Beschlussvorlage - 2014/0526/ETD
Grunddaten
- Betreff:
-
Gebührenkalkulation Grundstücksentwässerungsanlagen für das Jahr 2015; 10. Änderung der Satzung der Stadt Alsdorf über die Entsorgung von Grundstücksentwässerungsanlagen vom 20.06.1989
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- 7 - Eigenbetrieb Technische Dienste
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Betriebsausschuss für den Eigenbetrieb Technische Dienste
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Vorberatung
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20.11.2014
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Erledigt
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Rat der Stadt Alsdorf
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Entscheidung
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04.12.2014
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Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Der Betriebsausschuss des Eigenbetriebes Technische Dienste des Rates der Stadt Alsdorf fasst folgenden Empfehlungsbeschluss an den Rat der Stadt Alsdorf:
Der Rat der Stadt Alsdorf beschließt die 10. Änderung der Satzung über die Entsorgung von Grundstücksentwässerungsanlagen in der als Anlage 2 beigefügten Fassung.
Sachverhalt
Darstellung der Sachlage:
Für die kostenrechnende Einrichtung „Grundstücksentwässerungsanlagen“ wurde die in der Anlage 1 beigefügte Gebührenkalkulation erstellt. Verglichen mit der Gebührenkalkulation, die zur letzten Erhöhung der Gebühr zum 01.01.2008 führte, sind die Personal-, Sach- und Verwaltungskosten sowie der Unternehmerlohn gestiegen. Die Abfuhrmenge hingegen ist gesunken.
Hatte man im Jahr 2008 noch eine Abfuhrmenge in Höhe von rd. 138 m3, so lag die Abfuhrmenge im Jahr 2013 nur noch bei 86 m3.
Die Abfuhrmenge wird in der nachstehenden Abbildung dargestellt.
Erläuterung der Kostenarten
Personal-/Sach- und Verwaltungskosten:
Für die Überwachung und Veranlagung sind zwei Mitarbeiter-/innen des Eigenbetriebes Technische Dienste zuständig. Gegenüber der letzten Kalkulation sind die Verwaltungskosten gestiegen. Entsprechend der Empfehlungen der Kommunalen Gemeinschaftsstelle für Verwaltungsmanagement (KGSt) werden neben den Brutto-Personalkosten auch ein Gemeinkostenzuschlag (20 % der Brutto-Personalkosten) sowie ein Sachkostenzuschlag (pauschal 8.800 € je Büroarbeitsplatz) berücksichtigt. Die Belastung der kostenrechnenden Einrichtung „Grundstücksentwässerungsanlagen“ erfolgt hierbei anteilig entsprechend der Arbeitszeitanteile der Mitarbeiter-/innen. Die Arbeitszeitanteile der Mitarbeiter-/innen von bisher 1 % wurden auf Grund der gesunkenen Abfuhrmenge auf nun 0,5 % je Mitarbeiter-/in angepasst.
Fremdkosten:
Das Absaugen der Fäkalien aus den Grundstücksentwässerungsanlagen, der Transport und das Abschlagen an der entsprechenden Kläranlage erfolgt durch einen beauftragten Unternehmer. Der Preis für die Unternehmerleistung beläuft sich für das Jahr 2015 auf 26,20 € (inkl. 19 % MwSt.)/m3.
Die Bewirtschaftung der Kläranlagen wird seit dem 01.01.1996 durch den WVER wahrgenommen. Für die Beseitigung aller Schlämme, die über Transportfahrzeuge in die Kläranlagen gelangen, stellt der Verband 7,30 €/ m3 in Rechnung.
Ermittlung des Gebührensatzes:
Der Gebührensatz errechnet sich aus den Personalkosten, den Unternehmerkosten des mit der Abfuhr beauftragten Unternehmens, den Kosten des Wasserverbandes Eifel-Rur (WVER) und der geschätzten abzufahrenden Menge.
Der Gebührenberechnung für das Jahr 2015 wird als Gebührenmaßstab eine abzufahrende Menge in Höhe von 90 m3 zugrunde gelegt.
Für das Jahr 2015 bedeutet dies, dass auf Grund höherer Gesamtkosten und gesunkener Abfuhrmengen der Gebührensatz auf 41,64 € erhöht werden muss.
Ab dem 01.01.2015 betragen die Benutzungsgebühren
a) für Kleinkläranlagen41,64 €/m3
b) für abflusslose Gruben bis 20 m341,64 €/m3
c) für abflusslose Gruben über 20 m341,64 €/m3
abgefahrenen Grubeninhalts.
Darstellung der Rechtslage:
Für die Benutzung der gemeindlichen Einrichtung „Grundstücksentwässerungsanlagen“ (Kleinklärgruben) sind nach den Vorschriften der Gemeindeordnung (NW (§ 77) und des Kommunalabgabengesetzes NW (§ 6 Abs. 1) kostendeckende Gebühren zu erheben. Dieses sogenannte Kostendeckungsprinzip bedeutet, dass die nach betriebswirtschaftlichen Grundsätzen ansatzfähigen Kosten über Gebühren zu finanzieren sind. Die Gebührenerhebung hat Vorrang vor einer Deckung der Ausgaben über die Erhebung von Steuern.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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190,4 kB
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2
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(wie Dokument)
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186,8 kB
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