Beschlussvorlage - 2014/0576/1.2
Grunddaten
- Betreff:
-
Entwurf des Stellenplanes für das Haushaltsjahr 2015
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- 1.2 - Personal
- Berichterstattung:
- Herr Kahlen
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Hauptausschuss
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Vorberatung
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09.12.2014
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Erledigt
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Rat der Stadt Alsdorf
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Entscheidung
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19.03.2015
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Sachverhalt
Darstellung der Sach- und Rechtslage:
Der Stellenplan (§ 8 Verordnung über das Haushaltswesen der Gemeinden im Lande Nordrhein-Westfalen – Gemeindehaushaltsverordnung NRW – GemHVO NRW) als Pflichtanlage zum Haushaltsplan (§ 79 Abs. 2 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen – GO NRW, § 1 Abs. 2 Ziff. 2 GemHVO NRW) ist als bedeutendes personalwirtschaftliches Steuerungsinstrument in einem engen Zusammenhang mit den Personalaufwendungen und Auszahlungen zu sehen und hat insoweit erhebliche Auswirkungen auf den Haushalt der Kommune.
Der Entwurf des Stellenplanes 2015 sieht insgesamt 361,2 Stellen vor. (Zum Vergleich: Stellenplan 2014 = 364,5 Stellen.) Im Einzelnen wird auf die beigefügten gesetzlich vorgeschriebenen Stellenpläne/-übersichten (Anlage 1) sowie auf die in der Anlage 2 aufgeführten Veränderungen zum Vorjahr, die vorhandenen NN-Stellen und die Stellenplanvermerke verwiesen.
Obwohl z.B. im Bereich „Betreuung in Tageseinrichtungen für Kinder“ (für pluskita) sowie im Bereich „Hilfen nach AsylBLG bzw. Flüchtl.Aufn.G.“ 2,0 Stellen zusätzlich eingerichtet wurden, ist insgesamt eine Stellenverringerung von 3,3 Stellen zu verzeichnen.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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öffentlich
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1,7 MB
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2
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öffentlich
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466,5 kB
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