Beschlussvorlage - 2015/0079/3.2
Grunddaten
- Betreff:
-
Organisation und Aufgaben des Fachgebietes Jugend
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- 3.2 - Jugend
- Berichterstattung:
- Herr Spaltner
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
---|---|---|---|---|
●
Erledigt
|
|
Jugendhilfeausschuss
|
Entscheidung
|
|
|
10.03.2015
| |||
|
02.06.2015
|
Sachverhalt
Darstellung der Sach- und Rechtslage:
In der kommunalen Ausschussarbeit nimmt der Jugendhilfeausschuss (JHA) eine besondere Stellung ein. Der Jugendhilfeausschuss ist der einzige durch Bundesrecht mit besonderen Rechten und Pflichten ausgestattete Ausschuss mit beschließender Funktion. Er soll in allen die Jugendhilfe berührenden Themen angehört werden.
Die Geschäfte der laufenden Verwaltung des Jugendamtes werden im Auftrag des Bürgermeisters von dem Leiter des Fachgebietes Jugend wahrgenommen. Zu den Geschäften der laufenden Verwaltung gehören alle Verwaltungsgeschäfte, die regelmäßig und wiederholt anfallen und nach vorgegebenen Regelungen, Anweisungen und Grundsätzen zu behandeln sind, sofern ihnen nicht aufgrund ihrer politischen, finanziellen oder strukturellen Auswirkungen eine erhebliche Bedeutung zukommt.
Grundsätzlich ist das Jugendamt für alle Angelegenheiten im Rahmen des Sozialgesetzbuches VIII (SGB VIII) zuständig.
Eine Übersicht über die Organisation und detaillierte Beschreibung aller Aufgaben des Fachgebietes Jugend ist als Anlage zu TOP 2015/0079/3.2 beigefügt.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
---|---|---|---|---|---|
1
|
(wie Dokument)
|
3,3 MB
|
