Beschlussvorlage - 2015/0060/3.2
Grunddaten
- Betreff:
-
Pädagogische und wirtschaftliche Hilfen für junge Menschen und ihre Familien hier: Überplanmäßige Ausgabe im Haushaltsjahr 2014
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- 3.2 - Jugend
- Berichterstattung:
- Herr Spaltner
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Jugendhilfeausschuss
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Vorberatung
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10.03.2015
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Erledigt
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Rat der Stadt Alsdorf
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Entscheidung
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19.03.2015
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Sachverhalt
Darstellung der Sach- und Rechtslage:
Nach § 83 II 1 GO NRW bedürfen über- und außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen der Zustimmung des Rates der Stadt, sofern sie erheblich sind.
Nach § 4 II der Zuständigkeitsordnung der Stadt Alsdorf sind über- und außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen über 40.000,00 € als erheblich anzusehen. Es ist für diese eine Zustimmung im Einzelfall einzuholen.
Die erzieherischen Hilfen im Produkt 06-03-01 des Jugendhilfeetats sind gem. § 27 ff. SGB VIII Pflichtaufgaben der Kommune, auf die ein individueller und einklagbarer Rechtsanspruch besteht.
Im Bereich der Jugendhilfe hat sich aufgrund der Entwicklung zunächst ein Mehrbedarf in Höhe von 576.000,00 € für das Haushaltsjahr 2014 ergeben. Dieser Mehrbedarf wurde in der Sitzung des Rates der Stadt vom 04.09.2014 beschlossen.
Für das Haushaltsjahr 2014 sind weitere überplanmäßige Haushaltsmittel in Höhe von 149.668,24 €
bereit zu stellen.
Diese Maßgabe bedarf der Zustimmung des Rates der hierüber am 19.03.2015 entscheiden wird.
Gründe für die weiteren Mehrausgaben:
- Grundsätzliche Kostensteigerung bei den stationären Unterbringungen (Heimerziehung) um 130,00 € pro Fall und Monat, d. h. 39.000,00 € Mehrkosten für das 2. Halbjahr 2014
- Zum Quartalsende steigende Fallzahlen im Bereich der ambulanten erzieherischen Hilfen, insbesondere § 35 a und sozialpädagogische Familienhilfen
(ca. 90.000,00 € Mehrbedarf für das 2. Halbjahr 2014)
- Von den Mehreinnahmen, die u. a. auf erfolgreiche Klageverfahren gegen die StädteRegion Aachen – behinderte Pflegekinder - zurück zu führen sind, sind 213.000,00 € anderen Kommunen/Jugendämtern zu erstatten
- Abrechnungs- / Erstattungsfälle kostenintensiver Heimfälle mit anderen Kommunen/Jugendämtern für die Jahre 2010 bis 2013 mit einem Gesamtvolumen von 233.000,00 €
Aufgrund des zum vorläufigen Jahresabschluss 2014 erstellten Rechnungsergebnisses ergibt sich ein Mehrbedarf in Höhe von 149.668,24 €.
Die Verwaltung bittet um Zustimmung.
Auswirkungen
Darstellung der finanziellen Auswirkungen:
Die überplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen in Höhe von 149.668,24 € sind im Produktbereich 06-03-01 bei den Transferaufwendungen angefallen.
Ansatz 2014 | 5.647.200,00 € |
./. Vorläufiger Jahresabschluss 2014 | 7.058.775,36 € |
Zwischensumme: ./. | 1.411.575,36 € |
Ratsbeschluss vom 04.09.2014 | 576.000,00 € |
Zwischensumme: Fehlbetrag ./. | 835.575,36 € |
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- Unechte Deckungsfähigkeit gem. § 21 II GemHVO NRW | 685.907,12 € |
- Echte Deckungsfähigkeit gem. § 21 I GemHVO NRW |
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Überschreitung insgesamt: ./. | 149.668,24 € |
Die Deckung erfolgt aus Minderaufwendungen im Rahmen der Städteregionsumlage.
Darstellung der ökologischen und sozialen Auswirkungen:
Entfällt.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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1,8 MB
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