Beschlussvorlage - 2009/0016-1
Grunddaten
- Betreff:
-
Zuständigkeitsordnung für die vom Rat der Stadt gebildeten Ausschüsse sowie für den Bürgermeister
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- 1 - Rat und Verwaltung
- Berichterstattung:
- Herr Sonders
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Rat der Stadt Alsdorf
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Entscheidung
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27.10.2009
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Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
1. Der Rat der Stadt Alsdorf beschließt, neben
dem kommunalverfassungsrechtlich zwingend einzurichtenden
Haupt-(Finanzausschuss), Rechnungsprüfungs- und Betriebsausschuss sowie dem
nach spezialgesetzlichen Regelungen ebenfalls zwingend zu installierenden Jugendhilfe-,
Schul-, Wahl- und Wahlprüfungs-ausschuss folgende (freiwillige) Ausschüsse
einzurichten:
...
2. Unter Berücksichtigung der Beschlussfassung
des Rates zu Ziffer 1. beschließen die Ratsmitglieder die Ausschüsse mit
folgenden Aufgaben auszustatten:
...
3. Darüber hinaus beschließen sie folgende
Ausschussstärken, getrennt nach Ratsmitgliedern und sachkundigen Bürgern mit
Stimmrecht gem. § 58 Abs. 3 der Gemeindeordnung für das Land
Nordrhein-Westfalen (GO NRW) sowie der sachkundigen Einwohner ohne Stimmrecht
gem. § 58 Abs. 4 GO NRW, wobei die Anzahl der sachkundigen Bürger je Ausschuss
unterhalb der Ratsmitgliederzahl liegen muss:
...
Sachverhalt
Darstellung der Sach-
und Rechtslage:
Der Rat der Stadt Alsdorf kann Ausschüsse bilden (§
57 Abs. 1 GO NRW). Er regelt mit der Mehrheit der Stimmen der Ratsmitglieder
die Zusammensetzung der Ausschüsse und ihre Befugnisse (§ 58 Abs. 1 GO NRW).
Diese gesetzliche Legitimation des Ratsgremiums
umfasst neben der Definition des Aufgabenkataloges je Ausschuss eine
Entscheidung über die Ausschussstärke, und zwar unter Festlegung der Anzahl der
·
Ratsmitglieder,
·
sachkundigen Bürger mit Stimmrecht (gem. § 58 Abs. 3 GO NRW) sowie
·
sachkundigen Einwohner ohne Stimmrecht (gem. § 58 Abs. 4 GO NRW)
je Ausschuss, sofern kommunalverfassungsrechtliche
oder spezialgesetzliche Vorgaben diese
Regelungskompetenz nicht einschränken.
Zu Orientierungszwecken sind die derzeit gültige
“Zuständigkeitsordnung” (Anlage
/1) sowie die bisherige
Besetzung der Ausschüsse (Anlage
/2) beigefügt, wobei die beigefügte
“Zuständigkeitsordnung” eine Festlegung der Zahl der
sachkundigen Bürger mit Stimmrecht (§ 58 Abs. 3 GO NRW) nicht enthält und
insoweit in jedem Fall ergänzt werden müsste.
Darüber hinaus bittet das städtische Jugendamt neben oder anstelle
der/des Vertreterin/Vertreters der Arbeitsverwaltung, § 4 Abs. 3, Buchst. d)der
Jugend-amtssatzung, eine/n Vertreter/in der Arbeitsgemeinschaft (ARGE) für die
Grundsicherung Arbeitsuchender im Kreis Aachen als beratendes Mitglied
vorzusehen. Eine solche Änderung geht auf jeden Fall mit einer Änderung der
Jugendamtssatzung einher, so dass vorbehaltlich einer entsprechenden Anpassung
der Satzung eine Entscheidung hierüber getroffen werden kann.
Hinzu kommt, dass redaktionelle Änderungen der
derzeit gültigen “Zuständigkeits-ordnung” auf jeden Fall
vorgenommen werden müssen, und zwar:
§ 4 Abs. 3 Satz 1 “Ist ein Kämmerer im Sinne
des Absatzes 2 vom Rat nicht bestellt, so tritt an seine Stelle der nach § 79
Abs. 1 GO NRW sonst für das Finanzwesen zuständige Bedienstete.” kann
ersatzlos entfallen. Durch Art. 2 des Gesetzes zur Einführung eines Neuen Kommunalen
Finanzmanagements in den Städten und Gemeinden in Nordrhein-Westfalen (NKFG
NRW) vom 16.11.2004 ist in § 70 GO NRW die Formulierung “Bürgermeister,
Kämmerer oder für das Finanzwesen zuständigen Beamten” durch die
Formulierung “Bürgermeister und Kämmerer” ersetzt worden.
Hintergrund dieser neuen Formulierung ist die begriffliche Gleichstellung des
beamteten und angestellten “Kämmerers” bzw. für das Finanzwesen
zuständigen Bediensteten.
Ergänzend zu Ziff. 2 des Beschlussvorschlages wird auf die Anregung der SPD-Fraktion im Rat der
Stadt Alsdorf vom 04.05.09 (Anlage
/3) Bezug genommen, wonach für die jetzt beginnende
Legislaturperiode dem Ausschuss für Stadtentwicklung “alle Belange in
Friedhofsangelegenheiten” übertragen werden sollen.
Ergänzend zu Ziff. 3 des Beschlussvorschlages wird auf § 58 Abs. 3 Sätze 3 und 4 GO NRW verwiesen.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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608,7 kB
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