Beschlussvorlage - 2014/0485/2.1
Grunddaten
- Betreff:
-
Bebauungsplan Nr.182 – 2.Änderung – GE Alsdorf-Ost - a) Beschlussfassung über die vorgebrachten Anregungen aus der öffentlichen Auslegung des Bebauungsplanes Nr.182 – 2.Änderung – GE Alsdorf-Ost - b) Satzungsbeschluss zum Bebauungsplanes Nr.182 –2.Änderung – GE Alsdorf-Ost -
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- 2.1 - Bauleitplanung
- Berichterstattung:
- Frau Lo Cicero-Marenberg
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Ausschuss für Stadtentwicklung
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Vorberatung
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27.11.2014
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Erledigt
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Rat der Stadt Alsdorf
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Entscheidung
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04.12.2014
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Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Der Ausschuss für Stadtentwicklung fasst folgenden Empfehlungsbeschluss an den Rat der Stadt Alsdorf:
Der Rat der Stadt Alsdorf beschließt
a) nach Prüfung der vorgebrachten Anregungen aus frühzeitigen Beteiligung (bezüglich der Inhalte der Abwägung wird auf die Vorlage 2014/0230/2.1 verwiesen) und der öffentlichen Auslegung des Bebauungsplanes Nr.182 – 2.Änderung – Gewerbegebiet Alsdorf-Ost, die von der Verwaltung dazu vorgelegten Beschlussentwürfe.
b) den Bebauungsplan Nr.182 – 2.Änderung – Gewerbegebiet Alsdorf-Ost als Satzung.
Sachverhalt
Darstellung der Sachlage:
Plangebiet
Das Plangebiet (Anlage 1) liegt am östlichen Rand des Stadtteiles Alsdorf-Schaufenberg und umfasst den Standort des „Business Park Alsdorf Schaufenberg“. Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 182 - 2. Änderung bezieht sich auf eine Teilfläche des Bebauungsplanes Nr. 182, die den gesamten Bereich nördlich der Max-von-Laue-Straße und der Josef-von-Frauenhofer-Straße umfasst. Westlich wird das Plangebiet durch die Otto-Hahn-Straße sowie die Spessertstraße räumlich von der angrenzenden Wohnbebauung des Stadtteils Schaufenberg getrennt. Östlich grenzt das Plangebiet an den seit dem 30.09.2010 rechtskräftigen Bebauungsplan Nr. 301 – Erweiterung Gewerbegebiet Schaufenberg, nördlich wird das Plangebiet durch landwirtschaftlich genutzte Flächen abgeschlossen.
Das Plangebiet umfasst eine Fläche von ca. 41,9 ha.
Planerische Rahmenbedingungen
Regionalplan
Der Regionalplan für den Regierungsbezirk Köln, Teilabschnitt Aachen (2003) stellt für das Plangebiet GIB – Bereiche für gewerbliche und industrielle Nutzungen dar.
Landschaftsplan
Das Plangebiet liegt außerhalb des Geltungsbereiches des Landschaftsplanes II.
Flächennutzungsplan
Der Flächennutzungsplan der Stadt Alsdorf (2004) stellt für den räumlichen Geltungsbereich des Bebauungsplans „Gewerbliche Bauflächen“ dar. Die im Bebauungsplan Nr. 182 – 2. Änderung festgesetzte Art der Nutzung entspricht diesen Darstellungen und ist somit aus dem Flächennutzungsplan entwickelt.
Überplante Bebauungspläne
Die 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 182 überplant eine Teilfläche des am 29.02.1996 rechtskräftig gewordenen Bebauungsplanes Nr. 182 – Gewerbegebiet Alsdorf-Ost (Anlage 2) sowie Teile der seit dem 09.01.2003 rechtskräftig gewordenen 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 182 (Anlage 3). Für den überplanten Bereich setzt der Bebauungsplan Nr. 182 – 2. Änderung GE – Gewerbegebiet fest.
