durch den Einsatz eigener Mitarbeiter/innen- enthält ein hohes finanzielles Sparpotenzial!
So werden zu den 334 kostenintensiven Fällen sehr zeitintensive Arbeitsprozesse wie Kinderschutzfälle, Trennungs-Scheidungsberatungen, Familiengerichtsverfahren, begleitete Umgänge und formlose Beratungen von den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern bearbeitet. Im III. Quartal 2014 wurden weitere 240 Familien durch den Allgemeinen Sozialen Dienst begleitet.
Aber auch der weitere Ausbau der Frühen Hilfen ( Familien bereits vor und nach der Geburt des Kindes zu unterstützen) und die intensive Netzwerkarbeit mit unseren verlässlichen Partnern der freien Jugendhilfe (Polizei, Justiz, Ärzteschaft, Gesundheitshilfe, Schulsozialarbeit) zeigt Wirkung, nämlich dann, wenn Familien rechtzeitig Beratung und Unterstützung durch das hervorragend aufgestellte Netzwerk erhalten. Der gezielte Ausbau der frühzeitig einsetzenden Hilfen kann zu einer deutlichen Verringerung von Kosten im Bereich der Unterbringungen führen.
Folgende Projekte im Aufgabenbereich der Frühe Hilfen wurde in Alsdorf bzw. in der gesamten Städteregion Aachen mit den weiteren Jugendämtern und unseren Kooperationspartnern gemeinsam aufgebaut:
Stärkung der Elternkompetenz und niedrig-schwellige Angebote:
• Gruppenpädagogische Angebote nach §29 SGB VIII
• Angebote der Kindertagesstätten/Familienzentren
• Beratung und therapeutische Angebote für Kinder, Jugendliche, Eltern und Familien
• Angebote der Hebammenpraxen
• Gründung eines Alsdorfer Netzwerkes „Frühe Hilfen“, www.starteklar.de,
Juni 2007
• Sozialmedizinischer Dienst: Alle Mütter werden in den Geburtskliniken nach Geburt des Kindes aufgesucht, Gesundheitsamt der Städteregion Aachen, Start Dezember 2008
• Babybesuchsdienst ab 01.01.2009 in Kooperation mit dem Diakonischen Werk, Mutter- Kind-Kuren
• U-Untersuchungen, fehlende Untersuchungen werden umgehend dem Jugendamt gemeldet, Umsetzung 2009
• Gründung des Netzwerkes zur Stärkung und Förderung des Kinder- und Jugendschutzes der Jugendämter am 20.09.2010, www.imblick.de
• Familienpatenschaften, SKF-Alsdorf, Start 2010
• Ehrenamtlicher Dolmetscherdienst, SKF-Alsdorf, Start 2010
• Projekt „ Kurve kriegen“, Polizei Aachen, Start Juni 2011
• Projekt „Vor dem Anfang starten – junge Menschen entwickeln Erziehungskompetenz“ in der Städteregion Aachen, beteiligte Schulen:
Elisabethschule, Europahauptschule, Gesamtschule, Start: 08/2011
Teilnahme des Berufskollegs, Start:09/2014
• Ausweitung der Schulsozialarbeit in Alsdorf ab 2012
• Beteiligung an der Teemo Studie (Steep), Kinder und Jugend-Psychiatrie Aachen, eine Studie zur Förderung der Mutter-Kind-Bindung, speziell bei früher Mutterschaft, Start: Sommer 2012
• Beteiligung am Modellprojekt „Elternbegleitung Plus“, Zielgruppe sind bildungsungewohnte Familien/Eltern mit besonderem Beratungsbedarf auch mit Migrations-hintergrund, www.elternchance.de,Start Herbst 2012
Diakonie im Kirchenkreis Aachen
• Familienhebammen für Alsdorf, Gesundheitsamt der Städteregion Aachen
• Aufbau von Ehrenamtsstrukturen, Projekt „Wellcome“, Diakonie im Kirchenkreis Aachen, Start September 2013
• Aufsuchende Beratung an Schulen, Caritas Alsdorf, Start Schuljahr 2013
• Angebote über ABBBA, Kultur- und Bildungszentrum e.V. Alsdorf, Mai 2013
Weitere Informationen der Aktivitäten der Jugendämter in der Städteregion Aachen erhalten Sie unter www.imblick.info und www.starteklar.de
Mit Stand Oktober 2014 waren insgesamt 37 Kinder/Jugendliche in verschiedenen Einrichtungen der Jugendhilfe in Deutschland stationär untergebracht. Wo es möglich ist, werden Jugendliche nach einer Klärungs- Beruhigungsphase mit einer ambulanten Hilfe wieder in den elterlichen Haushalt zurückgeführt.
