Beschlussvorlage - 2015/0226/3.3
Grunddaten
- Betreff:
-
Alsdorfer Förderkreis für Kinder und Familien e. V. - Vorstellung des Vereins
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- 3.3 - Schulen
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Ausschuss für Schulen, Sport und Kultur
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Entscheidung
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09.06.2015
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Sachverhalt
Darstellung der Sachlage- und Rechtslage:
Anlässlich seines 10jährigen Bestehens wird der Alsdorfer Förderkreis für Kinder und Familien e.v. (Akifa e.V.) in der heutigen Sitzung über seine Arbeit dieser Zeit berichten.
Zur Info:
Mit Beginn des Schuljahres 2003/2004 wurde im Land NRW durch Erlass die Möglichkeit der Durchführung des Offenen Ganztags in Grundschulen eingeführt. In der Stadt Alsdorf gingen auf Antrag der Schulleitung/Schulkonferenz und Beschluss des Ausschusses für Schulen, Sport und Kultur/Rat der Stadt sowie der erforderlichen Genehmigung durch die Bezirksregierung Köln die Gemeinschaftsgrundschulen Alsdorf-Blumenrath und Alsdorf-Ofden an den Start. Die Durchführung oblag den Fördervereinen der Schulen.
Akifa e.V. wurde im Jahr 2005 auf Initiative Alsdorfer GrundschulleiterInnen gegründet. Mit Beginn des Schuljahres 2005/2006 übernahm der Verein die Durchführung und Organisation des Offenen Ganztags im Primarbereich. Hierzu gingen der Schul- und Jugendhilfeträger Stadt Alsdorf, die jeweiligen Grundschulen mit Offenem Ganztag und Akifa e.V. eine Kooperation auf der Grundlage der gesetzlichen Vorgaben des Schulgesetzes NRW und die hierzu ergangenen Runderlasse des zuständigen Ministeriums ein.
Geregelt werden durch diese Vereinbarung neben dem Gegenstand der Vereinbarung, u.a. die Konzeptentwicklung und Planung, die Organisation und Durchführung, die Finanzierung und Evaluation, die Aufgaben der Schulleitung, des Schul- bzw. Jugendhilfeträgers, des Maßnahmeträgers.
Die Durchführung des Offenen Ganztages an sieben von acht Grundschulen erfolgt in enger Zusammenarbeit der Kooperationspartner.
Neben dieser Aufgabe führt Akifa e.V. aktuell die Betreuungsmaßnahme von „Acht bis Eins“ in der Grundschule Schaufenberg, sowie weitere Angebote an weiterführenden Schulen im Rahmen der Landesprogramme „Geld oder Stelle“ (Durchführung pädagogischer Übermittagsbetreuung und ergänzende Ganztags- und Betreuungsangebote).
Weitere Erläuterungen können in der Sitzung gegeben werden.
Auswirkungen
Darstellung der finanziellen Auswirkungen:
Für die Durchführung des Offenen Ganztags leitet der Schulträger die durch das Land NRW zur Verfügung gestellten Mittel an den Maßnahmeträger weiter. Daneben erhält dieser einen durchschnittlichen Elternbeitrag, der durch den Jugendhilfeträger festgesetzt und eingezogen wird sowie einen zusätzlichen städtischen Eigenanteil.
Die Infrastruktur (Ausbau und Einrichtung) für die Durchführung des Offenen Ganztages im Primarbereich ist durch den Schulträger sicherzustellen. Hierfür erhielt die Stadt Alsdorf Mittel aus dem Bundesprogramm IZBB (Investitionsprogramm Zukunft, Bildung und Betreuung) für den Ausbau von insgesamt 20 Gruppen (500 Kinder).
Darstellung der ökologischen und sozialen Auswirkungen:
Der Offene Ganztag unterstützt die Vereinbarkeit von Familie und Beruf. Das Ganztagsangebot kommt dem Betreuungs- und Förderbedarf der Kinder und deren Familien entgegen und verbessert die Zukunfts-Chancen der Kinder.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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3,3 MB
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