Beschlussvorlage - 2015/0084/1.1
Grunddaten
- Betreff:
-
Änderung in der Besetzung von Ausschüssen und Gremien
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- 1.1 - Büro des Rates
- Berichterstattung:
- Herr Kahlen
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Rat der Stadt Alsdorf
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Entscheidung
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19.03.2015
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Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
1) Der Rat der Stadt wählt
a) als Ersatz für Herrn Holger Frings, Eigenbetrieb Technische Dienste, Herrn Stephan Maaßen, ebenfalls Eigenbetrieb Technische Dienste, zum Stellvertreter von Herrn Dezernenten Stephan Spaltner in den Ausschuss für Strukturfragen der Regioentsorgung.
b) als Ersatz für Herrn Stephan Maaßen, Eigenbetrieb Technische Dienste, Herrn Holger Frings, ebenfalls Eigenbetrieb Technische Dienste, zum Mitglied des Ausschusses für Strukturfragen der Regioentsorgung.
c) als Ersatz für Herrn Holger Frings, Eigenbetrieb Technische Dienste, Herrn Stephan Maaßen, ebenfalls Eigentrieb Technische Dienste, zum Stellvertreter von Herrn Holger Frings in den Ausschuss für Strukturfragen der Regioentsorgung.
d) als Ersatz für Herrn Klaus Mingers, Stabstelle 2 – Presse, Öffentlichkeitsarbeit und Kultur, Herrn Axel Beyhs, ebenfalls Stabstelle 2 – Presse, Öffentlichkeitsarbeit und Kultur, zum Mitglied des Partnerschaftskomitees.
e) als Ersatz für Herrn Josef Jordans, FG 1.1 - Büro des Rates, mit Wirkung vom 01.04.2015 Herrn Wolfgang Schleibach, FG 3.1 - Soziales, zum Mitglied des Beirates für Senioren und Menschen mit Behinderung.
f) als Ersatz für Herrn Stephan Müller, FG 5.3 - Wirtschaftsförderung und Liegenschaften, mit Wirkung vom 01.04.2015 Frau Christel Holzbauer, FG 3.1 - Soziales, zur Stellvertreterin von Herrn Wolfgang Schleibach in den Beirat für Senioren und Menschen mit Behinderung.
g) Herrn Norbert Koerlings auf Antrag der ABU/FDP-Fraktion gemäß § 58 Abs. 3 GO NRW zum Mitglied des Ausschusses für Schulen, Sport und Kultur.
h) Herrn Stadtverordneten Bernd Mortimer auf Antrag der ABU/FDP-Fraktion zum 2. Stellvertreter des Herrn Guido Leufgens in den Ausschuss für Stadtentwicklung.
i) als Ersatz für Herrn Hubert Goerenz auf Antrag der ABU/FDP-Fraktion Herrn Hans Goerenz gemäß § 58 Abs. 4 GO NRW zum Stellvertreter des Herrn Guido Gebauer in den Ausschuss für Stadtentwicklung.
j) als Ersatz für Herrn Hans Goerenz auf Vorschlag der ABU/FDP-Fraktion Herrn Hubert Goerenz gemäß § 58 Abs. 1 Satz 7 GO NRW als beratendes Mitglied in den Ausschuss für Gebäudewirtschaft.
2.Vorbehaltlich der entsprechenden Beschlussfassung zum Tagesordnungspunkt „Beteiligungsmanagement; hier: Änderung des Gesellschaftsvertrages einer unmittelbaren Beteiligung“ im nichtöffentlichen Teil der heutigen Sitzung des Rates der Stadt Alsdorf
a) nimmt der Rat der Stadt zur Kenntnis, dass Herr Bürgermeister Alfred Sonders
als geborenes Mitglied dem Aufsichtsrat der Business Park Alsdorf GmbH angehört.
b) nimmt der Rat der Stadt zur Kenntnis, dass Herr Kämmerer Hafers als geborenes Mitglied dem Aufsichtsrat der Business Park Alsdorf GmbH angehört.
c) wählt der Rat der Stadt im Rahmen des Zuteilverfahrens nach Hare-Niemeyer gem.
