Beschlussvorlage - 2014/0566/1.1

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Der Bericht der Verwaltung wird in der ersten Sitzung des Jahres 2015 vorgelegt.

 

 

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Sachverhalt


 

Darstellung der Sach- und Rechtslage:

In jeder Ratssitzung ist gemäß § 3 Abs. 5 der Geschäftsordnung ein Bericht der Verwaltung über die Durchführung der in der letzten Sitzung gefassten Beschlüsse aufzunehmen. Sind Beschlüsse noch nicht ausgeführt, so muss der Bürgermeister die Gründe dafür in der Sitzung darlegen. In der darauffolgenden Sitzung ist über die Durchführung dieser Beschlüsse erneut zu berichten.

 

Gemäß § 25 Abs. 1 der Geschäftsordnung gilt dies auch für die Sitzungen der Ausschüsse des Rates der Stadt.

 

 

 

 

 

 

 

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Auswirkungen

 

 

 

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Beschlüsse

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09.12.2014 - Hauptausschuss - zur Kenntnis genommen