Beschlussvorlage - 2015/0103/1.2
Grunddaten
- Betreff:
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Pensions- und Beihilferückstellungen; hier: Überschreitung des Ansatzes 2014; Überplanmäßige Ausgaben im Haushaltsjahr 2014
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- 1.2 - Personal
- Berichterstattung:
- Herr Kahlen
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Rat der Stadt Alsdorf
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Entscheidung
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19.03.2015
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Sachverhalt
Darstellung der Sach- und Rechtslage:
Die Haushaltssatzung 2013/2014 etatisierte ursprünglich für das Haushaltsjahr 2014 Personal- und Versorgungsaufwendungen in einer Gesamthöhe von 20.579.925 €. Durch Beschluss des Rates der Stadt Alsdorf vom 13.11.2014 wurde dieser Ansatz um 1.705.627 € auf insgesamt 22.285.552 € erhöht.
Pensions- und Beihilferückstellungen werden auf Grundlage der versicherungsmathematischen Bewertung von Pensions- und Beihilfeverpflichtungen der Stadt Alsdorf jeweils zu Beginn des Jahres zum Stichtag 31.12. des Vorjahres durch die Rheinische Versorgungskasse (RVK) zur Verfügung gestellt.
Auf dieser Basis wurden gem. der Vorausberechnung der RVK vom 26.02.2013 für den Ansatz der Pensions- und Beihilferückstellungen 38.730.783 € berücksichtigt.
Mit Schreiben vom 29.01.2014 teilt die Rheinische Versorgungskasse mit, dass sich die Pensions- und Beihilferückstellungen auf voraussichtlich 39.726.185 € erhöhen würden. Dies wurde im Rahmen des 2. Budgetberichts und damit verbunden mit dem o.a. Beschluss zur überplanmäßigen Ausgabe bereits berücksichtigt.
Mit Schreiben vom 04.02.2015 teilt die Rheinische Versorgungskasse nunmehr zum Stichtag 31.12.2014 die tatsächliche Höhe der Rückstellungsverpflichtung mit. Diese weicht mit 40.647.485 € von der im Vorjahr prognostizierten o.a. Zahl um 921.300 € erheblich ab; von der im Jahr 2013 mitgeteilten Zahl beträgt die Abweichung 1.916.702 €.
Als Begründung für die Steigerung der Rückstellungsverpflichtung führt die RVK insbesondere grundsätzliche versicherungsmathematische Anpassungsbedarfe an. So würden laut Mitteilung der Rheinischen Versorgungskasse im Jahr 2014 die Kopfschadenstatistiken auf eine neue, erweiterte Datenbasis umgestellt. Da die neuen Statistiken insbesondere in höheren Altern einen signifikant anderen Verlauf aufweisen als die bisherigen Wahrscheinlichkeitstafeln, war zum 31.12.2014 eine Bewertungsanpassung erforderlich. Insbesondere für ältere Versorgungsempfänger führt dies zu deutlichen Zuführungen. Darüber hinaus kommt es durch die im Dezember 2014 erfolgten Anpassungen der Bezüge infolge des geänderten Besoldungsanpassungsgesetzes NRW zu nicht unerheblichen bilanziellen Auswirkungen. Insbesondere bei den Leistungsempfängern ab Besoldungsgruppe A13 führt dies zum Stichtag 31.12.2014 nicht zu den normalerweise hier zu erwartenden Auflösungen, sondern zu erheblichen Zuführungen.
(Hinweis:
Wie die Zahlenwerte der Jahre 2013 und 2014 zeigen, weichen die Prognosen der Versorgungskasse regelmäßig voneinander ab, so dass eine verlässliche Planung verbindlich nicht erfolgen kann. Am Beispiel der Prognosen für das Jahr 2015 ist zu erkennen, dass auch hier erneut mit erheblichen Abweichungen zu rechnen sein wird.