§ 50 Abs. 4 GO NRW i.V.m. § 50 Abs. 3 GO NRW folgende Mitglieder und ihre Stellvertreter in den Aufsichtsrat der Business Park Alsdorf GmbH:
Frau/Herr _____________________________
V: Frau/Herr _____________________________
Herr/Frau _____________________________
V: Herr/Frau _____________________________
Frau/Herr _____________________________
V: Frau/Herr _____________________________
Frau/Herr _____________________________
V: Frau/Herr _____________________________
Frau/Herr _____________________________
V: Frau/Herr_____________________________
Frau/Herr ______________________________
V: Frau/Herr ______________________________
Frau/Herr ______________________________
V: Frau/Herr ______________________________
Sachverhalt
Darstellung der Sachlage:
Zu Ziffer 1)
Buchstabe a) bis c): Aus organisatorischen Gründen ist eine Umbesetzung im Ausschuss für Strukturfragen der Regioentsorgung erforderlich.
Buchstabe d): Da Herr Klaus Mingers zum 30.11.2014 aus dem Dienst der Stadt Alsdorf ausgeschieden ist, bedarf es in diesem Fall einer Nachfolgeregelung.
Buchstabe e) und f): Herr Josef Jordans scheidet mit Wirkung vom 31.03.2015 aus dem Dienst der Stadt Alsdorf aus. Die Funktion des Bürger- und Seniorenbeauftragten übernimmt mit Wirkung vom 01.04.2015 Herr Wolfgang Schleibach. Gleichzeitig übernimmt Frau Christel Holzbauer als Ersatz für Herrn Stephan Müller mit Wirkung vom 01.04.2015 die Funktion der stellvertretenden Bürger- und Seniorenbeauftragten. Aus diesem Grund bedarf es im vorliegenden Fall einer Nachfolgeregelung.
Weitergehende Vorschläge zur Besetzung des Beirates der Stadt Alsdorf für Senioren und Menschen mit Behinderung werden dem Rat der Stadt in einer seiner nächsten Sitzungen unterbreitet.
Buchstabe g) bis j): Auf den Antrag der ABU/FDP-Fraktion vom 02.03.2015 (Anlage 1) wird verwiesen. Die zu Buchstabe i) erforderliche Verzichtserklärung des Herrn Hubert Goerenz lag dem FG 1.1 – Büro des Rates zum Zeitpunkt der Vorlagenerstellung noch nicht vor, wird jedoch bis zur Sitzung des Rates der Stadt am 19.03.2015 nachgereicht.
Zu Ziffer 2), Buchstaben a) bis c): Vorbehaltlich der entsprechenden Beschlussfassung zum Tagesordnungspunkt „Beteiligungsmanagement; hier: Änderung des Gesellschaftsvertrages einer unmittelbaren Beteiligung“ im nichtöffentlichen Teil der heutigen Sitzung des Rates der Stadt Alsdorf und vor dem Hintergrund der entsprechenden Änderung des Gesellschaftsvertrages ist eine Besetzung des Aufsichtsrates der Business Park Alsdorf GmbH erforderlich.
Der aktuelle Entwurf des Gesellschaftsvertrages sieht in § 8 Ziffer 6. folgende Besetzung vor:
„Der Bürgermeister und der Kämmerer oder ein von ihnen benannter Vertreter gehören dem Aufsichtsrat als geborene Mitglieder an. Weitere 7 Mitglieder des Aufsichtsrates – soweit sie von der Gesellschafterin Stadt Alsdorf gestellt werden – werden vom Rat der Stadt Alsdorf gewählt – ebenso ihre persönlichen Vertreter. Die Wiederwahl ist unbeschränkt zulässig.“
Die Verwaltung empfiehlt, neben dem Bürgermeister und dem Kämmerer als geborene Mitglieder sieben Ratsmitglieder in den Aufsichtsrat zu entsenden.
Darstellung der Rechtslage:
Zu Ziffer 1):
§ 50 Abs. 3 letzter Satz der Gemeindeordnung NRW – GO NRW:
Scheidet jemand vorzeitig aus einem Ausschuss aus, wählen die Ratsmitglieder auf Vorschlag der Fraktion oder Gruppe, welcher das ausgeschiedene Mitglied bei seiner Wahl angehörte, einen Nachfolger.
§ 50 Abs. 4 letzter Satz der Gemeindeordnung NRW – GO NRW:
Scheidet eine Person vorzeitig aus einem Gremium aus, für dass sie bestellt oder vorgeschlagen worden war, wählen die Ratsmitglieder den Nachfolger für die restliche Zeit nach § 50 Abs. 2 GO NRW.
