Beschlussvorlage - 2014/0545/3.2
Grunddaten
- Betreff:
-
Tageseinrichtungen für Kinder hier: Modell zukünftiger Gruppenformen einschl. Betreuung U3 in der Stadt Alsdorf sowie Darstellung der finanziellen Auswirkungen für das Kindergartenjahr 2015/2016
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- 3.2 - Jugend
- Berichterstattung:
- Herr Spaltner
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Jugendhilfeausschuss
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Entscheidung
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02.12.2014
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Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Der Jugendhilfeausschuss beschließt:
Das Ergebnis der Elternbefragung und die mit den Trägern abgestimmten zukünftigen/vorläufigen Betreuungsformen für das Kindergartenjahr 2015/2016 wird zur Kenntnis genommen.
Darstellung der Sach- und Rechtslage:
Auf der Grundlage des Kinderbildungsgesetzes (KiBiz) hat die Verwaltung und die Freien Träger von Kindertageseinrichtungen eine Anmeldewoche für das Kitajahr 2015/2016 durchgeführt. Das Ergebnis der Anmeldewoche wurde ausgewertet und die möglichen Gruppenkonstellationen mit den Einrichtungsleitungen und Trägervertretern am 12.11.2014 in der als Anlage 1 zu TOP 2014/0545 beigefügten Darstellung festgehalten.
Das Ergebnis der Vereinbarungen gilt vorbehaltlich der bis Mitte Februar 2015 durch die Eltern abzuschließenden Betreuungsverträge.
Durch Änderungen in den Betreuungswünschen können dann noch Abweichungen in den Gruppenzusammenstellungen und als Folge im Zuschussbedarf auftreten.
Vorbehaltlich dieser Änderungen würde sich der Zuschussbedarf des Jugendamtes im Kitajahr 2015/2016 um ca. 267.505,00 € erhöhen.
Eine aktualisierte Bedarfsplanung wird auf der Grundlage der Fortschreibung der Kindertageseinrichtungsbedarfsplanung im Frühjahr 2015 (Erhebungsdatum 31.12.2014) vorgelegt.
Insoweit stehen die o. g. Planzahlen unter dem ausdrücklichen Vorbehalt des abschließenden Ergebnisses der Kitabedarfsplanung 2015/2017.
Darstellung der Rechtslage:
§ 24 SGB VIII in Verbindung
Tagesbetreuungsausbaugesetz (TAG)
Kinderbildungsgesetz NRW (KiBiz)
Kinderfördergesetz
Darstellung der finanziellen Auswirkungen:
Auf der Grundlage der vorgeschlagenen Gruppenerweiterungen bzw. –umwandlungen stellen sich die finanziellen Auswirkungen wie folgt dar:
a) Kindpauschalen 2014/15 (100 %) 9.769.318,40 €
abzüglich gemittelter Trägeranteil i.H.v. 15 % 1.465.397,76 €
Betriebskostenzuschüsse 2014/15 8.303.920,64 €
(ohne Zuschüsse Familienzentren, Kaltmieten)
b) Kindpauschalen 2015/16 (100 %) 10.398.741,93 €
abzüglich gemittelter Trägeranteil i.H.v. 15 % 1.559.811,29 €
Betriebskostenzuschüsse 2015/16 8.838.930,64 €
(ohne Zuschüsse Familienzentren, Kaltmieten)
Mehr – Ausgabe BK-Zuschüsse um 525.010,00 €
hiervon städt. Zuschuss ca. 50 % 267.505,00 €
Diese Mehr-Ausgabe resultiert u.a. aus der gesetzlich vorgegebenen Erhöhung der Kindpauschalen in Höhe von 1,5 % p. a., veränderten Gruppenkonstellationen (u. a. Erhöhung des Anteils der Gruppenform c/45 Stunden) und einer veränderten Gesamtplatzzahl.
Die erforderlichen Haushaltsmittel sind in den Haushaltsvoranschlägen 2015 zu berücksichtigen.
Darstellung der ökologischen und sozialen Auswirkungen:
Die Wirkung von ausreichenden Betreuungsmöglichkeiten für junge Familien ist hinlänglich bekannt.
Anlage/n:
Darstellung der Gruppenformen für das Kindergartenjahr 2015/2016.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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3,4 MB
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