Beschlussvorlage - 2009/0016-1

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

 

1.     Der Rat der Stadt Alsdorf beschließt, neben dem kommunalverfassungsrechtlich zwingend einzurichtenden Haupt-(Finanzausschuss), Rechnungsprüfungs- und Betriebsausschuss sowie dem nach spezialgesetzlichen Regelungen ebenfalls zwingend zu installierenden Jugendhilfe-, Schul-, Wahl- und Wahlprüfungs-ausschuss folgende (freiwillige) Ausschüsse einzurichten:

...

 

2.     Unter Berücksichtigung der Beschlussfassung des Rates zu Ziffer 1. beschließen die Ratsmitglieder die Ausschüsse mit folgenden Aufgaben auszustatten:

...

 

3.     Darüber hinaus beschließen sie folgende Ausschussstärken, getrennt nach Ratsmitgliedern und sachkundigen Bürgern mit Stimmrecht gem. § 58 Abs. 3 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) sowie der sachkundigen Einwohner ohne Stimmrecht gem. § 58 Abs. 4 GO NRW, wobei die Anzahl der sachkundigen Bürger je Ausschuss unterhalb der Ratsmitgliederzahl liegen muss:

...

 

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Sachverhalt

Darstellung der Sach- und Rechtslage:

 

Der Rat der Stadt Alsdorf kann Ausschüsse bilden (§ 57 Abs. 1 GO NRW). Er regelt mit der Mehrheit der Stimmen der Ratsmitglieder die Zusammensetzung der Ausschüsse und ihre Befugnisse (§ 58 Abs. 1 GO NRW). Diese gesetzliche Legitimation des Ratsgremiums  umfasst neben der Definition des Aufgabenkataloges je Ausschuss eine Entscheidung über die Ausschussstärke, und zwar unter Festlegung der Anzahl der

 

·    Ratsmitglieder,

·    sachkundigen Bürger mit Stimmrecht (gem. § 58 Abs. 3 GO NRW) sowie

·    sachkundigen Einwohner ohne Stimmrecht (gem. § 58 Abs. 4 GO NRW)

 

je Ausschuss, sofern kommunalverfassungsrechtliche oder spezialgesetzliche Vorgaben  diese Regelungskompetenz nicht einschränken.

 

Zu Orientierungszwecken sind die derzeit gültige “Zuständigkeitsordnung” (Anlage   /1)  sowie die bisherige Besetzung der Ausschüsse (Anlage     /2) beigefügt, wobei die beigefügte  “Zuständigkeitsordnung” eine Festlegung der Zahl der sachkundigen Bürger mit Stimmrecht (§ 58 Abs. 3 GO NRW) nicht enthält und insoweit in jedem Fall ergänzt werden müsste.

Darüber hinaus bittet das  städtische Jugendamt neben oder anstelle der/des Vertreterin/Vertreters der Arbeitsverwaltung, § 4 Abs. 3, Buchst. d)der Jugend-amtssatzung, eine/n Vertreter/in der Arbeitsgemeinschaft (ARGE) für die Grundsicherung Arbeitsuchender im Kreis Aachen als beratendes Mitglied vorzusehen. Eine solche Änderung geht auf jeden Fall mit einer Änderung der Jugendamtssatzung einher, so dass vorbehaltlich einer entsprechenden Anpassung der Satzung eine Entscheidung hierüber getroffen werden kann.

 

Hinzu kommt, dass redaktionelle Änderungen der derzeit gültigen “Zuständigkeits-ordnung” auf jeden Fall vorgenommen werden müssen, und zwar:

 

§ 4 Abs. 3 Satz 1 “Ist ein Kämmerer im Sinne des Absatzes 2 vom Rat nicht bestellt, so tritt an seine Stelle der nach § 79 Abs. 1 GO NRW sonst für das Finanzwesen zuständige Bedienstete.” kann ersatzlos entfallen. Durch Art. 2 des Gesetzes zur Einführung eines Neuen Kommunalen Finanzmanagements in den Städten und Gemeinden in Nordrhein-Westfalen (NKFG NRW) vom 16.11.2004 ist in § 70 GO NRW die Formulierung “Bürgermeister, Kämmerer oder für das Finanzwesen zuständigen Beamten” durch die Formulierung “Bürgermeister und Kämmerer” ersetzt worden. Hintergrund dieser neuen Formulierung ist die begriffliche Gleichstellung des beamteten und angestellten “Kämmerers” bzw. für das Finanzwesen zuständigen Bediensteten.

 

Ergänzend zu Ziff. 2 des Beschlussvorschlages wird auf die Anregung der SPD-Fraktion im Rat der Stadt Alsdorf vom 04.05.09 (Anlage   /3) Bezug genommen, wonach für die jetzt beginnende Legislaturperiode dem Ausschuss für Stadtentwicklung “alle Belange in Friedhofsangelegenheiten” übertragen werden sollen.

 

Ergänzend zu Ziff. 3 des Beschlussvorschlages wird auf § 58 Abs. 3 Sätze 3 und 4 GO NRW verwiesen.

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Auswirkungen

Darstellung der finanziellen, ökologischen und sozialen Auswirkungen:

 

entfällt

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Anlagen

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Beschlüsse

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27.10.2009 - Rat der Stadt Alsdorf - geändert beschlossen