Beschlussvorlage - 2015/0069/3.2

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

 

Der Jugendhilfeausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt:

Der Rat der Stadt beschließt:

Die Fortschreibung der Bedarfsplanung für Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflege – Fortschreibungszeitraum 01.08.201531.07.2017 wird zur Kenntnis genommen.

Die dargestellten Planungsansätze: 

- als Planungsgrundlage gilt eine Versorgungsquote in Höhe von 95 % für 3-jährige Kinder bis zur Einschulung und eine Versorgungsquote in Höhe von 35 % für unter 3-jährige Kinder;

- die Umwandlung von Gruppen und Betreuungsformen hat Vorrang vor Schließung von Gruppen, wenn Bedarfs- und Nachfragenachweis gegeben ist;

- Betreuungsplätze in Tagespflege sollen unter Berücksichtigung der durch das Land vorgesehenen Kontingentierung vorgehalten werden;

werden bestätigt.

Darüber hinaus wird der durch die Verwaltung dargestellte Sachstand zu den bereits in den letzten Bedarfsplanungen  beschlossenen Maßnahmen zur Kenntnis genommen und die Verwaltung beauftragt, diese weiter zu verfolgen.

Die erforderlichen Mittel sind für das Haushaltsjahr 2015 und Folgejahre einzuplanen.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Darstellung der Sach- und Rechtslage:

 

Die Bedarfsplanung für Tageseinrichtungen für Kinder und Kindertagespflege ist als Teilplan der Jugendhilfeplanung (gem. § 80 SGB VIII i. V. m. § 79 SGB VIII) Pflichtaufgabe des örtlichen Trägers der öffentlichen Jugendhilfe (Jugendamt) im Benehmen mit den Trägern der freien Jugendhilfe.

Die Verwaltung hat demzufolge in Absprache mit den freien Trägern und unter Berücksichtigung der gesetzlichen Vorgaben die als Anlage 1 zu TOP 2015/0069 beigefügte aktualisierte Fassung der Bedarfsplanung für Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflege vorbereitet.

Insoweit bittet die Verwaltung diese als Diskussionsgrundlage zum heutigen TOP heranzuziehen.

Die bereits in der Sitzung des Jugendhilfeausschusses am 02.12.2014 unter TOP 2014/0545 dargestellten und mit den Trägern abgestimmten Betreuungsformen, wurden auf der Grundlage der konkret abgeschlossenen Betreuungsverträge angepasst. Dem Land NRW müssen diese bis zum 15.03.2015 verbindlich mitgeteilt werden.

 

Darstellung der finanziellen Auswirkungen:

 

Auf der Grundlage der vorgeschlagenen Gruppenerweiterungen bzw. –umwandlungen

stellen sich die finanziellen Auswirkungen, wie bereits in der Sitzung vom 02.12.2014, Pkt. 2014/0545/3.2 – dargestellt, wie folgt dar:

 

 

a) Kindpauschalen 2014/15 (100 %) 9.769.318,40 €

 

abzüglich gemittelter Trägeranteil i.H.v. 15 % 1.465.397,76 €

 

Betriebskostenzuschüsse 2014/15 8.303.920,64 €

 

(ohne Zuschüsse Familienzentren, Kaltmieten)

 

b) Kindpauschalen 2015/16 (100 %)          10.398.741,93 €

 

abzüglich gemittelter Trägeranteil i.H.v. 15 % 1.559.811,29 €

 

Betriebskostenzuschüsse 2015/16 8.838.930,64 €

 

(ohne Zuschüsse Familienzentren, Kaltmieten)

 

Mehr – Ausgabe BK-Zuschüsse um                                           535.010,00 €

 

hiervon städt. Zuschuss ca. 50 %   267.505,00 €

 

 

 

 

 

Diese Mehr-Ausgabe resultiert u.a. aus der gesetzlich vorgegebenen Erhöhung der

Kindpauschalen in Höhe von 1,5 % p. a., veränderten Gruppenkonstellationen (u. a.

Erhöhung des Anteils der Gruppenform c/45 Stunden) und einer veränderten

Gesamtplatzzahl.

 

Die erforderlichen Haushaltsmittel sind in den Haushaltsvoranschlägen 2015 zu

berücksichtigen.

 

 

 

 

Darstellung der ökologischen und sozialen Auswirkungen:

 

Die Auswirkungen eines ausreichenden Betreuungsangebotes für Kinder und Familien sind hinlänglich bekannt.

 

 

 

 

Anlage/n:

 

Kitabedarfsplanung 2015 - 2017

 

 

 

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Sachverhalt

 

 

 

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Auswirkungen

 

 

 

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Anlagen

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Beschlüsse

Erweitern

10.03.2015 - Jugendhilfeausschuss - unverändert beschlossen

Erweitern

19.03.2015 - Rat der Stadt Alsdorf - unverändert beschlossen