Insbesondere die nicht vermeidbaren Heimunterbringungen, die Mutter/Kind-Unter-bringungen (2014: 2 Fälle und 2012: 5 Fälle) und die Unterbringungen im Rahmen der Eingliederungshilfen (§ 35a SGB) von schwerst psychisch oder und suizidal kranken Kindern führen weiterhin zu erheblichen Mehraufwendungen (2014:7). Im III. Quartal 2014 sind im Rahmen der Hilfen zur Erziehung, der Mutter & Kind-Unterbringung und der Eingliederungshilfen insgesamt 48 Kinder und Jugendliche stationär untergebracht.
Die genannten diagnostizierten Krankheitsbilder im Rahmen des § 35a SGB VIII werden in der Regel nur in sehr teuren Spezialeinrichtungen –bei monatlichen Kosten bis zu 10.000 € pro Kind/Jugendlicher- behandelt. Von medizinisch-psychologischer Seite werden regelmäßig die Voraussetzungen für die Inanspruchnahme von Leistungen nach §35a SGB VIII bejaht und Unterbringungen in teuren, stationären Spezialeinrichtungen gefordert.
Meldungen zu Kindeswohlgefährdungen haben stark zugenommen. Alle Meldungen wurden verlässlich immer von 2 MitarbeiterInnen überprüft. Insgesamt hat die weitere Zunahme der Meldungen zu Kindeswohlgefährdungen zu einer erheblichen zusätzlichen Arbeitsbelastung bei den Mitarbeitern/innen geführt. Im III. Quartal 2014 gingen 90 Meldungen von Kindeswohlgefährdungen ein. Die Überprüfungen ergaben in 23 Fällen weiteren Unterstützungsbedarf. Die Anzahl der Inobhutnahmen liegt mit 24 Fällen über dem Vorjahrswert (2012: 20). Meistens konnten die MitarbeiterInnen des Jugendamtes dafür sorgen, dass die Kinder vorübergehend bei Verwandten etc. untergebracht wurden, so dass in diesen Fällen auch keine Inobhutnahme ausgesprochen werden musste.
Besorgniserregend ist z.Zt. die Anzahl der Mütter die dauerhaft erziehungsunfähig sind und bei denen aufgrund von gutachterlichen Stellungnahmen und Gerichtsentscheiden kein Kind in deren Obhut leben darf.
Trotz erfolgter Herausnahme von Kindern werden häufig diese Mütter erneut schwanger. Bei einer Mutter aus Alsdorf musste die sechste Inobhutnahme durchgeführt werden, da aufgrund der chronifizierten langjährigen Drogenabhängigkeit kein Kind im Haushalt der Mutter leben darf. Alle sechs Kinder erhalten öffentliche Leistungen mindestens bis zum 18. Lebensjahr, die die Stadt Alsdorf aufzuwenden hat. Zusätzlich mussten wir 6 Säuglinge aufgrund von vermuteten Gewaltanwendungen durch Elternteile in Obhut nehmen. Alle Säuglinge konnten über den eigenen Pflegekinderdienst in Familien untergebracht werden.
Zur Zeit leben 67 Kinder/Jugendliche aus Alsdorf in Pflegefamilien bzw. in Erziehungsstellen.