Prognose der Rheinischen Versorgungskasse vom 29.01.2014 für das Jahr 2015: 40.277.770 €
Prognose der Rheinischen Versorgungskasse vom 04.02.2015 für das Jahr 2015: 41.229.150 €;
Somit erneute Abweichung um 951.380 €.
Darüber hinaus teilt die Rheinische Versorgungskasse in ihrem letzten Schreiben erstmals mit, dass für die Planung zusätzlich eine jährliche Steigerung der Krankheitskosten von mindestens 2 % berücksichtigt werden sollte. Diese Steigerung wurde bisher noch nicht berücksichtigt.)
Der Jahresabschluss 2014 schließt im Bereich der Personal- und Versorgungsaufwendungen mit einer Gesamthöhe von 23.329.502 € ab, so dass der zwischenzeitlich korrigierte Ansatz (lt. Beschluss des Rates der Stadt vom 30.11.2014 22.285.552 €) aufgrund der v. g. Erläuterungen um insgesamt 1.043.950 € überschritten wird.
Nach Abzug der o.a. Korrektur der Pensions- und Beihilferückstellung in Höhe von 921.300 € verbleibt eine Überschreitung in Höhe von 122.650 €.
Diese erklärt sich wie folgt: Im NKF werden bei jeder Neueinstellung eines/r Beamten/in auf Grundlage der bereits oben erläuterten versicherungsmathematischen Bewertung von Pensions- und Beihilfeverpflichtungen zunächst in jeweils konkreter Höhe Rückstellungen gebildet. Die genaue Höhe wird zu Beginn eines Jahres zum Stichtag 31.12. durch die Rheinische Versorgungskasse rückwirkend mitgeteilt. Für die folgenden Beschäftigungsjahre sind dann jährliche Zuführungen zur bestehenden Rückstellung zu berücksichtigen.
Im Jahr 2014 sind drei Feuerwehrbeamte aus dem aktiven Dienst der Stadt Alsdorf ausgeschieden, für die umgehend Ersatz eingestellt werden musste.
Bei Ausscheiden von aktiven Beamten/innen werden die gesamten „angesparten“ Rückstellungen für Pensionen und Beihilfen ertragswirksam aufgelöst. Diese „Einnahmen“ werden nicht im Kontenbereich der Personal- und Versorgungsaufwendungen, sondern an anderer Stelle im städtischen Haushalt verbucht.
Für die drei ausgeschiedenen Beamten war eine Zuführung zu den Pensions- und Beihilferückstellungen in Höhe von 29.863 € veranschlagt.
Aufgrund der o.a. Neueinstellungen waren jedoch „neue“ Rückstellungen in Höhe von 191.327 € zu bilden. Insgesamt entsteht somit im Bereich der Personal- und Versorgungsaufwendungen ein ungeplanter Mehraufwand in Höhe von 161.464 €.
Ohne Berücksichtigung der durch die RVK vorgenommene Korrektur für die Personal- und Beihilferückstellungen in Höhe von 921.300 € und den ungeplanten Mehraufwand für den Wechsel der drei Feuerwehrbeamten in Höhe von 161.464 € wäre somit eine Verbesserung der mit dem 2. Budgetbericht abgegebenen Prognose um 38.814 € erzielt worden.
Die Überschreitung ist als sachlich und zeitlich unabweisbare Aufwendung im Sinne des § 83 Abs. 1 GO NRW anzusehen.
Auswirkungen
Darstellung der finanziellen Auswirkungen:
Die überplanmäßigen Aufwendungen im Bereich der Besoldungs- und Versorgungsaufwendungen werden durch Minderaufwendungen bei den Sachkonten 551700 - Zinsaufwendungen an Kreditinstitute (338.307,03 €), 534100 - Gewerbesteuerumlage (245.931,93 €), 534200 - Finanzierungsbeteiligung Fonds Deutsche Einheit (228.730,77 €) und 537300 - Städteregionsumlage (230.980,27 €) gedeckt.
Darstellung der ökologischen und sozialen Auswirkungen:
Entfällt.
