Beschlussvorlage - 2015/0073/ETD

Reduzieren

Beratungsfolge

Reduzieren

Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

 

Der Betriebsausschuss nimmt den Bericht des IV. Quartals 2014 der Betriebsleitung des Eigenbetrieb Techn. Dienste zur Kenntnis.


 

Reduzieren

Sachverhalt

Darstellung der Sachlage:

 

Die Betriebsleitung hat nach § 20 der Eigenbetriebsverordnung (EigVO NRW) den Betriebsausschuss über die Entwicklung der Erträge und Aufwendungen sowie über die Abwicklung des Vermögensplans zu unterrichten.

 

Der Wirtschaftsplan des Eigenbetriebs Technische Dienste für das Jahr 2014 wurde am 27.03.2014 vom Rat der Stadt beschlossen.

 

Der Wirtschaftsplan ist wie in den Vorjahren im Erfolgsplan in vier Betriebszweige aufgegliedert:

- Abwasser

- Straßenunterhaltung, Verkehrslenkung, Park- und Gartenanlagen

- Straßenreinigung und Winterdienst

- Abfallentsorgung

 

Hiervon finanzieren sich die Betriebszweige Abwasser, Abfallentsorgung, Straßenreinigung und Winterdienst aus Gebühren, die nach den Vorschriften des § 6 Kommunalabgabengesetz (KAG NRW) erhoben werden.

 

Für die Dienstleistungen, die der Eigenbetrieb für die Stadt erbringt und zur Abdeckung der Kosten für das Allgemeininteresse, stehen im Betriebszweig Straßenunterhaltung, Verkehrslenkung, Park- und Gartenanlagen insgesamt aus dem Haushalt der Stadt Mittel von 2,901 Mio. in 2014 zur Verfügung.

 

Der Verlauf des IV. Quartals 2014 ist der Anlage 1 zu entnehmen.

 

 

Hier sind die zugeordneten Erträge (Einnahmen) und Aufwendungen (Ausgaben) des Eigenbetriebes gegenübergestellt. Jahresabschlussbuchungen zum 31.12.2014 sind in diesem Bericht nicht enthalten.

 

Aus den verkehrssicherungspflichtigen Maßnahmen der Straßenunterhaltung ergibt sich derzeit folgender Sachstand:

 

 

 

Durchgeführte Maßnahmen  IV.  Quartal 2014

 

-          Grabenstraße

-          Algenweg

 

 


Geplante Maßnahmen: I. Quartal 2015

 

-          Daniel-Schreber-Straße  

 

Der Vermögensplan mit investiven Maßnahmen und Beschaffung von rund 3,840 Mio. € (2014) ist hinsichtlich der Abwicklung dem Punkt    5   – Stand der Baumaßnahmen der heutigen Sitzung zu entnehmen.

 

 

 

 

 

Darstellung der Rechtslage:

 

Gemäß § 20 EigVo NRW hat die Betriebsleitung des Betriebsausschusses quartalsmäßig zu unterrichten.

 

 

 

 

Anlage/n:

 

Anlage 1 (Seite 1-4)

 

Reduzieren

Auswirkungen

 

Reduzieren

Anlagen

Loading...

Beschlüsse

Erweitern

10.03.2015 - Betriebsausschuss für den Eigenbetrieb Technische Dienste - zur Kenntnis genommen