Gründe für Meldungen zu Kindeswohlgefährdungen und Inobhutnahmen waren:
desolate Wohnverhältnisse, Räumungsklagen, Abstellen von Strom und Wasser seitens der Energieversorger, Einstellung bzw. Reduzierung von ARGE-Leistungen, psychische und physische Erkrankungen oder auch Suchterkrankungen bei Eltern, Kindern und Jugendlichen, häusliche Gewalt, unzureichende Versorgung und hohe Fehlzeiten in der Kindertagesstätte und in den Schulen. In den meisten Fällen war eine Mitteilung an das Jugendamt berechtigt und begründet.
Kindeswohlgefährdungen werden durch Energieversorger, ARGE, Nachbarn, Verwandte, Polizei, Kitas, Schulen, Gesundheitshilfe und Beratungsstellen gemeldet.
Teilstationäre Hilfen sind in den letzten Jahren aufgrund der Ganztagsbetreuung in den Schulen zurückgegangen. Zurzeit besuchen 6 Kinder eine Tagesgruppe.
Bei der Eingliederungshilfe nach § 35a SGB VIII handelt es sich um eine Hilfeform, die sich an seelisch behinderte bzw. von seelischer Behinderung bedrohte Kinder und Jugendliche richtet und deren gesellschaftliche Teilhabe am Leben beeinträchtigt ist.
Die Einführung der Eingliederungshilfe in das Achte Sozialgesetzbuch und damit die eindeutige Zuordnung der Hilfen für Kinder und Jugendliche in das Spektrum der Jugendhilfe führte in den letzten Jahren zu einer vermehrten Inanspruchnahme und Kostensteigerung in der Jugendhilfe. Der Großteil der Störungsbilder und Problemlagen steht in einem engen schulischen Kontext. Dies umfasst beispielsweise Aufmerksamkeits-schwierigkeiten, Legasthenie oder Dyskalkulie und Formen des Autismus. So waren in den Diagnosen häufig so genannte Aufmerksamkeitsstörungen zu finden, welche sich im schulischen Kontext durch rasche Ablenkbarkeit, fehlende Ausdauer, Vergesslichkeit und motorische Unruhe zeigten.
In etwa 36 Fällen (2012: 51) waren es Lese-, Rechtschreib- und Rechenschwächen und 7 Kinder erhalten eine Schulbegleitung. In laufender Bearbeitung sind noch 18 weitere LRS- Anträge, die noch nicht entscheidungsreif sind. Spezielle Unterstützung wie z.B. eine Schulbegleitung (Betroffen sind 3 Kinder) werden mit ca. 100 Std./Monat bewilligt und durchgeführt.
Die Aufwendungen für Privatschulkosten (Betroffen sind 2 Kinder) sind Auswirkungen richterlicher Entscheidungen durch das Verwaltungsgericht in Aachen. In unabweisbaren Fällen werden den Eltern die ihnen entstehenden monatlichen Schulkosten durch das Jugendamt erstattet. Zurzeit werden 7 autistische Kinder durch die Jugendhilfe unterstützt.
Häufig sind die Eltern selbst aktiv und kommen auf das Jugendamt zu, um entsprechende Unterstützung zu erhalten. Dies reicht bis hin zur Selbstorganisation der betroffenen Eltern. Aber auch die Verweisungspraxis der Ärzte, Schulen oder andere Anbieter im Bereich der Eingliederungshilfen beeinflussen die Inanspruchnahme und Kostenentwicklung erheblich.
Die Entwicklung der Fallzahlen, Hilfearten und die Kostenentwicklung sind in der Anlage ersichtlich.
Auswirkungen
Darstellung der finanziellen Auswirkungen:
Siehe Produktgruppe 06-03-01- pädagogische und wirtschaftliche Hilfen für junge Menschen und ihre Familien. Erzieherische Hilfen und Eingliederungshilfen sind Pflichtaufgaben nach dem SGB VIII (Kinder- und Jugendhilfe)
Darstellung der ökologischen und sozialen Auswirkungen:
Ergibt sich aus der JHA-Vorlage.
Anlagen
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(wie Dokument)
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3,2 MB
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