Beschlussvorlage - 2014/0577/1.2

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

 

Der Hauptausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt:

 

Der Rat der Stadt beschließt den Stellenplan für das Haushaltsjahr 2016 in der als Anlage 1 vorgelegten Fassung.

 

 

 

 

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Sachverhalt

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Darstellung der Sach- und Rechtslage:

 

 

Der Stellenplan (§ 8 Verordnung über das Haushaltswesen der Gemeinden im Lande Nordrhein-Westfalen – Gemeindehaushaltsverordnung NRW – GemHVO NRW) als Pflichtanlage zum Haushaltsplan (§ 79 Abs. 2 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen – GO NRW, § 1 Abs. 2 Ziff. 2 GemHVO NRW) ist als bedeutendes personalwirtschaftliches Steuerungsinstrument in einem engen Zusammenhang mit den Personalaufwendungen und Auszahlungen zu sehen und hat insoweit erhebliche Auswirkungen auf den Haushalt der Kommune.

Der Entwurf des Stellenplanes 2016 sieht insgesamt 362,7 Stellen vor. (Zum Vergleich: Stellenplan 2015 = 361,2 Stellen.) Im Einzelnen wird auf die beigefügten gesetzlich vorgeschriebenen Stellenpläne/-übersichten (Anlage 1) sowie auf die in der Anlage 2 aufgeführten Veränderungen zum Vorjahr, die vorhandenen NN-Stellen und die Stellenplanvermerke verwiesen.

 

Im Vergleich zum Stellenplan 2015 ist somit eine Stellenausweitung von insgesamt 1,5 Stellen zu verzeichnen, die sich wie folgt darstellt:

 

 

 

Teil A Beamte

 

Im Beamtenbereich steht dem altersbedingten Ausscheiden aus dem Dienst und der damit verbundenen Streichung einer 1,0 Stelle, die Ausweitung um zwei Stellen für die Übernahme von Stadtinspektoren/innen gegenüber.

 

 

 

Teil B – Tariflich Beschäftigte

 

Im Bereich der tariflich Beschäftigten ist insgesamt eine Ausweitung um einen 0,5 Stellenanteil zu verzeichnen.

Dem altersbedingten Ausscheiden (in einem Fall nach Beendigung der Freistellungsphase der Altersteilzeit) um 1,5 Stellen, steht hier die Übernahme von zwei Verwaltungsfachangestellten nach erfolgreicher Prüfung gegenüber.

 

Im Hinblick auf die Möglichkeit der Inanspruchnahme einer Altersrente mit 63 Jahren ist eine verlässliche Planung nicht möglich, so dass bis in das Jahr 2016 die Wahrscheinlichkeit weiterer altersbedingter Beendigungen von Arbeitsverhältnissen gegeben ist und sich die v.g. Stellenentwicklung weiter verändert.

 

 

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Auswirkungen

Darstellung der finanziellen Auswirkungen:

 

Die erforderlichen Personalaufwendungen werden in der Haushaltssatzung 2016 Berücksichtigung finden.

 

 

 

 

 

 

Darstellung der ökologischen und sozialen Auswirkungen:

 

Entfällt.

 

 

 

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Anlagen

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Beschlüsse

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09.12.2014 - Hauptausschuss - geändert beschlossen

Erweitern

19.03.2015 - Rat der Stadt Alsdorf - unverändert beschlossen