Beschlussvorlage - 2015/0018/3.3
Grunddaten
- Betreff:
-
Sicherung der Förderschulstandorte in den Städten Alsdorf und Herzogenrath
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- 3.3 - Schulen
- Berichterstattung:
- Herr Spaltner
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Ausschuss für Schulen, Sport und Kultur
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Vorberatung
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05.02.2015
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Erledigt
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Rat der Stadt Alsdorf
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Entscheidung
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19.03.2015
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Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Der Ausschuss für Schulen, Sport und Kultur nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis.
Er empfiehlt dem Rat der Stadt folgenden Beschluss:
Aufgrund der geltenden Rechtslage und der derzeitigen Schülerzahlen der Förderschulen in den Städten Alsdorf und Herzogenrath wird zum Erhalt der Standorte in beiden Städten den beiden Varianten der als Anlage beigefügten „öffentlich-rechtlichen Vereinbarung über die Bildung und den Betrieb eines Teilstandortes der Förderschule mit den Förderschwerpunkten Lernen, emotionale-soziale Entwicklung und Sprache im Verbund“ zwischen den vorgenannten Städten zugestimmt und die Verwaltung mit der Umsetzung beauftragt.
Sofern die gemäß der gesetzlichen Bestimmungen erforderliche Mindestzahl von 144 SchülerInnen an einem der beiden Standorte nicht erreicht wird, ist die öffentlich-rechtliche Vereinbarung bereits zum Schuljahr 2015/16 in Kraft zu setzen.
Stichtag hierfür ist der 08.05.2015.
Hauptstandort der beiden Schulen wird die Schule werden, die zum vorgenannten Stichtag die höchste Schülerzahl hat.
Sollten beide Standorte zum Schuljahr 2015/16 die erforderliche Mindestzahl erreichen, ist die öffentlich-rechtliche Vereinbarung zum Schuljahresbeginn 2016/17 umzusetzen.
Sachverhalt
Darstellung der Sachlage:
Gemäß den Bestimmungen des 9. Schulrechtsänderungsgesetztes und der hierzu ergangenen Mindestgrößenverordnung für Förderschulen im Verbund – die Primar- und Sekundarstufe unterrichten – ist die Schließung dieser Förderschulen als verbindlich festgesetzt worden, wenn zum Schuljahr 2015/16 nicht mehr 144 SchülerInnen an den Förderschulen beschult werden.
Die Bezirksregierung erwartet insoweit Rechtstreue der Kommunen.
Eine Verbundschule mehrerer jetzt bestehender Förderschulen kann gebildet werden, wenn jeder Teilstandort mindestens 72 Kinder beschult und 144 Kinder für alle Stadtorte bzw. 72 für jeden Teilstandort prognostisch für mehrere Jahre als gesichert gelten.
Die aktuellen Schülerzahlen und die prognostische Entwicklung der Förderschulen der Städte Alsdorf und Herzogenrath mit den Förderschwerpunkten Lern- und Entwicklungsstörungen (LES = Lernen, emotional-soziale Entwicklung, Sprache) zeigen, dass die Vorgaben der Bezirksregierung für eine Verbundschule der Förderschulen Elisabethschule und Käthe-Kollwitz-Schule mittelfristig erreicht werden. Zur Zeit werden an der Elisabethschule 129 und an der Käthe-Kollwitz-Schule 141 SchülerInnen beschult.
In diesem Zusammenhang wird festgestellt, dass die Förderschule in der Stadt Würselen vor dem Hintergrund der gesetzlichen Bestimmungen mit Beschluss des Rates der Stadt Würselen vom 11.12.2014 mit Ablauf des Schuljahres 2014/15 geschlossen wird. An dieser Schule werden zurzeit ca. 60 SchülerInnen beschult. Diese SchülerInnen können, reduziert um die SchulabgängerInnen, zum Schuljahr 2015/16 sowohl in Alsdorf als auch in Herzogenrath angemeldet werden. Für welchen Standort sie sich entscheiden, ist nicht abzusehen.
Auf der Grundlage dieser Entwicklung fanden Abstimmungsgespräche zwischen den Verwaltungen der Städte Alsdorf und Herzogenrath unter Beteiligung der Bürgermeister statt. Die Schulen wurden zwischenzeitlich in den Beratungsprozess eingebunden und können ggfls. aus pädagogischer Sicht in der Sitzung Stellung nehmen.
Die Verwaltung schlägt vor, dass der Ausschuss für Schulen, Sport und Kultur einen Vorratsbeschluss fasst, der die Möglichkeit bietet, je nach Entwicklung der Anmeldezahlen dem Elternwillen Rechnung zu tragen.
Sollten beide Schulstandorte in Alsdorf und Herzogenrath genügend Anmeldungen erhalten, sollten beide Schulen solange selbstständig weitergeführt werden, bis die Gesamtschülerzahl unter die erforderliche Mindestzahl sinkt. Dann werden beide Schulstandorte als Verbundschule weitergeführt, wobei Hauptstandort die Schule mit der höheren Gesamtschülerzahl wird. Hierzu wurden zwei Vereinbarungen entworfen (Anlage 1 und 2) um beiden Varianten gerecht zu werden.
Da es keine feste zeitliche Vorgabe für das Anmeldeverfahren an Förderschulen gibt, wurde mit den beiden Schulleitern vereinbart, Anmeldungen bis zum 30.04.2015 entgegenzunehmen. Dies wurde den Eltern der SchülerInnen der Stadt Würselen in einer Informationsveranstaltung am 13.01.2015 in der Würselener Förderschule mitgeteilt. Nach dem 30.04.2015 teilen die Schulen den Verwaltungen die voraussichtliche Gesamtschülerzahl für das Schuljahr 2015/16 mit.
Diese Gesamtschülerzahl errechnet sich wie folgt:
Gesamtschülerzahl der Schule am 30.04.2015 + Anmeldungen an der Schule bis 30.04.2014 ./. Schulabgänger zum Ende des Schuljahres 2014/15.
Auf der Grundlage dieser Zahlen werden die Verwaltungen ggfls. eine der beigefügten öffentlich-rechtlichen Vereinbarungen abschließen.
Darstellung der Rechtslage:
Hier gelten die Bestimmungen des Schulgesetzes NRW in der derzeit geltenden Fassung sowie die Verordnung über die Mindetsgrößen der Förderschulen und der Schulen für Kranke (MindestgrößenVO) vom 16.12.2013.
Auswirkungen
Darstellung der finanziellen Auswirkungen:
Die Kosten für den Betrieb der Standorte verbleiben bei den jeweiligen Kommunen. Auf die Ausführungen der öffentlich-rechtlichen Vereinbarung wird verwiesen.
Darstellung der ökologischen und sozialen Auswirkungen:
Aus Sicht der Verwaltung ist der Erhalt eines Förderschulstandortes in beiden Städten für die Schullandschaft unverzichtbar.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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1,4 MB
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2
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(wie Dokument)
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1,4 MB
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