Anlass und Ziel der Planung
Die 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 182 – Gewerbegebiet Alsdorf-Ost liegt im Bereich des heutigen „Business Park Alsdorf Schaufenberg“. Das Gewerbegebiet ist bereits in den 60er Jahren entstanden, ist heute überwiegend bebaut und weist eine stabile Struktur auf. Das Konzept des „Business Park Alsdorf Schaufenberg“ sieht die Schaffung eines zukunftsfähigen Gewerbegebietes vor, welches durch attraktive Nutzungsstrukturen in Verbindung mit einer qualitativ hochwertigen Architektur und Außenanlagengestaltung zur Adressbildung beiträgt. Auch im Kontext der Gesamtstadt kommt der städtebaulichen Entwicklung des „Business Park Alsdorf Schaufenberg“ aufgrund seiner exponierten und verkehrsgünstigen Lage am östlichen Stadteingang eine herausragende Rolle zu.
Das Gewerbegebiet im Bereich des heutigen „Business Park Alsdorf Schaufenberg“ ist ursprünglich vor dem Hintergrund abnehmender Arbeitsplätze im Bereich des Bergbaus entstanden. Mit der Schaffung neuer, zukunftsfähiger Arbeitsplätze konnte so ein wesentlicher Beitrag zur Bewältigung des Strukturwandels geschaffen werden. Der Bebauungsplan Nr. 182 – Gewerbegebiet Alsdorf-Ost wurde aufgrund der hohen Nachfrage nach gewerblichen Bauflächen mit dem Ziel aufgestellt, die notwendigen Flächen für produzierendes und verarbeitendes Gewerbe bereitzuhalten.
Ziel der 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 182 – 2. Änderung – Gewerbegebiet Alsdorf-Ost ist es, den zentralen gewerblich genutzten Bereich entlang der Max-Planck-Straße als klassisches Gewerbegebiet zur Stärkung und Sicherung der allgemein zulässigen Nutzungen wie nicht erheblich belästigendem Gewerbe, Handwerks- und Dienstleistungsbetrieben sowie Geschäfts- und Büronutzungen zu sichern und gleichzeitig vor möglichen Verdrängungsprozessen durch konkurrierende Nutzungen zu schützen. Weiterhin soll mit der 2. Änderung des Bebauungsplanes, auch unter Berücksichtigung des Bestandes und bereits erfolgter Befreiungen (VL 2013/0177/2.1) der zurückliegenden Baugenehmigungspraxis, die aktuelle Entwicklung im Gebiet abgebildet werden. Mit einem Branchenmix aus dem Auto- und IT-Gewerbe sowie der Pharmazie- und Logistikbranche, seinem äußeren Erscheinungsbild und der verkehrsgünstigen Lage, handelt es sich um einen attraktiven Gewerbegebietsstandort, für den auch noch künftig Fortentwicklungsabsichten bestehen.
Veränderungen in der Zusammensetzung der Nutzung, etwa durch eine sukzessive Ansiedlungen von Einzelhandel, Vergnügungsstätten bzw. Bordellen und bordellartigen Betrieben, führen zu einer schleichenden Gebietsveränderung und teilweise nicht steuerbaren Veränderungen der Nutzungsart sowie einer Verdrängung bestehender, gewerblicher Nutzungen. Die Stadt Alsdorf hat sich bereits mit der Problematik konkurrierender Nutzungen in Gewerbegebieten befasst und in diesem Zusammenhang ein Einzelhandel- sowie ein Vergnügungsstättenkonzept erstellt. Um die vorhandene stabile Struktur zu wahren sowie der Verdrängung klassischer Gewerbegebietsnutzung in exponierter Lage entgegenzuwirken und städtebauliche Fehlentwicklungen im Sinne eines Trading-Down-Effekts abzuwenden, sollen künftig neben Einzelhandel und Vergnügungsstätten auch Bordelle und bordellartige Nutzungen im Änderungsbereich ausgeschlossen werden.
Neben den genannten Festsetzungen zu Vergnügungsstätten, Bordellen und bordellartigen Einrichtungen soll mit der 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 182 ebenso die Anpassung an die Vorgaben des Einzelhandelsstandort- und Zentrenkonzeptes (BBE, 2008) erfolgen. So sollen unkontrollierbare Ansiedlungen von Einzelhandelsbetrieben ausgeschlossen, gleichzeitig jedoch Handwerks- und Gewerbebetrieben die Möglichkeit gegeben werden, funktional untergeordneten Einzelhandel mit dem Produktionsbetrieb angemessen zu verknüpfen.
