Beschlussvorlage - 2015/0019/3.3
Grunddaten
- Betreff:
-
Gustav-Heinemann-Gesamtschule; hier: Raumkonzeption zum Raumbedarf
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- 3.3 - Schulen
- Berichterstattung:
- Herr Spaltner
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Ausschuss für Schulen, Sport und Kultur
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Entscheidung
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05.02.2015
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Sachverhalt
Darstellung der Sachlage:
Seit dem Schuljahr 2010/11 wird das Gebäude der Gustav-Heinemann-Gesamtschulen im Rahmen des Brandschutzes saniert. Die Brandschutzsanierung des Schulgebäudes konnte Ende des Haushaltsjahres 2014 abgeschlossen werden.
Während der Sanierungsmaßnahme war es zur Sicherstellung geordneten Schulbetriebs erforderlich, zusätzlichen Raum für die Unterbringung diverser Klassen zu schaffen.
Hierzu wurde in der gemeinsamen Sitzung des Ausschusses für Schulen, Sport und Kultur und des Ausschusses für Gebäudewirtschaft am 23.11.2010 beschlossen, acht Containerklassen aufzustellen. Im Zusammenhang wurde beschlossen, den erdgeschossigen Teil der ehemaligen Hausmeisterwohnung abzutragen. Der Ausschuss für Schulen, Sport und Kultur hob seinen Beschluss vom 06.09.2007 zur schulischen Nutzung der ehemaligen Hausmeisterwohnung auf.
Im Jahr 2011 wurden die insgesamt acht Klassenräume in Containerbauweise beauftragt und aufgestellt. Hiervon wurden vier Klassen im Rahmen eines Mietkaufvertrages erworben, vier Klassen wurden gemietet mit Restkaufoption. Die Vertragslaufzeit für beide beträgt 48 Monate und endet am 30.06.2015. Grund für diese Unterteilung war, dass vier Containerklassen anstelle des Umbaus der Hausmeisterwohnung traten. Während die anderen vier Klassen als zusätzlicher Ausweichraum während der nunmehr abgeschlossenen Sanierungsmaßnahme dienten.
Die im Rahmen des Mietkaufvertrages über dem Keller der ehemaligen Hausmeisterwohnung errichteten vier Containerklassen gehen am 01.07.2015 in das Eigentum der Stadt Alsdorf über. Ab diesem Zeitpunkt fallen Kosten für Miete nicht mehr an. Mittel für Bauunterhalt und Bewirtschaftung sind – wie für alle städtischen Gebäude – durch den Rat der Stadt im Rahmen des Haushaltsplanes jährlich zur Verfügung zu stellen.
Für die gemieteten Klassen bestehen drei Möglichkeiten zum Ende der Mietzeit:
- Rückbau der gemieteten Containerklassen
- Verlängerung der Mietzeit zu reduziertem Mietzins von mtl. 4.284 € brutto
- Kauf der gemieteten Containerklassen zur vertraglich vereinbarten Restkaufsumme i.H.v. 123.771,90 €.
Die Entscheidung über die o.a. Sache war Anlass im Rahmen der aktuellen Fortschreibung des Schulentwicklungsplanes (geplante Beschlussfassung durch den Ausschuss/Rat der Stadt im Juni 2015) eine Raumkonzeption zum Raumbedarf der Gustav-Heinemann-Gesamtschulen erstellen zu lassen. Die als Anlage beigefügte Raumkonzeption kommt zu dem Schluss, dass zur Deckung des notwendigen Raumbedarfs und zur Sicherstellung geordneten Schulbetriebs in der Gustav-Heinemann-Gesamtschule auf die vier gemieteten Containerklassen verzichtet werden kann. Das hier vorgestellte Raumkonzept wurde unter Beteiligung des Schulleiters sowie Vertretern der Verwaltung erarbeitet und besprochen.
Weitere Erläuterungen zur Sachlage können durch die Verwaltung und dem Schulleiter der Gustav-Heinemann-Gesamtschule bei Bedarf in der Sitzung gegeben werden.
Darstellung der Rechtslage:
Gemäß § 79 SchulG NRW ist der Schulträger verpflichtet, die für einen ordnungsgemäßen Unterricht erforderlichen Schulanlagen, Gebäude, Einrichtungen und Lehrmittel bereitzustellen und zu unterhalten sowie das für die Schulverwaltung notwendige Personal und eine am allgemeinen Stand der Technik und Informationstechnologie orientierte Sachausstattung zur Verfügung zu stellen.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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1,4 MB
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