Beschlussvorlage - 2015/0078/2.1
Grunddaten
- Betreff:
-
Teilaufhebung Bebauungsplan Nr. 21 - Broichweiden - a) Aufstellungsbeschluss zur Teilaufhebung des Bebauungsplanes Nr. 21 - Broichweiden - b) Beschluss über die öffentliche Auslegung des Bebauungsplanes Nr. 21 - Broichweiden -
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- 2.1 - Bauleitplanung
- Berichterstattung:
- Frau Lo Cicero-Marenberg
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Ausschuss für Stadtentwicklung
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Entscheidung
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24.03.2015
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Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Der Ausschuss für Stadtentwicklung
a) beschließt die Aufstellung der Teilaufhebung des Bebauungsplanes Nr. 21 - Broichweiden - für die im Gebiet der Stadt Alsdorf gelegene Teilfläche -. Die Abgrenzung des Plangebietes geht aus dem beigefügten Lageplan (Anlage 1) hervor, der Bestandteil des Beschlusses wird.
b)beschließt die Durchführung der öffentlichen Auslegung der Teilaufhebung des Bebauungsplanes Nr. 21 Broichweiden - für die im Gebiet der Stadt Alsdorf gelegene Teilfläche -.
Sachverhalt
Darstellung der Sachlage:
Lage des Plangebietes:
Das Plangebiet der Teilaufhebung des Bebauungsplanes Nr. 21 - Broichweiden (Anlage 1) befindet sich im Landschaftsraum an der südlichen Gemeindegrenze der Stadt Alsdorf zwischen den Stadtteilen Ofden und Broicher Siedlung. Es umfasst große Teile des Broichbachtals und der angrenzenden Ackerflächen und wird im Osten durch die Blumenrather Straße sowie die Bebauung der Broicher Siedlung, im Westen durch die ehemalige Bahntrasse und im Süden durch die Gemeindegrenze zwischen Alsdorf und Würselen begrenzt.
Die Gesamtfläche des Plangebietes beträgt ca. 102,5 ha.
Planerische Rahmenbedingungen:
Regionalplan
Der Regionalplan für den Regierungsbezirk Köln, Teilabschnitt Aachen (2003) stellt für das Plangebiet „Waldbereiche“ und „allgemeine Freiraum- und Agrarbereiche“ mit den Freiraumfunktionen “Schutz der Natur“, „Schutz der Landschaft und landschaftsorientierte Erholung“ sowie „Regionaler Grünzug“ dar.
Landschaftsplan
Das Plangebiet ist fast vollständig von den Festsetzungen des Landschaftsplanes I „Herzogenrath-Würselen“ betroffen. Innerhalb des Plangebietes setzt dieser entlang des Broicher Baches zwei Naturschutzgebiete und für die umliegenden Freiflächen ein Landschaftsschutzgebiet fest. Darüber hinaus setzt der Landschaftsplan eine Fläche zur Wiederaufforstung unter Ausschluss oder Verwendung bestimmter Baumarten, zwei Flächen zur Nutzung, Bewirtschaftung oder Pflege, eine Fläche für Pflegemaßnahmen zur Erhaltung oder Wiederherstellung des Landschaftsbildes, zwei geschützte Landschaftsbestandteile, zwei Naturdenkmale, eine Fläche für Anpflanzungen, eine Untersagung der Erstaufforstung sowie eine Fläche zur Herrichtung/ Rekultivierung fest.
Flächennutzungsplan
Der Flächennutzungsplan der Stadt Alsdorf (2004) stellt den Bereich des Plangebietes Wasserflächen, Flächen für Wald, Flächen für Landwirtschaft, eine Grünfläche mit der Zweckbestimmung „Vereinssportanlage“ sowie Flächen für Ver- und Entsorgungsanlagen dar.
Bebauungspläne
Das Plangebiet überplant Blatt 1, 2 (tlw.) und 5 (tlw.) des Bebauungsplanes Nr. 21 – Broichweiden – mit Rechtskraft vom 24.01.1968 (Anlage 3 bis 7). Der Bebauungsplan Nr. 21 setzt an dieser Stelle vor allem landwirtschaftliche Nutzflächen, forstwirtschaftliche Nutzflächen, Aufforstungsflächen, Wasserflächen und Wege fest. Diese Festsetzungen sollen durch die geplante Teilaufhebung des Bebauungsplanes Nr. 21, für die im Gebiet der Stadt Alsdorf gelegene Teilfläche aufgehoben werden.
Anlass und Ziel der Planung:
Für das zwischen dem Würselener Stadtteil Euchen und dem Alsdorfer Stadtteil Broicher Siedlung gelegene Broichbachtal besteht der seit dem 24.01.1968 Bebauungsplan Nr. 21 - Broichweiden („Broichbachtal“) – (Anlage 3 bis 7) der von der damaligen Gemeinde Broichweiden beschlossen wurde. Dieser setzt in seinem Geltungsbereich unterschiedliche Arten der Freiflächennutzung (landwirtschaftliche Nutzflächen, forstwirtschaftliche Nutzflächen, Aufforstungsflächen, Wasserflächen, Wege etc.) fest.
Der Bebauungsplan wurde vor der kommunalen Neugliederung durch die damalige Gemeinde Broichweiden aufgestellt, so dass dessen Geltungsbereich teilweise auf Alsdorfer Stadtgebiet sowie teilweise im heutigen Gebiet der Stadt Würselen liegt (Anlage 8).
