Beschlussvorlage - 2010/0334-1.1
Grunddaten
- Betreff:
-
Fragestunde für Einwohner
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- 1.1 - Büro des Rates
- Berichterstattung:
- Herr Sonders
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Hauptausschuss
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Entscheidung
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11.03.2010
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Sachverhalt
Nach § 17 Abs. 1 der Geschäftsordnung
ist in die Tagesordnung der Ratssitzung eine Fragestunde für Einwohner
aufzunehmen. In dieser Fragestunde, die der erste Punkt einer jeden
öffentlichen Sitzung des Rates der Stadt ist, hat jeder Einwohner der Stadt das
Recht, Anfragen an den Bürgermeister und an die Fraktionen des Rates der Stadt
zu richten. Die Anfragen müssen sich auf Angelegenheiten der Stadt, in den
Ausschüssen begrenzt auf deren fachliche Zuständigkeit, beziehen.
Jeder Einwohner kann zu einem Thema
nur je eine Frage und eine Zusatzfrage stellen.
Ist eine sofortige Beantwortung
nicht möglich, kann die Antwort dem Fragesteller innerhalb von drei Wochen auf
schriftlichem Wege gegeben werden. Das weitere Verfahren ist in § 17 Abs. 4 bis
8 geregelt.
Gemäß §
24 Abs. 1 der Geschäftsordnung gilt dies auch für die Sitzungen der Ausschüsse
des Rates der Stadt.
