Beschlussvorlage - 2014/0550/3.2
Grunddaten
- Betreff:
-
Offene Kinder- und Jugendarbeit in der Stadt Alsdorf hier: kurzer Sachstandsbericht zum Ende des Jahres 2014 und Vorstellung des Tanzprojektes Alte Dorfschule
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- 3.2 - Jugend
- Berichterstattung:
- Herr Spaltner
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Jugendhilfeausschuss
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Entscheidung
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02.12.2014
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Sachverhalt
Darstellung der Sach- und Rechtslage:
Die offene Jugendarbeit und ist neben den Bereichen „Hilfen zur Erziehung“ und den „Kindertageseinrichtungen“ ein Leistungsbereich der Kinder- und Jugendhilfe (§ 2 - Aufgabe der Jugendhilfe (2) Satz 1).
Die Jugendarbeit ist also einer von drei Pfeilern, die auch in Alsdorf das „Haus der Kinder und Jugendhilfe“ stützen.
Der Bundesgesetzgeber hat in dem 1991 in Kraft getreten Sozialgesetzbuch (SGB) Achtes Buch (VIII) – Kinder- und Jugendhilfe – die Aufgaben der Jugendhilfe, zu denen auch die Jugendarbeit gehört, festgelegt und die Rechte der Jugendhilfeempfänger sowie die Aufgaben, die Leistungen und die Angebote der Jugendhilfe beschrieben:
- Jeder junge Mensch hat ein Recht auf Förderung seiner Entwicklung und auf Erziehung zu einer eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeit. (§ 1 - Recht auf Erziehung, Elternverantwortung, Jugendhilfe)
- Angebote der Jugendarbeit, der Jugendsozialarbeit … § 2 - Aufgaben der Jugendhilfe)
Konkretisiert werden die Leistungen der Jugendhilfe für den Bereich der offenen Jugendarbeit in
§ 11 - Jugendarbeit, in dem auch die Schwerpunkte und die Zielgruppen der Jugendarbeit beschrieben sind.
Im Einzelnen nennt der Gesetzgeber folgende Schwerpunkte der Jugendarbeit:
- außerschulische Jugendbildung mit allgemeiner, politischer, sozialer, gesundheitlicher, kultureller, naturkundlicher und technischer Bildung,
- Jugendarbeit in Sport, Spiel und Geselligkeit,
- arbeitswelt-, schul- und familienbezogene Jugendarbeit,
- internationale Jugendarbeit,
- Kinder- und Jugenderholung,
- Jugendberatung
Ergänzend zu den Leistungsanforderungen hat der Gesetzgeber dem Abbau von Benachteiligungen besondere Beachtung geschenkt. Bei der Ausgestaltung der Leistungen und der Erfüllung der Aufgaben ist den unterschiedlichen Lebenslagen von Mädchen und Jungen, dem Abbau von Benachteiligungen der Gleichberechtigung von Mädchen und Jungen Rechnung zu tragen (§9 Abs. 3, SGB VIII).
Der Landesgesetzgeber NRW hat in 2004 mit dem „Dritten Gesetz zur Ausführung des Kinder- und Jugendhilfegesetzes, Gesetz zur Förderung der Jugendarbeit, der Jugendsozialarbeit und des erzieherischen Kinder- und Jugendschutzes - Kinder- und Jugendförderungsgesetz – „(kurz: 3. AG-KJHG - KJFöG) die Aufgaben und Leistungen des SGB VIII für das Land NRW spezifiziert.
Das Ausführungsgesetz legt auf der Landesebene die Grundlagen der in § 11 - Jugendarbeit (SGB VIII) beschriebenen Handlungsfelder der Jugendarbeit fest. Es regelt insbesondere die erforderlichen Rahmenbedingungen für die inhaltliche und finanzielle Ausgestaltung der Jugendarbeit sowie die Eigenständigkeit dieses Handlungsfeldes im Rahmen der Kinder- und Jugendhilfe.
Zudem wird im Ausführungsgesetz NRW die Zielgruppe genau definiert. Das SGB VIII beschreibt allgemein den „jungen Mensch“ als Zielgruppe. Das Ausführungsgesetz definiert hingegen die jungen Menschen im Alter vom 6. bis zum 21. Lebensjahr als Zielgruppe der offenen Jugendarbeit. Darüber hinaus sollen bei besonderen Angeboten und Maßnahmen auch junge Menschen bis zum 27. Lebensjahr einbezogen werden.
Für die erfolgreiche Umsetzung der im § 11 SGB VIII beschriebenen Schwerpunkte der Jugendarbeit in der Arbeit mit den Jugendlichen sind die vier Grundprinzipien der Jugendarbeit - Offenheit, Freiwilligkeit, Selbstverantwortung und Mitbestimmung - zu beachten.
