Beschlussvorlage - 2015/0123/5.1

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

 

Der Rat der Stadt nimmt den Jahresabschluss 2014 zur Kenntnis und leitet ihn zur Prüfung an das Rechnungsprüfungsamt weiter.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

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Sachverhalt

Darstellung der Sachlage:

 

Die Stadt Alsdorf hat gemäß § 95 Abs. 1 Gemeindeordnung NRW (GO NRW) zum Schluss eines jeden Haushaltsjahres einen Jahresabschluss aufzustellen, in dem das Ergebnis der Haushaltswirtschaft des Haushaltsjahres nachzuweisen ist. Der Jahresabschluss muss unter Beachtung der Grundsätze ordnungsgemäßer Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Schulden-, Ertrags- und Finanzlage der Stadt vermitteln und ist zu erläutern. Er besteht aus der Ergebnisrechnung, der Finanzrechnung, den Teilrechnungen, der Bilanz und dem Anhang. Ein Lagebericht ist ebenfalls beizufügen.

 

Der Entwurf des Jahresabschlusses 2014 wurde gemäß § 95 Abs. 3 GO NRW am 9. März 2015 durch den Kämmerer aufgestellt und durch den Bürgermeister bestätigt.

 

 

A)    Ergebnisrechnung

 

Die Jahresrechnung 2014 schließt wie folgt ab:

 

Ordentliche Erträge94.130.841,89 €

zzgl. Finanzerträge1.282.154,33 €

zzgl. Außerordentliche Erträge0,00 €

Gesamterträge95.412.996,22 €

 

Ordentliche Aufwendungen103.322.346,12 €

zzgl. Finanzaufwendungen7.297.784,27 €

zzgl. Außerordentliche Aufwendungen0,00 €

Gesamtaufwendungen110.620.130,39 €

 

Gegenüberstellung

 

Gesamterträge95.412.996,22 €

abzgl. Gesamtaufwendungen110.620.130,39 €

 

Jahresfehlbetrag15.207.134,17 €

 

 

Nach der Beschlussfassung über die Haushaltssatzung 2013/2014 war bei Erträgen von 85.752.980,00 € und Aufwendungen von 93.815.180,00 € ein Jahresfehlbedarf in Höhe von 8.062.200,00 € geplant.

 

Gegenüber der Haushaltsplanung ergibt sich hieraus eine Verschlechterung von 7.144.934,17 €.

 

Die einzelnen Erläuterungen sind dem als Anlage beigefügten Entwurf des Jahresabschlusses 2014 zu entnehmen.

 

Aufgrund des Umfangs der Anlagen wurde auf den Abdruck des Teil D „Teilrechnungen“ verzichtet. Die gesamten Jahresabschlussunterlagen wurden den Fraktionsvorsitzenden und den fraktionslosen Stadtverordneten in digitaler Form zur Verfügung gestellt. Ferner liegen sie im FG 5.1 – Kämmerei und Steuern zur Einsichtnahme aus.

 

 

B)    Finanzrechnung

 

Die Haushaltsplanung 2013/2014 sah eine Änderung des Bestandes an eigenen Finanzmitteln für das Haushaltsjahr 2014 i.H.v. 7.158.637,00 € vor, sodass unter Berücksichtigung des Bestandes der Liquiditätskredite zum 01.01.2014 i.H.v. 90.659.458,14 € diese auf 97.818.095,14 € steigen sollten.

 

Der Entwurf des Jahresabschlusses 2014 weist zum 31.12.2014 nunmehr folgendes Finanzierungssaldo aus:

 

Kredite zur Liquiditätssicherung 111.434.413,22 €

abzgl. Liquide Mittel984.526,12 €

 

Finanzierungssaldo110.449.887,10 €

 

Die Kredite zur Liquiditätssicherung sind um 20.774.995,08 € auf nunmehr 111.434.413,22 € angestiegen.

 

Im Vergleich zur Planung mussten demnach 13.616.318,08 € mehr durch Kredite finanziert werden.

 

Durch den Anstieg der Kredite zur Liquiditätssicherung werden die Haushalte künftiger Jahre durch zusätzliche Zinsaufwendungen und Zinsauszahlungen erheblich belastet.

 

 

C)    Schlussbilanz

 

Nach der Systematik des Rechnungswesens ist die Stadt verpflichtet, jeweils zum Ende eines Haushaltsjahres eine Schlussbilanz zu erstellen. Der Saldo der Ergebnisrechnung 2014 wirkt sich dabei unmittelbar auf die Veränderung des städtischen Eigenkapitals aus und stellt sich wie folgt dar:

 

Eigenkapital zum 01.01.201413.724.659,61 €

zzgl. Erhöhung der allgemeinen Rücklage252.447,22 €

abzgl. Jahresfehlbetrag 201415.207.134,17 €

 

Schlussbestand Eigenkapital zum 31.12.2014:0,00 €

 

Nicht durch Eigenkapital gedeckter Jahresfehlbetrag:1.230.027,34 €

 

Die Stadt Alsdorf ist somit zum 31.12.2014 überschuldet.

 

Über die Behandlung von Fehlbeträgen hat der Rat der Stadt gemäß § 96 Abs. 1 GO NRW nach Prüfung des Jahresabschlusses zu entscheiden.

 

 

 

 

 

Darstellung der Rechtslage:

 

Entfällt

 

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Auswirkungen

Darstellung der finanziellen Auswirkungen:

 

Entfällt

 

 

Darstellung der ökologischen und sozialen Auswirkungen:

 

Entfällt

 

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Anlagen

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Beschlüsse

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19.03.2015 - Rat der Stadt Alsdorf - unverändert beschlossen