Beschlussvorlage - 2015/0021/4.3
Grunddaten
- Betreff:
-
Ausbau der Straße Am Bahndamm; hier: Vorstellung der Planung durch die Verwaltung
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- 4.3 - Hoch-, Tiefbau, Verkehrsplanung
- Berichterstattung:
- Herr Kruse
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Ausschuss für Stadtentwicklung
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Entscheidung
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03.02.2015
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Sachverhalt
Darstellung der Sachlage:
Der städtische Bebauungsplan Nr. 275- Am alten Bahndamm in Alsdorf- Hoengen wurde durch die Bekanntmachung vom 21.12.2006 rechtskräftig. Die südöstliche Seite der Straße Am Bahndamm war zu diesem Zeitpunkt bereits bebaut. In den vergangenen Jahren ist auch die nordwestliche Seite bebaut worden. Die Straße Am Bahndamm ist als verkehrsberuhigter Bereich ausgewiesen und soll nun als 5,00 m breite Mischverkehrsfläche in Pflasterbauweise grundhaft endausgebaut werden. Die Planungsleistungen bis zur Ausführungsplanung wurden durch das Ingenieurbüro Achten und Jansen GmbH erbracht. Die erbrachten Planungen beinhalten neben der Straßenplanung auch Kanal- und Beleuchtungsarbeiten.
Die Planung wird in der Sitzung durch die Verwaltung vorgestellt. Der Vorlage sind Übersichtspläne beigefügt. Da diese Aufgrund der Größenverhältnisse nicht Aussagekräftig sein können, werden die Pläne im Maßstab 1:250 im Sitzungsaal ausgestellt und von der Verwaltung erläutert. In einem weiteren Schritt soll die Planung in Kürze in einer Bürgerinformationsveranstaltung präsentiert werden.
Darstellung der Rechtslage:
BauGB 1. Kapitel, 6. Teil- Erschließung §§ 123 – 135.
Auswirkungen
Darstellung der finanziellen Auswirkungen:
Finanzielle Mittel für den Ausbau der Blumenrather Straße wurden bereits in den vorangegangenen Haushaltsjahren unter der Investitionsnummer 13-0030 (Kostenträger 12-01-01, Kostenstelle 6020, Sachkonto 096301) bereitgestellt. Eine Übertragung des Haushaltsrestes i.H.v. 193.917,50 € wird dem Rat der Stadt zur Beschlussfassung vorgelegt.
Es handelt sich um die erstmalige Herstellung, die Gemeinde trägt 10 % des beitragsfähigen Erschließungsaufwandes, zur Deckung der verbleibenden 90 % erhebt die Gemeinde Erschließungsbeiträge von den Eigentümern der erschlossenen Grundstücke.
Darstellung der ökologischen und sozialen Auswirkungen:
Entfällt.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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1,3 MB
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