Hierzu hat Prof. Dr. Richard Münchmeier (Professor für Sozialpädagogik an der
Freien Universität Berlin) bereits 1987 –also noch zu Zeiten des Jugendwohlfahrtgesetzes- zur den Grundprinzipien festgestellt:
„offene Jugendarbeit meint: ...’offen’ zu sein, Jugend ‚geschehen’ zulassen, d.h. eben nicht pädagogisch vorstrukturiert und damit gegenüber den Jugendlichen selektiv“ zu sein. (Münchmeier, 1987, S. 233).
Der Offenheit in der Arbeit wird also ein besonderer Stellenwert zugeschrieben. Wichtig ist hierbei die Offenheit der Inhalte, d.h. sie soll nicht an politische, konfessionelle oder weltanschauliche Orientierung gebunden sein. Des Weiteren ist eine Offenheit im Sinne von öffentlich gemeint, bei der die Aktivitäten transparent sind. Offenheit für die Interessen der Jugendlichen, d.h. bedürfnisorientierte Arbeit sowie die Offenheit in den Organisations- und Sozialformen sind ebenfalls wichtige Bestandteile.
Neben dem Prinzip der Offenheit gibt es weitere Grundsätze/Grundprinzipien, deren Einhaltung für eine gelingende Jugendarbeit unabdingbar sind:
- Freiwilligkeit: Kinder und Jugendliche entscheiden selbst, ob und in welcher Form sie An-gebote annehmen wollen.
- Parteilichkeit: Kinder- und Jugendarbeit ergreift Partei für Kinder und Jugendliche, vertritt die Interessen der jungen Menschen und übernimmt in Konfliktfällen Anwaltsfunktion. Sie beeinflusst die jugend- und gesellschaftspolitische Diskussion und thematisiert die Lebens-lagen junger Menschen.
- Bedürfnis-, Lebenswelt- und Alltagsorientierung: Kinder- und Jugendarbeit orientiert sich an den Lebensrealitäten und dem Alltag von Kindern und Jugendlichen, berücksichtigt deren Lebenswelten und soziale und kulturelle Zusammenhänge. Programme und Angebote setzen an den Bedürfnissen, Interessen und Erfahrungen der Kinder und Jugendlichen an, sie sind deshalb situationsbezogen und flexibel.
- Ganzheitlichkeit: Die jungen Menschen werden in Zusammenhang mit allen ihren biografischen Mustern, sozialen Bezügen, Bedürfnissen, Interessen, Wünschen, Verhaltensäußerungen und Einstellungsmustern gesehen.
- Partizipation und Selbstverwaltung: Besondere Beachtung finden Formen der Mitbestimmung und Mitverantwortung, die Möglichkeiten der Mitgestaltung bis zur Gestaltung und Nutzung von Programmteilen in Eigenregie.
- Vertrauensschutz und Anonymität: Vertrauensschutz und Anonymität sind gewährleistet. Eine strikte Beachtung der datenschutzrechtlichen Bestimmungen des Kinder- und Jugendhilfegesetzes ist Arbeitsgrundlage.
- Transparenz: Offenheit und Ehrlichkeit im Umgang mit Kindern und Jugendlichen sind unverzichtbar. Pädagoginnen und Pädagogen haben mit Kindern und Jugendlichen, auch gegenüber Dritten, nur das im Sinn, was sie ihnen auch offen sagen können.
- Kontinuität: Kinder- und Jugendarbeit muss Kontinuität im Sinne einer regelmäßigen Präsenz und personelle Kontinuität durch ausreichend qualifiziertes Personal gewährleisten
- Flexibilität: Offene Arbeit lebt mit und von der Veränderung. Angebote sowie räumliche, zeitliche und methodische Bedingungen müssen sich den wandelnden Bedürfnissen und Lebensrhythmen der Kinder und Jugendlichen anpassen.
- Kundenorientierung: Den individuellen Bedürfnissen, Lebenslagen und Interessen von Kindern und Jugendlichen wird mit dem Prinzip „viele Angebote für Viele, statt einem Angebot für Alle“ Rechnung getragen. Kinder und Jugendliche sind als Individuen ernst zu nehmen und als Persönlichkeiten mit ihren subjektiven Meinungen und Vorstellungen zu akzeptieren. Die Angebote müssen nicht nur pädagogisch fundiert sein – sie müssen auch gewährleisten, dass sie für die Zielgruppen attraktiv sind.
- Sozialraumorientierung: Der soziale Nahraum ist der räumliche Mittelpunkt der Entwicklung von Kindern und Jugendlichen. Dieser Tatsache muss auf allen Ebenen Rechnung getragen werden. Ausgangspunkt aller Angebote und Maßnahmen ist die reale Situation der Kinder und Jugendlichen im Kontext zur Situation des sozialen Nahraums.
Offene Jugendarbeit in Alsdorf
Die Offene Kinder- und Jugendarbeit in Alsdorf ist gekennzeichnet durch ein breites Leistungsspektrum. Hier finden wir Angebote wie „offene Tür“, Projekt- und Gruppenarbeit, Bildungsmöglichkeiten, lebenspraktischen Hilfs- und Beratungsangebote, aufsuchender Arbeit, Ferienangebote, Freizeit- und Wochenendfahrten und weitere spezifischen Zielgruppenangebote (z.B. für Skater).
