Beschlussvorlage - 2014/0576/1.2

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

 

 

 

Der Hauptausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt:

 

Der Rat der Stadt beschließt den Stellenplan für das Haushaltsjahr 2015 in der als Anlage 1 vorgelegten Fassung.

 

 

 

 

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Sachverhalt

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Darstellung der Sach- und Rechtslage:

 

Der Stellenplan (§ 8 Verordnung über das Haushaltswesen der Gemeinden im Lande Nordrhein-Westfalen – Gemeindehaushaltsverordnung NRW – GemHVO NRW) als Pflichtanlage zum Haushaltsplan (§ 79 Abs. 2 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen – GO NRW, § 1 Abs. 2 Ziff. 2 GemHVO NRW) ist als bedeutendes  personalwirtschaftliches Steuerungsinstrument in einem engen Zusammenhang mit den Personalaufwendungen und Auszahlungen zu sehen und hat insoweit erhebliche Auswirkungen auf den Haushalt der Kommune.

 

Der Entwurf des Stellenplanes 2015 sieht insgesamt 361,2 Stellen vor. (Zum Vergleich: Stellenplan 2014 = 364,5 Stellen.) Im Einzelnen wird auf die beigefügten gesetzlich vorgeschriebenen Stellenpläne/-übersichten (Anlage 1) sowie auf die in der Anlage 2 aufgeführten Veränderungen zum Vorjahr, die vorhandenen NN-Stellen und die Stellenplanvermerke verwiesen.

 

Obwohl z.B. im Bereich „Betreuung in Tageseinrichtungen für Kinder“ (für pluskita) sowie im Bereich „Hilfen nach AsylBLG bzw. Flüchtl.Aufn.G.“ 2,0 Stellen zusätzlich eingerichtet wurden, ist insgesamt eine Stellenverringerung von 3,3 Stellen zu verzeichnen.

 

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Auswirkungen

Darstellung der finanziellen Auswirkungen:

 

Die erforderlichen Personalaufwendungen werden in der Haushaltssatzung 2015 Berücksichtigung finden. 

 

 

 

Darstellung der ökologischen und sozialen Auswirkungen:

 

Entfällt.

 

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Anlagen

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Beschlüsse

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09.12.2014 - Hauptausschuss - geändert beschlossen

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19.03.2015 - Rat der Stadt Alsdorf - unverändert beschlossen