Weiterhin soll das Gewerbegebiet nach „Abstandserlass“ gegliedert werden, um eine Beeinträchtigung angrenzender, empfindlicherer Nutzungen auszuschließen.
Bisheriger Verfahrensverlauf
Der Ausschuss für Stadtentwicklung beschloss in seiner Sitzung am 15.05.2014 die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 182 - 2.Änderung – Gewerbegebiete Alsdorf-Ost sowie die Durchführung der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB und der Behörden gem. § 4 Abs. 1 BauGB (VL 2014/0164/2.1).
Die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung in Form einer Versammlung wurde am 04.06.2014 durchgeführt. Die frühzeitige Beteiligung der Behörden ist im Schreiben vom 10.06.2014 erfolgt. Nach Überarbeitung des Bebauungsplanes unter Berücksichtigung der Belange der Grundstückseigentümer beschloss der Ausschuss in seiner Sitzung am 26.08.2014 die Erweiterung des räumlichen Geltungsbereiches sowie die Offenlage des Bebauungsplanes Nr. 182 – 2.Änderung gemäß § 3 Abs. 2 i.V.m. § 4 Abs. 2 BauGB (VL 2014/0230/2.1). Diese öffentliche Auslegung fand in der Zeit vom 15.09.2014 bis einschließlich 17.10.2014 statt
Der Bebauungsplan Nr.182 - 2.Änderung – Gewerbegebiete Alsdorf-Ost (Anlage 4) mit den textlichen Festsetzungen (Anlage 5) sowie der Begründung (Anlage 6) und dem Umweltbericht (Anlage 7) sind der Vorlage als Anlage beigefügt.
A. Beschlussfassung über die vorgebrachten Anregungen aus der Offenlage
Der Bebauungsplan Nr. 182 – 2. Änderung Gewerbegebiet Alsdorf-Ost und seine Begründung haben von Montag, 15. September, bis einschließlich Freitag, 17. Oktober 2014, im Fachgebiet 2.1 - Bauleitplanung, Rathaus, Hubertusstraße 17, 6. Etage, während der Dienststunden montags bis freitags von 8.30 bis 12 Uhr, sowie montags, dienstags und donnerstags von 14 bis 15.30 Uhr, und mittwochs von 14 bis 18 Uhr, zu jedermanns Einsicht öffentlich ausgelegen.
Im Rahmen der Offenlage hat kein(e) Bürger(in) die Gelegenheit, zum Entwurf des Bebauungsplanes Stellung zu nehmen, wahrgenommen.
Beschlussvorschlag
Der Ausschuss für Stadtentwicklung nimmt zur Kenntnis, dass im Rahmen der Offenlage keine Stellungnahmen der Öffentlichkeit eingegangen sind.
B.Beschlussfassung über die vorgebrachten Anregungen aus der Behördenbeteiligung im Rahmen der Offenlage
Eine Übersicht der eingereichten Stellungnahmen aus der öffentlichen Auslegung des Bebauungsplanes Nr. 182 – 2. Änderung Gewerbegebiet Alsdorf-Ost ist dieser Vorlage als Anlage 8 beigefügt
1.DB Energie GmbH, Schreiben vom 18.09.2014 (Anlage 9)
Es wird darauf hingewiesen, dass im Plangebiet eine planfestgestellte 110-kV-Bahnstromleitung verläuft. Die örtliche Schutzstreifenbreite beträgt beidseitig zur Leitungsachse jeweils 20,50 m.
Stellungnahme der Verwaltung
Der erforderliche Schutzstreifen zur 110-kV-Bahnstromleitung von 41 m Breite sowie ein entsprechender Hinweis auf die Beteiligung der DB Energie GmbH bei Bauvorhaben innerhalb dieses Schutzstreifens sind bereits in die Festsetzungen des Bebauungsplanes Nr. 182 – 2.Änderung aufgenommen worden.
Beschlussvorschlag
Der Ausschuss für Stadtentwicklung beschließt, die Anregungen und Hinweise bezüglich der Schutzstreifen entlang der 110-kV-Bahnstromleitung zu berücksichtigen. Die Anregungen wurden bereits nach der frühzeitigen Behördenbeteiligung in den Bebauungsplan eingearbeitet.
