Beschlussvorlage - 2015/0124/1.1
Grunddaten
- Betreff:
-
Änderung in der Besetzung von Ausschüssen und Gremien
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- 1.1 - Büro des Rates
- Berichterstattung:
- Herr Kahlen
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Rat der Stadt Alsdorf
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Entscheidung
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19.03.2015
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Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
- Der Rat der Stadt wählt:
a) als Ersatz für Herrn Ersten Beigeordneten Kahlen Frau Technische Beigeordnete Lo Cicero-Marenberg als Stellvertreterin von Herrn Bürgermeister Sonders in die Gesellschafterversammlung der Alsdorfer Bauland GmbH.
b) als Ersatz für Herrn Ersten Beigeordneten Kahlen Frau Technische Beigeordnete Lo Cicero-Marenberg zum Mitglied des Beirates für Verkehrsfragen der ASEAG.
c) als Ersatz für Herrn Ersten Beigeordneten Kahlen Frau Technische Beigeordnete Lo Cicero-Marenberg zum Mitglied des Beirates der regionsangehörigen Kommunen der Städteregion Aachen des AVV.
d) als Ersatz für Herrn Dezernenten Spaltner Frau Technische Beigeordnete Lo Cicero-Marenberg zum Mitglied des Ausschusses für Strukturfragen der Regioentsorgung.
e) als Ersatz für Herrn Dezernenten Spaltner Frau Technische Beigeordnete Lo Cicero-Marenberg zum Mitglied des Regionalen Abfallwirtschaftsbeirates der Regioentsorgung.
f) als Ersatz für Herrn Dezernenten Spaltner Frau Technische Beigeordnete Lo Cicero-Marenberg zum Mitglied der Verbandsversammlung der Regioentsorgung.
- Der Rat der Stadt schlägt der Verbandsversammlung der Regioentsorgung vor, als Ersatz für Herrn Ersten Beigeordneten Kahlen Frau Technische Beigeordnete Lo Cicero-Marenberg zum Mitglied des Verwaltungsrates der Regioentsorgung zu ernennen.
Sachverhalt
Darstellung der Sachlage:
Um nach vorzeitiger Beendigung der Elternzeit zum 01.04.2015 die Zuständigkeiten der Technischen Beigeordneten Frau Lo Cicero-Marenberg entsprechend dem Stand vor Beginn ihrer Elternzeit wiederherzustellen, empfehlen sich die vorgeschlagenen Änderungen.
Darstellung der Rechtslage:
Es gelten die Regelungen gemäß § 113 i. V. m § 50 Abs. 4 GO NRW.
