Beschlussvorlage - 2015/0060/3.2

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

 

Der Jugendhilfeausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt:

 

Der Rat der Stadt beschließt:

 

Der Rat der Stadt stimmt einer weiteren überplanmäßigen Aufwendung und Auszahlung gem. § 83 GO NRW in Höhe von 149.668,24 € im Bereich der Jugendhilfe zu.

 

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Sachverhalt

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Darstellung der Sach- und Rechtslage:

 

Nach § 83 II 1 GO NRW bedürfen über- und außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen der Zustimmung des Rates der Stadt, sofern sie erheblich sind.

 

Nach § 4 II der Zuständigkeitsordnung der Stadt Alsdorf sind über- und außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen über 40.000,00 € als erheblich anzusehen. Es ist für diese eine Zustimmung im Einzelfall einzuholen.

 

Die erzieherischen Hilfen im Produkt 06-03-01 des Jugendhilfeetats sind gem. § 27 ff. SGB VIII Pflichtaufgaben der Kommune, auf die ein individueller und einklagbarer Rechtsanspruch besteht.

 

Im Bereich der Jugendhilfe hat sich aufgrund der Entwicklung zunächst ein Mehrbedarf in Höhe von 576.000,00 € für das Haushaltsjahr 2014 ergeben. Dieser Mehrbedarf wurde in der Sitzung des Rates der Stadt vom 04.09.2014 beschlossen.

 

Für das Haushaltsjahr 2014 sind weitere überplanmäßige Haushaltsmittel in Höhe von 149.668,24 €

bereit zu stellen.

Diese Maßgabe bedarf der Zustimmung des Rates der hierüber am 19.03.2015 entscheiden wird.

 

 

Gründe für die weiteren Mehrausgaben:

 

-          Grundsätzliche Kostensteigerung bei den stationären Unterbringungen (Heimerziehung) um 130,00 € pro Fall und Monat, d. h. 39.000,00 € Mehrkosten für das 2. Halbjahr 2014

-          Zum Quartalsende steigende Fallzahlen im Bereich der ambulanten erzieherischen Hilfen, insbesondere § 35 a und sozialpädagogische Familienhilfen

(ca. 90.000,00 € Mehrbedarf für das 2. Halbjahr 2014)

-          Von den Mehreinnahmen, die u. a. auf erfolgreiche Klageverfahren gegen die StädteRegion Aachen – behinderte Pflegekinder - zurück zu führen sind, sind 213.000,00 € anderen Kommunen/Jugendämtern zu erstatten

-          Abrechnungs- / Erstattungsfälle kostenintensiver Heimfälle mit anderen Kommunen/Jugendämtern für die Jahre 2010 bis 2013 mit einem Gesamtvolumen von 233.000,00 €

 

 

Aufgrund des zum vorläufigen Jahresabschluss 2014 erstellten Rechnungsergebnisses ergibt sich  ein Mehrbedarf in Höhe von 149.668,24 €.

 

Die Verwaltung bittet um Zustimmung.

 

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Auswirkungen

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Darstellung der finanziellen Auswirkungen:

 

Die überplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen in Höhe von 149.668,24 € sind im Produktbereich 06-03-01 bei den Transferaufwendungen angefallen.

 

Ansatz 2014

5.647.200,00 €

./. Vorläufiger Jahresabschluss 2014

7.058.775,36 €

Zwischensumme:                                                              ./.

1.411.575,36 €

Ratsbeschluss vom 04.09.2014

   576.000,00 €

Zwischensumme: Fehlbetrag                                            ./.

   835.575,36 €

-           

 

-          Unechte Deckungsfähigkeit gem. § 21 II GemHVO NRW

   685.907,12 €

-          Echte Deckungsfähigkeit gem. § 21 I GemHVO NRW

 

Überschreitung insgesamt:                                               ./.

   149.668,24 €

 

Die Deckung erfolgt aus Minderaufwendungen im Rahmen der Städteregionsumlage.

 

 

 

 

 

Darstellung der ökologischen und sozialen Auswirkungen:

 

Entfällt.

 

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Anlagen

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Beschlüsse

Erweitern

10.03.2015 - Jugendhilfeausschuss - unverändert beschlossen

Erweitern

19.03.2015 - Rat der Stadt Alsdorf - unverändert beschlossen