Beschlussvorlage - 2014/0469/ETD
Grunddaten
- Betreff:
-
Abfallentsorgungsgebührensatzung; hier: 6. Änderung der Abfallentsorgungsgebührensatzung der Stadt Alsdorf
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- 7 - Eigenbetrieb Technische Dienste
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Betriebsausschuss für den Eigenbetrieb Technische Dienste
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Vorberatung
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20.11.2014
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Erledigt
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Rat der Stadt Alsdorf
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Entscheidung
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04.12.2014
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Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Der Betriebsausschuss für den Eigenbetrieb Technische Dienste der Stadt Alsdorf empfiehlt dem Rat der Stadt:
“Der Rat der Stadt beschließt die 6. Änderung der Abfallentsorgungsgebührensatzung der Stadt Alsdorf in der als Anlage ___/__ beigefügten Fassung.
Die Änderung tritt zum 1.1.2015 in Kraft.”
Darstellung der Sachlage:
Der § 4 der Abfallentsorgungsgebührensatzung der Stadt Alsdorf muss inhaltlich überarbeitet werden, da zwischenzeitlich zusätzliche Leistungen durch die Regio Entsorgung AöR angeboten werden. Hierzu zählt die veränderte Anzahl an Gehölzschnittsammlungen im Stadtgebiet, das Bereitstellen von E-Schrottcontainern sowie das Sammeln von Alttextilien. Hierzu wurden seitens der RegioEntsorgung im Jahr 2013 elf E-Schrottcontainer im Stadtgebiet aufgestellt. Darüber hinaus wurde im Frühjahr diesen Jahres ein Konzept zur Sammlung von Alttextilien seitens der RegioEntsorgung erarbeitet. Hierzu wurden zunächst zwei Sammlungen im Holsystem durchgeführt. In naher Zukunft werden für die Sammlung von Alttextilien Altkleidercontainer im Stadtgebiet aufgestellt.
Darstellung der Rechtslage:
Die Stadt Alsdorf hat mit Ratsbeschluss aus dem Jahre 2006 die Entsorgung von Abfällen auf die RegioEntsorgung AöR übertragen. Dazu gehören u.a. auch die Entsorgung von Altkleidern und Elektrokleingeräten.
Darstellung der finanziellen Auswirkungen:
entfällt.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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öffentlich
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408,4 kB
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