Beschlussvorlage - 2015/0037/2.1
Grunddaten
- Betreff:
-
LEADER-Bewerbung Aachener Revier Förderantrag der Städteregion
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- 2.1 - Bauleitplanung
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Ausschuss für Stadtentwicklung
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Entscheidung
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03.02.2015
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Sachverhalt
Darstellung der Sachlage:
LEADER ist ein Förderinstrument der Europäischen Union und des Landes Nordrhein-Westfalen zur Entwicklung des ländlichen Raumes. Der Begriff LEADER steht dabei für „Liaison entre actions de développement de l´économie rurale“ = „Verbindung zwischen Aktionen zur Entwicklung der ländlichen Wirtschaft“. Wichtigste Merkmale von LEADER sind dabei die umfassende Einbeziehung der regionalen Akteure (bottom-up), die Umsetzung individueller regionaler Entwicklungsstrategien, die Prozessbegleitung durch ein qualifiziertes Regionalmanagement sowie die Kooperation und Vernetzung der LEADER-Regionen und anderer Regionalentwicklungsinitiativen untereinander.
Neben Alsdorf haben sich Erkelenz, Hückelhoven und Geilenkirchen (Kreis Heinsberg) sowie Baesweiler, Würselen, Eschweiler und Stolberg (StädteRegion Aachen) kurzfristig zusammengeschlossen und sind in die Bewerbung als LEADER-Region „Aachener Revier“ gestartet. Die Stadt Alsdorf liegt nur mit Bettendorf im Fördergebiet.
Für das NRW Programm „Ländlicher Raum 2014-2020“ läuft zurzeit die Bewerbungsphase, bis zum 15. Februar 2015. Es wird eine Zulassung von mindestens 22 LEADER Regionen angestrebt. Voraussetzung für eine erfolgreiche Bewerbung ist eine sogenannte „Lokale Entwicklungsstrategie“ (Entwicklungskonzept), die kurz vor ihrem Bearbeitungsabschluss steht und als Ergebnis am 22.01.2015 öffentlich präsentiert wurde. Die wesentliche Aufgabe des Entwicklungskonzeptes ist die Erarbeitung eines Zielsystems (Anlage 1), bei dem Entwicklungsziele mit dazugehörigen Handlungsfeldern definiert wurden. Dieses Zielsystem ist künftig als Bewertungsgrundlage für die Projektauswahl heranzuziehen, da Projekte die über LEADER gefördert werden sollen, zu einem der definierten Entwicklungsziele beitragen muss.
Im Falle einer erfolgreichen Bewerbung (Bekanntgabe wird im Herbst 2015 erwartet) würden für einen Förderzeitraum von sieben Jahren (bis 2022) insgesamt 3,45 Mio. € für die LEADER Region „Aachener Revier“ bereitgestellt, was ca. 493.000 Euro pro Jahr für die gesamte Region entspricht.
Die Förderung aus LEADER Mitteln kann maximal 65% der zuwendungsfähigen Kosten, höchstens jedoch 250.000 Euro je Projekt betragen.
Für Alsdorf wurde unter Berücksichtigung des Engagement der örtlichen Bürgerschaft insbesondere die Aufwertung des Dorfgemeinschaftshauses „Alte Schule“ als LEADER – Projekt vorgeschlagen.
Der Bürgertreff Bettendorf in der „Alten Schule“, ist im wesentlichen die einzige Einrichtung, die noch gesellschaftliche sowie soziale Aktivitäten anbietet und so die Möglichkeit eröffnet, nachbarschaftliche Beziehungen zu stärken, aber auch den Mehrgenerationenaustausch als auch bürgerschaftliches Engagement zu fördern und unterstützen. Das Dorfgemeinschaftshaus mit dem integrierten Bürgertreff ist daher ein wesentlicher Bestandteil des „Dorflebens“ und Potential, das es zu nutzen gilt, um eine weiterhin hohe Lebensqualität in Bettendorf zu gewährleisten. Ferner trägt es dazu bei, dass die Bevölkerung sich mit Bettendorf identifiziert, so dass Wegzüge vermieden werden können. Allerdings weist das Dorfgemeinschaftshaus starke bauliche Mängel auf. Des Weiteren ist keine Barrierefreiheit gegeben.
Daher sind im Einzelnen u.a. folgende Maßnahmen angedacht:
- Barrierefreiheit (Eingangsrampe, Umbau sanitäre Einrichtungen)
- Energiewandel (Dachsanierung)
- Aufwertung Umfeld (Begrünungsmaßnahmen; Schaffung eines Mehrgenerationenspielplatzes)
Darstellung der Rechtslage:
Entfällt, es handelt sich um eine freiwillige Aufgabe.
Auswirkungen
Darstellung der finanziellen Auswirkungen:
Bei erfolgreicher Bewerbung sind sowohl eine „Lokale Arbeitsgruppe“ als auch ein Regionalmanagement von mindestens 1,5 Vollarbeitskräften einzurichten, die während des Förderzeitraumes die Koordinierung der Fördermittel übernehmen und die Projektauswahl treffen, welche Projekte in der Region „Aachener Revier“ den Förderzuschlag erhalten werden, da davon auszugehen ist, dass mehr Projekte eingereicht werden als Fördermittel zur Verfügung stehen. Die Kosten für die „Lokale Arbeitsgruppe“ sowie für die 1,5 Vollarbeitsstellen können ebenfalls bis max. 65% durch LEADER Mittel bezuschusst werden.
Die verbleibenden 35% sind von den beteiligten Kommunen sowie der Städteregion Aachen und des Kreises Heinsberg zu tragen.
Seitens der StädteRegion Aachen ist die Aufteilung der Kosten gestaffelt nach Beteiligungskulisse vorschlagen worden (Anlage2), womit Alsdorf aufgrund des kleinsten Gebietsanteils aller teilnehmenden Kommunen (nur Bettendorf) 1.000 Euro pro Jahr (7.000 Euro über die gesamte Förderperiode) aufbringen muss, um die Lokale Arbeitsgruppe und das Regionalmanagement ko- zu finanzieren.
Ferner sind 35% der anfallenden Projektkosten zu tragen, da maximal 65% über das Förderprogramm LEADER akquiriert werden können.
Im Weiteren wird auf die Ausführungen der beiliegenden Städteregions-Vorlage verwiesen.
Darstellung der ökologischen und sozialen Auswirkungen:
Siehe Ausführungen beiliegender Städteregions-Vorlage
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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23,6 kB
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2
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(wie Dokument)
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60,6 kB
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