Zu Ziffer 2):
Grundsätzliches:
Bei unmittelbaren Beteiligungen der Gemeinde an juristischen Personen oder Personenvereinigungen vertritt ein vom Rat bestellter Vertreter die Gemeinde in den Beiräten, Ausschüssen, Gesellschafterversammlungen, Aufsichtsräten oder entsprechenden Organen. Sofern weitere Vertreter zu benennen sind, muss der Bürgermeister oder der von ihm vorgeschlagene Bedienstete der Gemeinde dazu zählen. Gleiches gilt für mittelbare Beteiligungen entsprechend, sofern nicht ähnlich wirksame Vorkehrungen zur Sicherung hinreichender gemeindlicher Einfluss- und Steuerungsmöglichkeiten getroffen werden (§ 113 Abs. 2 GO NRW).
Ist der Gemeinde das Recht eingeräumt worden, Mitglieder in die Gremien der Gesellschaften zu bestellen oder Mitglieder hierfür vorzuschlagen, entscheidet der Rat der Stadt (§ 113 Abs. 4 GO NRW).
Das Verfahren zur Wahl der Mitglieder und ihrer Stellvertreter in den Gremien regelt sich abhängig von der Zahl der zu entsendenden Vertreter. Im vorliegenden Fall muss gemäß § 113 Abs. 2 GO NRW der Bürgermeister oder ein von ihm vorgeschlagener Bediensteter der Gemeinde dazu zählen. Hierzu ist ein Beschluss gemäß § 50 Abs. 1 GO NRW erforderlich. Dieser Voraussetzung wird bereits dadurch Rechnung getragen, dass der Bürgermeister und der Kämmerer laut Gesellschaftsvertrag dem Aufsichtsrat als geborene Mitglieder angehören.
Bei den verbleibenden sieben Vertretern ist gemäß § 50 Abs. 4 GO NRW das Verfahren nach § 50 Abs. 3 GO NRW (Einigung oder nach Hare-Niemeyer) anzuwenden.
Grundsätzlich ist zu beachten, dass der Bürgermeister Stimmrecht hat, wenn der Beschluss nach § 50 Abs. 1 GO NRW erfolgt (§ 40 Abs. 2 Satz 6 GO NRW).
Der Bürgermeister hat jedoch in den Fällen trotzdem kein Stimmrecht, wenn er selber zur Wahl steht. Dieses ist dann nach § 62 LBG ausgeschlossen (beamtenrechtliches Mitwirkungsverbot).
Bei der Wahl nach § 50 Abs. 4 GO NRW i.V.m. § 50 Abs. 3 GO NRW haben nur die Ratsmitglieder Stimmrecht, nicht aber der Bürgermeister (§ 40 Abs. 2 Satz 6 GO NRW).
Wahlverfahren nach § 50 Abs. 4 i. V. m. § 50 Abs. 3 GO NRW:
Haben sich die Ratsmitglieder zur Besetzung der Ausschüsse (hier der Gremien) auf einen einheitlichen Wahlvorschlag geeinigt, ist der einstimmige Beschluss der Ratsmitglieder über die Annahme dieses Wahlvorschlages ausreichend.
Kommt ein einheitlicher Wahlvorschlag nicht zustande, so wird nach den Grundsätzen der Verhältniswahl in einem Wahlgang abgestimmt.
Dabei sind die Wahlstellen auf die Wahlvorschläge der Fraktionen und Gruppen des Rates entsprechend dem Verhältnis der Stimmenzahlen, die auf die einzelnen Wahlvorschläge entfallen, zur Gesamtzahl der abgegebenen gültigen Stimmen zu verteilen. Jedem Wahlvorschlag werden zunächst so viele Sitze zugeteilt, wie sich für ihn ganze Zahlen ergeben. Sind danach noch Sitze zu vergeben, so sind sie in der Reihenfolge der höchsten Zahlenbruchteile zuzuteilen.
Bei gleichen Zahlenbruchteilen entscheidet das Los.
Weiterhin findet § 50 Abs. 5 GO NRW Anwendung, wonach bei Beschlüssen und Wahlen Stimmenthaltungen und ungültige Stimmen zur Feststellung der Beschlussfähigkeit mitzählen, nicht aber zur Berechnung der Mehrheit.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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