Beschlussvorlage - /0076/ETD-1
Grunddaten
- Betreff:
-
Wirtschaftsplan 2015 mit Finanzplanung für die Wirtschaftsjahre 2014 bis 2018 für den Eigenbetrieb Technische Dienste der Stadt Alsdorf
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- 7 - Eigenbetrieb Technische Dienste
- Berichterstattung:
- Herr Spaltner
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Betriebsausschuss für den Eigenbetrieb Technische Dienste
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Vorberatung
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10.03.2015
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Erledigt
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Rat der Stadt Alsdorf
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Entscheidung
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19.03.2015
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11.06.2015
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Sachverhalt
Darstellung der Sachlage:
Der Rat der Stadt hat zum 01.01.2004 für die Wahrnehmung der Aufgabenbereiche
- Abfallwirtschaft,
- Straßenreinigung,
- Winterdienst,
- Abwasserentsorgung und
- Städtische Dienste
die Technischen Dienste der Stadt Alsdorf (ETD) in Form eines Eigenbetriebs ohne Rechtspersönlichkeit nach § 114 der Gemeindeordnung – GO – NRW gebildet.
Nach § 14 Eigenbetriebsverordnung (EigVO NRW) hat der Eigenbetrieb Technische Dienste der Stadt Alsdorf einen Wirtschaftsplan aufzustellen. Dieser besteht aus dem Erfolgsplan, dem Vermögensplan und der Stellenübersicht.
Ferner ist nach § 18 EigVO dem Wirtschaftsplan eine fünfjährige Finanzplanung beizufügen. Ihr ist ein Investitionsprogramm beizufügen.
Der Entwurf des Wirtschaftsplanes 2015 und der Finanzplanung für die Jahre 2014 – 2018 für den Eigenbetrieb Technische Dienste der Stadt Alsdorf wurden durch die Betriebsleitung erarbeitet und gemäß § 7 EigVO dem für das Finanzwesen zuständigen Bediensteten zugeleitet bzw. mit ihm abgestimmt.
Der Wirtschaftsplan 2015 enthält im Erfolgsplan eine nach vier Betriebszweigen getrennte Planung (Anlage 1).
Dies sind im Einzelnen:
- Betriebszweig Abwasser
- Betriebszweig Straßenunterhaltung, Verkehrslenkung, Park- und
Gartenanlagen
- Betriebszweig Straßenreinigung und Winterdienst
- Betriebszweig Abfallentsorgung
Dem Gesamtaufwand von 19.518.475 Euro stehen Gesamterträge in gleicher Höhe gegenüber.
Der Vermögensplan für das Wirtschaftsjahr 2015 hat sowohl bei den Einzahlungen als auch bei den Auszahlungen ein Gesamtvolumen von 5.178.446 Euro.
Hiervon entfallen auf eingeplante Investitionen:
Auszahlungen für Baumaßnahmen 3.480.000 €
Auszahlungen für den Erwerb von
beweglichen Anlagevermögen 700.000 €
Auszahlungen sonstige Investitionszahlungen 998.446 €
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insgesamt somit: 5.178.446 €
Zur Finanzierung sind Kredite in einem Gesamtumfang von insgesamt
3.904.446 € im Wirtschaftsjahr 2015 erforderlich.
Die Finanzplanung für die Planungsjahre 2014 bis 2018 beinhaltet ein Investitions-volumen von insgesamt 19.217.141 Euro.
Zu den geplanten Einzelinvestitionen wird auf die Einzelblätter des Vermögensplans verwiesen.
Der Gesamtbetrag der Kassenkredite, die im Wirtschaftsplan 2015 zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben in Anspruch genommen werden dürfen, wird auf
4.000.000 € festgesetzt
Darstellung der Rechtslage:
Gemäß § 14 Abs. 1 der Eigenbetriebsverordnung ist für jedes Jahr ein Wirtschaftsplan aufzustellen.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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1,7 MB
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