Beschlussvorlage - 2015/0053/3.1

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

 

Der Rat der Stadt Alsdorf beschließt,

  1. keinen Seniorenbeirat einzurichten,
  2. den bisherigen Beirat  in „Beirat für Senioren und Menschen mit Behinderungen“ umzubenennen. 
  3. Dem neuen Beirat sollen zusätzlich zu den bereits benannten Mitgliedern des bisherigen „Beirates für Menschen mit Behinderungen“ 2 Vertreter der „AG der Invaliden- und Seniorenvereine der Stadt Alsdorf“ sowie je 1 Vertreter der „Diakonie“  und des „DRK“ einschließlich der jeweiligen persönlichen Stellvertreter angehören.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

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Sachverhalt

Darstellung der Sachlage:

 

Bis zum Ende der letzten Legislaturperiode gab es den „Beirat für Menschen mit Behinderungen“ und

den  „Seniorenbeirat“.

Der Rat der Stadt hat den „Beirat für Menschen mit Behinderungen“ wieder eingerichtet.

 

Im Oktober 2014 ist das  „Gesetz zur Weiterentwicklung des Landespflegerechtes und Sicherung

einer unterstützenden Infrastruktur für ältere Menschen, pflegebedürftige Menschen und deren

Angehörigen“ (Alten-Pflegegesetz NRW) in Kraft getreten.

Das Gesetz verfolgt das Ziel, die Lebenslagen im Vorfeld von Pflege, die Pflege und ihre

Herausforderungen selbst für die Zukunft zu stabilisieren und die quartiersnahe Versorgung zu

stärken. Hierbei soll das jeweilige lokale und soziale Geschehen und Umfeld  eingebunden werden.

Zur Umsetzung dieser Aufgabe hat die zuständige StädteRegion  eine „Kommunale Konferenz Alter

und Pflege“ eingerichtet. Herr StädteRegionsrat Etschenberg hat alle städteregionsangehörigen

Kommunen gebeten, Vertreter für die Konferenz zu benennen.

Der Rat der Stadt Alsdorf hat als politischen Vertreter Herrn  Stv. Borrman (Stellvertreter H. Marleaux)  und Herrn Schleibach (Stellvertreterin Frau Gut) von der Verwaltung  in die Konferenz gewählt.

Aufgaben dieser Konferenz sind u.a.

-          die Mitwirkung an der Pflegekonferenz,

-          die Mitwirkung an der Schaffung von altersgerechten Quartiersstrukturen, insbesondere unter Einbeziehung neuer Wohn- und Pflegeformen,

-          die Beratung stadt- bzw. kreisübergreifender Gestaltungsnotwendigkeiten im Zusammenwirken mit den angrenzenden Kommunen,

-          die Mitwirkung beim Aufbau integrierter Unterstützungs-. Entlastungs- und Vernetzungsstrukturen. 

 

Die Aufgaben tangieren sowohl die Belange “pflegebedürftiger Menschen“ als auch die der „älteren

Menschen“.

Aus diesem Grunde ist es aus Sicht der Verwaltung zweckmäßig, die örtlichen politischen Beratungen

zu diesen Themen in einem Beirat zusammenzufassen.

 

Der bereits gebildete „Beirat für Menschen mit Behinderungen“, dem u.a. Vertreter der AWO und

der Caritas angehören könnte um 2 Vertreter der  „AG Invaliden- und Seniorenvereine der Stadt

Alsdorf“ sowie jeweils einen  Vertreter der „Diakonie“ und des „DRK“  einschließlich der persönlichen  

Stellvertreter erweitert werden. 

 

Somit ist eine zielführende effektive Arbeit im Sinne der betroffenen Menschen besser gewährleistet.

Der Beirat könnte umbenannt werden und zum Beispiel

„Beirat für Senioren und Menschen mit Behinderungen“

betitelt werden.

Vorteile:

Aufgrund der  vielfach ähnlichen  bzw. gleichgelagerten  Themenfelder der Beiräte könnten bei

einem Zusammenschluss der Beiräte wesentlich effektivere Lösungsansätze und Ergebnisse erzielt

werden.

Außerdem können Kosten eingespart werden, da nur noch ein Beirat fungiert und betreut werden müsste.

 

 

 

 

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Auswirkungen

 

 

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Beschlüsse

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19.03.2015 - Rat der Stadt Alsdorf - unverändert beschlossen