2.Bundesamt für Infrastruktur, Umweltschutz und Dienstleistungen der Bundeswehr, Schreiben vom 26.09.2014 (Anlage 10)
Es bestehen keine Bedenken. Es wird darauf hingewiesen, dass das Plangebiet im Zuständigkeitsbereich der militärischen Luftfahrt liegt. Bauliche Anlagen, einschließlich untergeordneter Gebäudeteile, dürfen die Höhe von 30 m nicht überschreiten. Im Einzelfall sind weitere Planunterlagen vor Erteilung der Baugenehmigung zur Prüfung zuzuleiten.
Stellungnahme der Verwaltung
Aufgrund seines Regelungsinhaltes handelt es sich bei dem Bebauungsplanes Nr. 182 - 2.Änderung – Gewerbegebiete Alsdorf-Ost um einen sogenannten „einfachen“ Bebauungsplan i.S.d. § 30 Abs. 3 BauGB, in dem sich die Zulässigkeit von Vorhaben im Übrigen nach § 34 BauGB richtet. Grundsätzlich sind im Geltungsbereich dieses Bebauungsplanes keine Gebäude von 30 m und höher geplant. Sollte im Einzelfall ein Teilbaukörper (z. B. Dachaufbauten, Antennen) höher geplant werden, wird die Wehrbereichsverwaltung am Bauantrag beteiligt. Um dies zu sichern, wird ein entsprechender Hinweis in den Bebauungsplan Nr.182 – 2. Änderung aufgenommen: „Bei Bauteilen mit einer Höhe von 30 m und höher ist im Rahmen des Bauantrages das Bundesamt für Infrastruktur, Umweltschutz und Dienstleistungen der Bundeswehr, Fontainengraben 200, 53123 Bonn zu beteiligen“.
Beschlussvorschlag
Der Ausschuss für Stadtentwicklung nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis; er beschließt, den entsprechenden Hinweis zur Beteiligung des Bundesamtes für Infrastruktur, Umweltschutz und Dienstleistungen der Bundeswehr bei der Planung von Gebäudeteilen mit einer Höhe von 30 m und höher in den Bebauungsplan Nr. 182 – 2. Änderung aufzunehmen.
3.Landesbetrieb Straßenbau NRW Regionalniederlassung Ville-Eifel, Schreiben vom 26.09.2014 (Anlage 11)
Es wird auf die Stellungnahme vom 27.06.2014 verwiesen.
Stellungnahme vom 27.06.2014
Es bestehen grundsätzlich keine Bedenken, sofern die Festsetzungen keine nachteiligen verkehrlichen Auswirkungen auf die Anbindung mit der L 47 nach sich ziehen. Bei Ansiedlung von verkehrsintensiven Betrieben sind Leistungsfähigkeitseinbusen und sicherheitsrelevante Defizite nicht hinnehmbar.
Es wird darauf hingewiesen, dass die L 109 nicht durch das Gewerbegebiet verläuft, sondern die Landesstraße in diesem Bereich zur Stadtstraße abgestuft wurde.
Stellungnahme der Verwaltung
Die verkehrliche Anbindung der Baugrundstücke ist im jeweiligen Bauantrag zum Bauvorhaben nachzuweisen, ein entsprechender Hinweis zur Beteiligung des Landesbetriebes Straßenbau NRW wurde bereits nach der frühzeitigen Beteiligung in die Festsetzungen zum Bebauungsplan Nr. 182 – 2.Änderung aufgenommen.
Die Bezeichnung „L 109“ wird aus der textlichen und planerischen Darstellung des Bebauungsplanes Nr. 182 – 2. Änderung gestrichen und aktualisiert durch die Bezeichnung „Siersdorfer Straße“ ersetzt.
Beschlussvorschlag
Der Ausschuss für Stadtentwicklung nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis; ein entsprechender Hinweis zur Beteiligung des Landesbetriebes Straßenbau NRW im Rahmen der Baugenehmigungsplanung wurde bereits nach der frühzeitigen Beteiligung in den Bebauungsplan aufgenommen.
