Beschlussvorlage - 2015/0068/1.1

Reduzieren

Beratungsfolge

Reduzieren

Beschlussvorschlag

 

Reduzieren

Sachverhalt


Darstellung der Sach- und Rechtslage:

 

In seiner Sitzung am 24.06.2014 hat der Rat der Stadt neben den Ratsmitgliedern u.a. folgende weitere Ausschussmitglieder für die Besetzung des Jugendhilfeausschusses benannt:

 

 

Reduzieren

Auswirkungen

Beratende Mitglieder  gemäß § 71 Abs. 5 SGB VIII i.V.m. den entsprechenden Vorschriften im AG KJHG und der Satzung für das Jugendamt der Stadt Alsdorf

 

 

Polizeipräsidium Aachen

 

Herr Peter Arz

Stellvertretendes Mitglied:Herr Franz Schmitz

 

 

Die benannten Mitglieder wurden durch die Verwaltung über ihre Bestellung schriftlich unterrichtet und gebeten mitzuteilen, ob sie ihre jeweilige Wahl annehmen.

 

Gemäß § 58 Abs. 2 Satz 1 i.V.m. § 67 Abs. 3 GO NRW sind die genannten Personen durch die/den Vorsitzende/n mit folgendem Wortlaut in den jeweiligen Ausschuss einzuführen und zu verpflichten:

 

 

(Nachzusprechende Formel):

 

„Ich verpflichte mich, dass ich meine Aufgaben nach bestem Wissen und Können wahrnehmen, das Grundgesetz, die Verfassung des Landes und die Gesetze beachten und meine Pflichten zum Wohle der Gemeinde erfüllen werde

 

(So wahr mir Gott helfe).“

 

 

Die religiöse Beteuerungsformel kann dabei entfallen.

 

 

Über die Einführung und Verpflichtung wird eine Niederschrift gefertigt.

 

Loading...

Beschlüsse

Erweitern

10.03.2015 - Jugendhilfeausschuss - zur Kenntnis genommen