Die Stadt Würselen plant die Aufhebung des auf Würselener Stadtgebiet gelegenen Teilbereiches des Bebauungsplans Nr. 21 - Broichweiden. Für die Durchführung eines Aufhebungsverfahrens sowie für die Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden der Würselener Teilfläche dieses Bebauungsplanes soll der Ausschuss für Stadtentwicklung der Stadt Würselen in seiner Sitzung am 05.03.2015 einen entsprechenden Beschluss fassen. Da die Stadt Würselen aufgrund der kommunalen Planungshoheit nur den Teilbereich auf ihrem Stadtgebiet aufheben kann, ist eine parallele Aufhebung des Teilbereiches in Alsdorf vorgesehen. Die Offenlage gem. § 3 Abs. 2 BauGB sowie die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 wird für die zwei Teilflächen von beiden Kommunen parallel durchgeführt.
Einzelne Zielsetzungen des Bebauungsplans Nr. 21 für den Teilbereich auf Alsdorfer Stadtgebiet stimmen nicht mit den Darstellungen des aktuellen Flächennutzungsplans 2004 der Stadt Alsdorf sowie des Landschaftsplans I „Herzogenrath-Würselen“ der Städteregion Aachen überein. So werden Teile der im Bebauungsplan als landwirtschaftliche Nutzfläche festgesetzten Bereiche in dem übergeordneten Flächennutzungsplan als Waldflächen dargestellt, und umgekehrt. Darüber hinaus wird im Bebauungsplan Nr. 21 eine Teilfläche an der Alsdorfer Stadtgrenze als Aufforstungsfläche festgesetzt, welche im ebenfalls übergeordneten Landschaftsplan I als Naturschutzgebiet festgesetzt ist.
Da der Bebauungsplan Nr. 21 zudem einer positiven Planungskonzeption entbehrt, sind die seinerzeit in diesen Bebauungsplan aufgenommenen Festsetzungen für die städtebauliche Entwicklung dieses Bereiches nicht weiter erforderlich. Aus diesem Grunde soll der Bebauungsplan aufgehoben werden. Da die Flächen innerhalb des Geltungsbereiches des Bebauungsplans Nr. 21 - Broichweiden - auf Alsdorfer Stadtgebiet außerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile liegen, sind sie nach einer Aufhebung des Bebauungsplanes planungsrechtlich nach § 35 BauGB als Außenbereich zu beurteilen.
Gemäß § 3 Abs. 1 Satz 2 BauGB kann bei der Aufhebung eines Bebauungsplanes von der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB und der Behörden gem. § 4 Abs. 1 BauGB abgesehen werden, wenn sich diese nicht oder nur unwesentlich auf das Plangebiet und die Nachbargebiete auswirkt. Im vorliegenden Fall setzt der aufzuhebende Bebauungsplan Nr. 21 lediglich unterschiedliche Arten der Freiflächennutzung fest und befindet sich aufgrund seiner Lage im planungsrechtlichen Außenbereich.
Die festgesetzten Nutzungen sind im Außenbereich nach § 35 BauGB, d.h. ohne einen Bebauungsplan, bereits zulässig. Der Bebauungsplan Nr. 21 schafft keine Voraussetzungen für bauliche Entwicklungen in seinem Geltungsbereich, da es sich um einen „einfachen“ Bebauungsplan nach § 30 Abs. 3 BauGB ohne Festsetzung von Art und Maß der baulichen Nutzung, überbaubaren Grundstücksflächen sowie örtlichen Verkehrsflächen handelt. Somit sind mit der Aufhebung des Bebauungsplanes Nr. 21 keine Auswirkungen auf das Plangebiet und die Nachbargebiete verbunden. Von der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit kann somit abgesehen werden.
Die Begründung und der Umweltbericht zur Teilaufhebung des Bebauungsplanes Nr. 21 – Broichweiden – sind in Anlage 2 beigefügt.
Darstellung der Rechtslage:
Das Verfahren zur Teilaufhebung des Bebauungsplanes Nr. 21 - Broichweiden („Broichbachtal“) - für die im Gebiet der Stadt Alsdorf gelegene Teilfläche - wird auf der Grundlage des Baugesetzbuches (BauGB) vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414), in der zurzeit gültigen Fassung durchgeführt.
Wird die zulässige Nutzung eines Grundstückes innerhalb einer Frist von sieben Jahren aufgehoben oder geändert, kann sich gemäß § 42 Abs. 2 BauGB ein Anspruch des Eigentümers auf Entschädigung ergeben, sofern die Aufhebung mit einem Wertverlust durch die Nutzungsänderung einhergeht. Da die im Bebauungsplan Nr. 21 festgesetzten Nutzungen jedoch auch ohne den Bebauungsplan an dieser Stelle zulässig wären, ist mit der geplanten Teilaufhebung kein Wertverlust bzw. Entschädigungsanspruch verbunden.
Auswirkungen
Darstellung der finanziellen Auswirkungen:
Der Stadt Alsdorf entstehen durch die Teilaufhebung des Bebauungsplanes Nr. 21 - Broichweiden („Broichbachtal“) - für die im Gebiet der Stadt Alsdorf gelegene Teilfläche -, abgesehen von Personalkosten, keine zusätzlichen Kosten.
Darstellung der ökologischen und sozialen Auswirkungen:
Der Begründung zur Teilaufhebung des Bebauungsplanes Nr. 21 ist ein Umweltbericht (Anlage 2) gemäß § 2a BauGB beigefügt, der die umweltrelevanten Auswirkungen des Aufhebungsverfahrens darlegt.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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578,2 kB
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600,6 kB
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8
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1,9 MB
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