4.regionetz GmbH, Schreiben vom 07.07.2014 (Anlage 12)
Es bestehen grundsätzlich keine Bedenken. Es wird auf die Stellungnahme vom 07.07.2014 verwiesen.
Stellungnahme vom 07.07.2014:
Es bestehen grundsätzlich keine Bedenken. Es wird darauf hingewiesen, dass eine Erweiterung des Erdgasnetzes unter dem Vorbehalt einer positiven Wirtschaftlichkeit zum Zeitpunkt der Erschließung steht. Es wird weiterhin darauf hingewiesen, dass bestehende Versorgungs- und Anschlussleitungen entsprechend der Richtlinien zu sichern und Mindestabstände einzuhalten sind. Bei Anpflanzungen von Baumgruppen im Trassenbereich von Versorgungsleitungen und Kabeln müssen seitens des Verursachers entsprechend den Richtlinien Schutzmaßnahmen erfolgen. Kosten sind durch den Veranlasser in vollem Umfang zu tragen. Spätestens vor Bauausführung sind gültige Bestandspläne aller Versorgungsarten und eine Leitungsschutzeinweisung einzuholen.
Stellungnahme der Verwaltung
Die im Plangebiet verlaufenden Leitungen werden im Zuge etwaiger künftiger Ausbau- bzw. Genehmigungsplanung berücksichtigt und ggfs. erforderliche Verlegungen bzw. Leitungssicherungen mit dem Träger abgestimmt.
Beschlussvorschlag
Der Ausschuss für Stadtentwicklung nimmt die Ausführungen der Verwaltung zu den Versorgungs- und Anschlussleitungen zur Kenntnis, eine darüberhinausgehende Beschlussfassung ist nicht erforderlich.
5.Wasserverband Eifel-Rur, Schreiben vom 06.10.2014 (Anlage 13)
Es wird auf die Stellungnahme vom 02.07.2014 verwiesen.
Stellungnahme vom 02.07.2014:
Nach derzeitigem Kenntnisstand wird das Mischwasser über das Regenüberlaufbecken „Schaufenberg“, welches in das Schaufenberger Fließ abschlägt, eingeleitet. Durch den Abschlag aus dem Regenüberlaufbecken kommt es häufig zu Überschwemmungen auf der Fließstrecke unterhalb der Einleitung. Es wird darauf hingewiesen, dass bei einer eventuellen Erhöhung der Einleitmenge aus dem Gewerbegebiet demzufolge eine Rückhaltungsmaßnahme zu berücksichtigen wäre
Stellungnahme der Verwaltung
Da es sich bei dem Plangebiet um ein bestehendes Gewerbegebiet handelt, wird das anfallende Niederschlagswasser, wie bisher, in die Mischkanalisation eingeleitet. Bei Neubauvorhaben werden entsprechende Einzelnachweise im Baugenehmigungsverfahren erbracht.
Beschlussvorschlag
Der Ausschuss für Stadtentwicklung nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Niederschlagswasserbeseitigung zur Kenntnis, eine darüberhinausgehende Beschlussfassung ist nicht erforderlich.
Darstellung der Rechtslage:
Grundlage des Bebauungsplanes ist das Baugesetzbuch in der Fassung der Bekanntmachung vom 23. September 2004 (BGBl. I S. 2414), in der zuletzt geänderten Fassung.
Auswirkungen
Darstellung der finanziellen Auswirkungen:
Der Bebauungsplan Nr. 182 – 2.Änderung – Gewerbegebiet Alsdorf-Ost hat bis auf die Personalkosten im Rahmen des Planverfahrens keine finanziellen Auswirkungen für die Stadt Alsdorf.
Darstellung der ökologischen und sozialen Auswirkungen:
Mit der Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 182 – Gewerbegebiet Alsdorf-Ost wird eine nachhaltige städtebauliche Entwicklung gem. § 1 Abs. 6 BauGB angestrebt, welche insbesondere auf die Wohnbedürfnisse der Bevölkerung, die Schaffung und Erhaltung sozial stabiler Bewohnerschaften, sowie die Erhaltung und Entwicklung der zentralen Versorgungsbereiche abzielt.
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