Beschlussvorlage - 2010/0406-2.1
Grunddaten
- Betreff:
-
Flächennutzungsplan 2004 - 17.Änderung - Hoengen-Mitte - hier: a) Aufstellungsbeschluss zur Flächennutzungsplan-Änderung Nr.17 Hoengen-Mitte - b) Beschluss über die Durchführung der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung und Behördenbeteiligung
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- 2.1 - Bauleitplanung
- Berichterstattung:
- Herr Richter
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Ausschuss für Stadtentwicklung
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Entscheidung
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25.03.2010
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Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Der Ausschuss für Stadtentwicklung
a)
beschließt
die Aufstellung der 17. Änderung des Flächennutzungsplanes 2004 - Hoengen -
Mitte -. Die genaue Abgrenzung des Plangebiets geht aus dem beigefügten
Lageplan hervor (Anlage 1), der Bestandteil des Beschlusses wird.
b)
beschließt
die Durchführung der frühzeitigen Beteiligung der betroffenen
Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs.1 BauGB
und der betroffenen Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß §
4 Abs.1 BauGB
Sachverhalt
Darstellung der
Sachlage:
Lage
des Plangebietes
Das Plangebiet liegt im Stadtteil Hoengen (Anlage 1),
an der Jülicher Strasse Ecke Goethestrasse und hat eine Größe von ca. 0, 82 ha.
Planerische
Rahmenbedingungen
Der Gebietsentwicklungsplan - GEP -
stellt für die Fläche des Plangebietes ASB - “Allgemeiner Siedlungsbereich”
dar.
Der Flächennutzungsplan 2004 stellt
derzeit für den räumlichen Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr.317 - Hoengen
Mitte - “Gemischte Bauflächen” dar.
Das Plangebiet liegt außerhalb des
Geltungsbereiches des Landschaftsplanes II.
Die
17. Änderung des
Flächennutzungsplanes 2004 – Hoengen-Mitte - wird
im Parallelverfahren zur Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 317 –
Hoengen-Mitte - durchgeführt.
Anlass und
Ziel der Flächennutzungsplanänderung
Seit der Aufgabe des Standortes einer Autofirma in Hoengen,
ist die ehemalige Firmenfläche eine innerstädtische Brache. Mit der Absicht der
Ansiedlung eines Lebensmitteldiscounters sowie eines Drogeriefachmarktes wird
die Fläche wieder einer geordneten Nutzung zugeführt. Durch eine Änderung der
gegenwärtigen Ausweisung „gemischte Baufläche“ in „Sondergebiet“ gemäß § 11 BauNVO,
ist es möglich, der Nutzungsart spezifische Sortimente und Ladentypen
zuzuordnen. Ziel der FNP Änderung ist somit auch an einer städtebaulich
integrierten Lage Trading down Effekte zu unterbinden.
Inhalt der Flächennutzungsplanänderung
Mit der 17.
Änderung des Flächennutzungsplanes 2004 soll ein Teil des Geltungsbereiches des
sich in Aufstellung befindlichen Bebauungsplans Nr. 317 - Hoengen-Mitte - (Anlage
1) von der gegenwärtigen Ausweisung „gemischte Baufläche“ (Anlage 2) in „Sondergebiet -
Ladengebiet“ (Anlage 3) gemäß
§11 BauNVO geändert werden, damit der Bebauungsplan Nr. 317 daraus entwickelt
werden kann.
Darstellung der
Rechtslage:
Die 17. Änderung des Flächennutzungsplanes
2004 - Hoengen-Mitte - wird auf der Grundlage des Baugesetzbuches - BauGB in
der Fassung vom 23. September 2004 (BGBl. I S. 2414) in der zuletzt geänderten
Fassung durchgeführt.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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275,6 kB
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