Beschlussvorlage - 2015/0181/4.3

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

 

Der Ausschuss für Stadtentwicklung nimmt die Ausführungen der Stadtverwaltung zur Kenntnis und beauftragt die Verwaltung die Planungen weiter voranzutreiben und die Bürgerinformationsveranstaltung durchzuführen.

 

 

 

 

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Sachverhalt


Darstellung der Sachlage:

 

Der Mühlenweg befindet sich im Alsdorfer Ortsteil Schaufenberg. Der ca. 340 m lange Ausbaubereich des Mühlenwegs bindet im Süden an die Luisenstraße L 47 an und endet im Nordosten ca. 20 m hinter der Einmündung Schmiedstraße in der Engelstraße. Die Breite des Verkehrsraums des Mühlenwegs zwischen der Bebauung bzw. den Grundstücken beträgt ca. 11,80 m bis 14,10 m. Der heutige Querschnitt gliedert sich in eine ca. 7,00 m bis 7,50 m breite Asphaltfahrbahn und beidseitigen Gehwegen, die von der Fahrbahn durch einen Bordstein und eine Natursteinpflasterrinne getrennt sind.

 

Der Mühlenweg befindet sich in einem baulich schlechten Zustand. Aufgrund von Absackungen im Bereich der Entwässerungsrinnen und Bordanlagen ist eine ordnungsgemäße Entwässerung nicht mehr sichergestellt. Die Gehweganlagen weisen ebenfalls erhebliche Unebenheiten auf. Der uneinheitliche Belag besteht aus Asphalt, Betonsteinpflaster, Betonsteinplatten und wassergebundener Decke und ist in Teilbereichen zerstört bzw. sehr uneben. Die Asphaltfahrbahn weist eine Vielzahl von Rissen und Flicken auf. In Teilbereichen ist die Asphaltdeckschicht zerstört.

 

Der geplante Querschnitt des Mühlenwegs gliedert sich in eine ca. 5,50 m breite Asphaltfahrbahn, die beidseitig von einer Betonsteinpflasterrinne eingefasst wird. Beidseitig werden 2,00 m breite Parkstreifen angeordnet, die mit Betonsteinpflaster befestigt werden. Die Gehwege erhalten eine Mindestbreite von 1,50 m in Betonsteinpflaster. Die Planungsleistungen bis zur Ausführungsplanung wurden durch die Ingenieurgesellschaft Quadriga mbH erbracht. Die erbrachten Planungen beinhalten neben der Straßenplanung auch Kanal- und Beleuchtungsarbeiten.

 

Die Planung wird in der Sitzung durch die Verwaltung vorgestellt. Der Vorlage sind Übersichtspläne beigefügt. Da diese Aufgrund der Größenverhältnisse nicht Aussagekräftig sein können, werden die Pläne im Maßstab 1:250 im Sitzungsaal ausgestellt und von der Verwaltung erläutert. In einem weiteren Schritt soll die Planung in Kürze in einer Bürgerinformationsveranstaltung präsentiert werden.

 

 

Darstellung der Rechtslage:

 

Auf Grundlage der Satzung über die Erhebung von Beiträgen nach § 8 KAG für straßenbauliche Maßnahmen der Stadt Alsdorf vom 12.04.1979, ist die Baumaßnahme erhebungsfähig.

Gemäß Konsolidierungsbeschluss sind zur Umsetzung von Baumaßnahmen grundsätzlich Vorauszahlungen entsprechend der städt. Beitragssatzung zu erheben

 

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Auswirkungen

Darstellung der finanziellen Auswirkungen:

 

Finanzielle Mittel für den Ausbau des Mühlenwegs wurden bereits in den vorangegangenen Haushaltsjahren unter der Investitionsnummer 09-0024 (Kostenträger 12-01-01, Kostenstelle 6020, Sachkonto 096301) bereitgestellt.  Mit Ratsbeschluss vom 19.03.2015 wurde für den Ausbau des Mühlenwegs ein Haushaltsrest i.H.v. 685.000 € in das Jahr 2015 übertragen.

Darüber hinaus sieht der Haushaltsentwurf 2015/16 weitere Mittel i.H.v. 132.700 € vor.

 

 

 

Darstellung der ökologischen und sozialen Auswirkungen:

entfällt

 

 

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Anlagen

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Beschlüsse

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21.05.2015 - Ausschuss für Stadtentwicklung - unverändert beschlossen