Beschlussvorlage - 2014/0547/3.2

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

 

Der Jugendhilfeausschuss beschließt:

 

  1. Die Ausführungen der Verwaltung werden zur Kenntnis genommen.

 

  1. Die Verwaltung wird beauftragt evtl. zugewiesene Landesmittel zur Deckung der durch die Stadt beschlossenen Bürgschaft in Höhe von 204.000,00 € zu vereinnahmen.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

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Sachverhalt

Darstellung der Sach- und Rechtslage:

 

Im Rahmen der Schaffung von Betreuungsplätzen von unter 3-jährigen Kinder in Kindertageseinrichtungen hat die Evangelische Kirchengemeinde mit dem Träger Evangelischer Kindergartenverein Alsdorf (E.V.A.) im Stadtteil Ofden eine vorübergehende Lösung geschaffen.

 

Wie bereits im Jugendhilfeausschuss berichtet, wurde durch diese Interimslösung die Betreuung von  12 Kinder unter 3 Jahren seit dem 01.08.2014 möglich.

 

Zeitgleich liegt dem Landschaftsverband Rheinland/Landesjugendamt ein Antrag des Trägers auf Investitionsförderung einer 2-gruppigen Einrichtung vor. Dieser wurde in der Vergangenheit bezogen auf die konkrete bauliche Planung mehrfach geändert.

 

Zwischenzeitlich hat die Evangelische Kirchengemeinde beschlossen, das gesamte Vorhaben zu überarbeiten. In diesem Zusammenhang wurde auch die Schaffung einer dritten (zusätzlichen) Gruppe abschließend diskutiert.

 

Die Absicht der Evangelischen Kirchengemeinde entspricht den Planungsgrundlagen der Bedarfsplanung der Stadt Alsdorf für Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflege 08/2014 – 07/2016 (Stand 31.12.2013).

 

Im Stadtteil Ofden lebten am 01.08.2014 insgesamt 48 über 3-jährige Kinder. Bei einer angestrebten Versorgungsquote von 95 % wären also 46 Plätze vorzuhalten.

 

Bei den unter 3-jährigen Kindern wurden 47 Kinder erfasst, die einen Platzbedarf -  bei 35 %-iger Versorgungsquote – in Höhe von 16 Plätzen auslösen.

 

Insoweit ist die angestrebte Neuerrichtung einer 3-gruppigen Einrichtung mit 3 Gruppen in Gruppenform  I (20 Kinder im Alter von 2 – 6 Jahren / hiervon 4 – 6 unter 3-Jährige) für den Stadtteil Alsdorf-Ofden von Seiten der Verwaltung zu befürworten.

 

In diesem Zusammenhang wird darauf hingewiesen, dass die Stadt Alsdorf ihre ausgesprochene Bürgschaft für evtl. ausfallende Landesmittel in Höhe von 204.000,00 € auf der Grundlage von 12 zusätzlichen U3-Plätzen in der Ratssitzung am 04.09.2014 erneuert hat.

 

Durch die Schaffung weiterer 6 U3-Plätze werden potentiell weitere Landesmittel in Höhe von 102.000,00 € ausgelöst.

 

Es ist bereits jetzt, aufgrund der voraussichtlich zum Ende des Jahres zu beschließenden zusätzlichen Bundesmittel in Höhe von 291.944,87 € für den Zeitraum 2015 - 2018, zu erkennen, dass die zu erwartenden Mittel nicht ausreichen, um alle derzeit avisierten Anträge im U3-Bereich zu bedienen.

 

Insoweit schlägt die Verwaltung, aufgrund der bereits länger zurück liegenden Absicht zur Schaffung von zusätzlichen U3-Plätzen durch die Evangelische Kirchengemeinde vor, diese bei einer möglichen Verteilung von Landesmitteln – insbesondere im Hinblick auf die städtische Bürgschaft – zu berücksichtigen.

 

Das durch die Evangelische Kirchengemeinde beauftragte Architekturbüro Schaffrath wird in der Sitzung die Planung vorstellen.

 

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Auswirkungen

 

 

 

 

 

 

Darstellung der finanziellen Auswirkungen:

 

Siehe Darstellung der Sachlage

 

Darstellung der ökologischen und sozialen Auswirkungen:

 

Die Bedeutung ausreichender Betreuungsplätze für Kinder ist hinlänglich bekannt.

 

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Beschlüsse

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02.12.2014 - Jugendhilfeausschuss - unverändert beschlossen