Beschlussvorlage - 2010/0405-2.1
Grunddaten
- Betreff:
-
Bebauungsplan Nr.313 - Busch-Vereinsheim - hier:a)Anregungen und Beschwerden gemäß § 24 GO NRW b) Aufstellungsbeschluss zum Bebauungsplan Nr.313 - Busch-Vereinsheim - c) Billigung des städtebaulichen Entwurfes d)Beschluss über die Durchführung der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung und Behördenbeteiligung
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- 2.1 - Bauleitplanung
- Berichterstattung:
- Herr Richter
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Ausschuss für Stadtentwicklung
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Entscheidung
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25.03.2010
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Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Der Ausschuss für Stadtentwicklung
a)
Anregungen
und Beschwerden gemäß § 24 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein Westfalen
(GO NRW)
hier: Schaffung von Baurecht für
folgende Grundstücke: Gemarkung Alsdorf; Flur 4; Flurstücke 563 und 600 (Anlage
3)
b)
beschließt
die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 313 -Busch-Vereinsheim-. Die genaue
Abgrenzung des Plangebiets geht aus dem beigefügten Lageplan hervor (Anlage
1), der Bestandteil des Beschlusses wird.
c)
billigt
den städtebaulichen Entwurf (Anlage 2)
d)
beschließt die Durchführung der
frühzeitigen Beteiligung der betroffenen Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs.1 BauGB und der betroffenen
Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs.1 BauGB
Sachverhalt
Darstellung der
Sachlage:
Lage des Plangebietes
Das Plangebiet des Bebauungsplans
Nr. 313 – Busch-Vereinsheim - (Anlage 1) liegt südlich des
Stadtteils Busch. Es wird im Süden durch die “Herzogenrather
Straße”, und im Westen durch die “Alte Aachener Straße”
begrenzt. Nördlich und östlich bildet die Bahntrasse der Euregio Bahn die
Grenze des Gebietes. Die Größe des Plangebiets beträgt ca. 1,2 ha.
Planerische Rahmenbedingungen
Der Gebietsentwicklungsplan - GEP -
stellt für die Fläche des Plangebietes “Schutz der Natur” sowie
“Regionale Grünzüge” dar.
Der Flächennutzungsplan 2004 stellt für den gesamten
räumlichen Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr.313 -Busch-Vereinsheim-
“Naturnahe Grünflächen” dar. Das Plangebiet liegt derzeit im
Außenbereich nach § 35 BauGB.
Im Parallelverfahren wird die 18. Änderung des
Flächennutzungsplanes 2004 -Busch-Vereinsheim- durchgeführt, mit dem Ziel, die
gegenwärtige Ausweisung „Naturnahe Grünfläche“ in
„Sondergebiet – Vereinsheim“ zu ändern.
Das Plangebiet liegt innerhalb des Geltungsbereiches des
Landschaftsplanes II, der das Entwicklungsziel 1.1. darstellt.
Anlass und Ziel des Bebauungsplanes
Auf der zu beplanenden Fläche soll
ein Vereinsheim für den Spielmannszug Alsdorf Busch entstehen. Die Nutzung des
Vereinsheimes soll vornehmlich als Proberaum für musikalische Zwecke dienen. Da
hierdurch Lärmemissionen zu erwarten sind, soll das Vereinsheim außerhalb von
zusammenhängender Bebauung entstehen. Zur Zeit nutzt der Spielmannszug die
Räumlichkeiten der Grundschule Busch zur Probe von musikalischen Ereignissen.
Die Schule hat bereits seit Februar 2010 den Schulbetrieb eingestellt
und die Räumlichkeiten werden voraussichtlich mit Ende des Schuljahres im
Sommer 2010 aufgegeben. Somit werden also dringend neue Räumlichkeiten in Form
eines Vereinsheimes beansprucht.
Die zu beplanende Fläche liegt unmittelbar südlich der
Bahntrasse, welche auch gleichzeitig die südliche Bebauungsgrenze des Ortsteils
Busch bildet. Westlich des Plangebietes auf der gegenüberliegenden Seite der
“Alten Aachener Straße” besteht vereinzelte Bebauung. Somit ist das
Plangebiet noch im direkten Zusammenhang mit dem Ortsteil Busch verbunden.
Daher kann die Entwicklung des Plangebietes als Arrondierung des Ortsteilrandes
von Busch verstanden werden. Ziel des
Bebauungsplanes Nr. 313 (städtebaulicher Entwurf – Anlage 2) ist es, Baurecht (Sondergebiet – Vereinsheim) für
das Vereinsheim im heutigen Außenbereich zu schaffen um einerseits
Lärmemissionen an den Ortsrand zu verlagern und andererseits eine Arrondierung
des Ortsteilrandes zu erreichen.
Darstellung der
Rechtslage:
Das Bebauungsplanverfahren Nr. 313
-Busch-Vereinsheim- wird auf der Grundlage des Baugesetzbuches - BauGB in der
Fassung vom 23. September 2004 (BGBl. I S. 2414) durchgeführt, in der zuletzt
geänderten Fassung.
Auswirkungen
Darstellung der
finanziellen Auswirkungen:
Der
Investor trägt die Kosten, die zur Umsetzung des Bebauungsplans erforderlich
sind. Die Erschließungskosten haben die
Bauherren zu tragen.
Darstellung der ökologischen und sozialen Auswirkungen:
Der ökologische Ausgleich zum Eingriff wird ermittelt. Durch die Errichtung des
Vereinsheims wird das Vereinsleben im Stadtteil Busch gestärkt und gefördert.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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17,2 kB
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