Die Angebotspalette der Jugendarbeit reicht in Alsdorf von offenen Angeboten über Kooperationsangeboten mit und in der Ganztagsschule (Projektarbeit in der Grundschule/der Hauptschule) bis hin zu außerunterrichtlichen Bildungsprojekten (Musiktheater-, Film- und Kunstprojekte) und verlässlichen Betreuungsangeboten in den Ferien (Oster-, Sommer- und Herbstferien).
Ein Alleinstellungsmerkmal der Jugendarbeit ist sicher der im SGB VIII beschriebene außerschulischen Bildungsauftrag und dessen Wirkung für ein erfolgreiches „Erwachsenwerden“.
Im „Schwerpunktbericht Kinder und Jugendliche“ der StädteRegion Aachen wird deutlich die Bedeutung von Jugendeinrichtungen als außerschulischen Bildungsort und ihr Einfluss auf die Persönlichkeitsentwicklung beschrieben.
Hier heißt es u.a.:
„Außerschulische Jugendbildung, außerunterrichtliche Angebote und außerschulische Lernorte sind auch in der StädteRegion Aachen wichtige Lernwelten für Kinder und Jugendliche. Diese führen die Kinder und Jugendlichen an das Erwachsenwerden heran. In diesen Lernwelten entwickeln sie wichtige Fähigkeiten, Fertigkeiten und erwerben Wissen für ihre weitere Entwicklung. Sie lernen – auch in diesen Lernwelten - zu lernen. Es ist ein selbstgesteuertes und ein erfahrungsbezogenes Lernen. Mit diesen Lernwelten eröffnen sich ihnen Räume zur Freizeitgestaltung sowie „Freiräume“ und „geschützte Räume“ … für die Entwicklung von Sozialverhalten“ (Außerschulische Bildung ind er StädteRegion Aachen 2014, S.22).
Wo findet Jugendarbeit in Alsdorf statt?
Die Stadt Alsdorf stellt ihren Kindern und Jugendlichen fünf Einrichtungen der Jugendarbeit zur Verfügung. Es sind dies durch Stadt- und Landesmittel geförderte Einrichtungen von freien Trägern der Jugendhilfe und städtische Jugendeinrichtungen. In den Jugendeinrichtungen arbeiten zurzeit neun pädagogische Fachkräfte (SozialarbeiterInnen, Kunstpädagoginnen, ErzieherInnen) überwiegend in Teilzeitbeschäftigung.
Im Einzelnen sind das folgende Einrichtungen:
- die K.O.T. St. Castor in Alsdorf-Mitte
- der evangelische Kinder- und Jugendtreff in der “ABBBA-Passage”
- das Jugendzentrum Busch/ „Aber Hallo“ Kulturpädagogischer Dienst für Kinder- und Jugendarbeit e.V.
- der städtische Jugendtreff Ofden –Alte Dorfschule-
- der städtische Jugendtreff –Altes Rathaus in Mariadorf
- Streetwork/Mobile Jugendarbeit (Gesamtstadt)
- die Jugendkunstschule
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Die Jugendeinrichtungen werden im Jahresdurchschnitt wöchentlich von ca. 600 Personen genutzt. Bis zur Einführung der Ganztagsschulen lag das Durchschnittsalter der BesucherInnen bei 15 Jahren. Mit der Einführung der OGS musst3 sich die offene Jugendarbeit in Alsdorf konzeptionell neu aufstellen. Dies führte auch dazu, dass sich das Alter der BesucherInnen nach unten korrigierte und nun im Durchschnitt bei 12 Jahren liegt.
Besonders die Vereinbarungen mit den Ganztagsschulen, während der Schulferien ein verbindliches, verlässliches Betreuungsangebot für Kinder vorzuhalten, hat langfristig zu den Veränderungen in der Angebotsstruktur geführt. So ist beispielsweise das Angebot der „offenen Tür“ gegenüber der projektbezogenen Jugendarbeit ins Hintertreffen geraten.
Die weitergehenden Veränderungen in der Schullandschaft – hier besonders der Ganztagsbetrieb in der Sekundarstufe I – führt dazu, dass sich die offene Jugendarbeit konzeptionell den Bedürfnissen der Jugendlichen annähern muss.
Wie bereits in der letzten Jugendhilfeausschusssitzung des Jahres 2013 wird auch im Anschluss an diesen Tagesordnungspunkt eine Aufführung des Tanzprojektes des Jugendtreffs Ofden „Alte Dorfschule“ stattfinden.
Darstellung der finanzielle Auswirkung:
Entfällt
Darstellung der ökologischen und sozialen Auswirkungen:
Siehe Darstellung der Sach- und Rechtslage
