Beschlussvorlage - 2015/0079/3.2

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

 

Der Jugendhilfeausschuss der Stadt Alsdorf beschließt:

 

  1. Der Jugendhilfeausschuss der Stadt Alsdorf nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis.

 

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Sachverhalt

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Darstellung der Sach- und Rechtslage:

 

In der kommunalen Ausschussarbeit nimmt der Jugendhilfeausschuss (JHA) eine besondere Stellung ein. Der Jugendhilfeausschuss ist der einzige durch Bundesrecht mit besonderen Rechten und Pflichten ausgestattete Ausschuss mit beschließender Funktion. Er soll in allen die Jugendhilfe berührenden Themen angehört werden.

 

Die Geschäfte der laufenden Verwaltung des Jugendamtes werden im Auftrag des Bürgermeisters von dem Leiter des Fachgebietes Jugend wahrgenommen. Zu den Geschäften der laufenden Verwaltung gehören alle Verwaltungsgeschäfte, die regelmäßig und wiederholt anfallen und nach vorgegebenen Regelungen, Anweisungen und Grundsätzen zu behandeln sind, sofern ihnen nicht aufgrund ihrer politischen, finanziellen oder strukturellen Auswirkungen eine erhebliche Bedeutung zukommt.

 

Grundsätzlich ist das Jugendamt für alle Angelegenheiten im Rahmen des Sozialgesetzbuches VIII (SGB VIII) zuständig.

 

Eine Übersicht über die Organisation und detaillierte Beschreibung aller Aufgaben des Fachgebietes Jugend ist als Anlage zu TOP 2015/0079/3.2 beigefügt. 

 

 

 

 

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Auswirkungen

Darstellung der finanziellen Auswirkungen:

 

Siehe Produktgruppe 06-03-01 – pädagogische und wirtschaftliche Hilfen für junge Menschen und ihre Familien.

 

 

Darstellung der ökologischen und sozialen Auswirkungen:

 

Ergibt sich aus der JHA-Vorlage

 

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Anlagen

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Beschlüsse

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10.03.2015 - Jugendhilfeausschuss - vertagt

Erweitern

02.06.2015 - Jugendhilfeausschuss - zur Kenntnis genommen