Beschlussvorlage - 2015/0167/4.1
Grunddaten
- Betreff:
-
Endgültige Fertigstellung der Baumaßnahme "Blumenrather Straße" und Abschnittsbildung von "Am Neuen Markt" bis Einmündung Wirtschaftsweg/Flurstück 232 einschließlich
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- 4.1 - Bauverwaltung
- Berichterstattung:
- Frau Lo Cicero-Marenberg
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Ausschuss für Stadtentwicklung
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Entscheidung
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21.05.2015
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Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Der Ausschuss für Stadtentwicklung beschließt die Abschnittsbildung in der Blumenrather Straße von Am Neuen Markt bis Einmündung Wirtschaftsweg/Flurstück 232 einschließlich und stellt fest, dass die Baumaßnahme in diesem Bereich endgültig fertiggestellt ist.
Die Stadt wird den Eigentümern der durch die Anlage erschlossenen Grundstücke öffentlich-rechtliche Veranlagungsbescheide zustellen.
Sachverhalt
Darstellung der Sachlage:
In der Blumenrather Straße wurden die Teilanlagen Fahrbahn, Gehweg, kombinierter Geh- und Radweg, Beleuchtung und die Oberflächenentwässerung erneuert und verbessert. Die Baumaßnahme ist endgültig fertiggestellt.
Darstellung der Rechtslage:
Bei dieser Erneuerungs – und Verbesserungsmaßnahme handelt es sich um eine beitragsfähige Ausbaumaßnahme nach § 8 Kommunalabgabengesetz für das Land Nordrhein-Westfalen – KAG NRW -.
Gemäß § 4 der Satzung über die Erhebung von Beiträgen nach § 8 KAG NRW für straßenbauliche Maßnahmen in der Stadt Alsdorf vom 12.04.1979 in der z.Z. geltenden Fassung beschließt der Ausschuss für Stadtentwicklung die Abschnittsbildung, wenn der Abschnitt selbständig benutzt werden kann. Der selbständige Abschnitt besteht in der Blumenrather Straße von der Einmündung Am Neuen Markt bis zur Einmündung Wirtschaftsweg neben Flurstück 232. Nach § 6 Abs. 2 der o.a. Satzung beschließt der Ausschuss ebenfalls die endgültige Herstellung der Erneuerung- bzw. Verbesserung der Anlage.
Auswirkungen
Darstellung der finanziellen Auswirkungen:
Bei der Blumenrather Straße handelt es sich um eine Hauptverkehrsstraße. Gemäß § 3 Abs. 3 der Beitragssatzung sind die Anteile der Beitragspflichtigen wie folgt festgesetzt:
- Fahrbahn -30 %,
- Gehweg-60 %,
- Geh-u. Radweg-30 %,
- Beleuchtung-40 %,
- Oberflächenentwäss.-40 %.
Die beitragsfähigen Ausbaukosten betragen für diesen Abschnitt insgesamt 338.675,29 €. Unter Berücksichtigung der Anteile der Beitragspflichtigen und den durch die Anlage erschlossenen Grundstücksflächen ergibt sich ein m²- Preis in Höhe von 4,10 E.
Darstellung der ökologischen und sozialen Auswirkungen:
- Keine-
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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(wie Dokument)
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414,9 kB
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