Beschlussvorlage - 2015/0216/3.2

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

 

Der Jugendhilfeausschuss nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis.

 

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Sachverhalt


Darstellung der Sach- Rechtslage:

 

Kinder und Jugendliche sind unsere Zukunft! Sie ist gefährdet, wenn es uns gemeinsam nicht gelingt, unsere Kinder und Jugendlichen bestmöglich zu fördern. Die Erkenntnis, dass die Förderung –insbesondere benachteiligter-junger Menschen auf ihrem Weg von der Schule in das Berufsleben ein abgestimmtes Vorgehen aller beteiligten Akteure auch auf strategischer Ebene erfordert, ist nicht neu.

Da für die berufliche Eingliederung von sozial benachteiligten oder beeinträchtigten jungen Menschen neben den Arbeitsagenturen (SGB III), den Trägern der Jugendhilfe (SGB VIII) auch die Jobcenter (SGB II) zuständig sind, sind effektive Kooperationsstrukturen unumgänglich.

Jede beteiligte Institution hat seine eigene fachliche Kompetenz und gesetzlichen Vorgaben. Da Jugendliche ohne Ausbildung und Arbeit sowohl Leistungen aus dem Anwendungsbereich des SGB II, SGB III und SGB VIII erhalten können, haben sie in der Regel zahlreiche Ansprechpartner in unterschiedlichen Behörden. Aufgrund der bisherigen fehlenden Absprachen zwischen den einzelnen Leistungsträgern, kamen Brüche im Integrationsprozess vor.

Die Initiative zur „Jugendberufsagentur“ in der Städteregion Aachen ging von der Bundesagentur für Arbeit und dem Jobcenter aus.

Das Bildungsbüro der Städteregion Aachen ist mit der Umsetzung, Begleitung und Moderation der Jugendberufsagentur federführend aktiv. Für den modelhaften Beginn in der Städteregion Aachen  konnte das Berufskolleg in Alsdorf gewonnen werden. Weitere Kooperationspartner im Modelprojekt „Jugendberufsagentur“ sind die Jugendämter Alsdorf, Herzogenrath, Würselen und das Jugendamt der Städteregion Aachen. Bei dem Projekt geht es um eine stärkere Verzahnung der vorhandenen Angebote und die gemeinsame Beratung von Jugendlichen und deren Eltern. Im Fokus der Kooperation stehen insbesondere die noch berufsschulpflichtigen Schülerinnen und Schüler mit hohen Fehlzeiten (Schulabsentismus).

Das Projekt startete im Oktober 2014, um mit den beteiligten Institutionen ein gemeinsames Beratungskonzept zu erarbeiten.

 

Inhalte des Beratungskonzeptes sind:

 

Informationsaustausch: Wie kann ein zielgerichteter und datenschutzkonformer Daten- und Informationsaustausch zwischen den beteiligten Behörden stattfinden.

 

Abstimmung/Verzahnung der jeweiligen Maßnahmen: Wie können Abläufe und Maßnahmen besser vernetzt werden

Transparenz: Wie können die Angebote unterschiedlicher Rechtskreise zusammen gestaltet werden?

 

 

Ziel ist, dass die Jugendlichen unter einem Dach Angebote von allen beteiligten Kooperationspartnern (Jobcenter, Arbeitsagentur, Schulen und Jugendämter) erhalten. Sie werden über schulische Angebote informiert, erhalten Termine beim Berufsberater, können sich über Ausbildungsberufe informieren und -wenn erforderlich- Hilfen zur Erziehung in Anspruch nehmen. Unversorgte Jugendliche oder solche, die die Berufsschule nicht besuchen, sollen systematisch kontaktiert/unterstützt werden.

Durch diese enge Verzahnung soll die Jugendarbeitslosigkeit gesenkt werden.

 

Eine Schlüsselfunktion im Projekt kommt den Schulen zu. Die Lehrerinnen und Lehrer tauschen sich in regelmäßigen Abständen aus und melden der „Jugendberufsagentur“ gefährdete Jugendliche die für das Projekt in Frage kommen. Anschließend wird gemeinsam mit den Kooperationspartnern überlegt, welche Angebote bzw. Fördermöglichkeiten dem Jugendlichen/Erziehungsberechtigten unterbreitet werden können.

 

Wir hoffen, dass diese weitere Kooperationsvereinbarung dazu beiträgt, dass kein Jugendlicher durchs Raster fällt und als Schulabbrecher unversorgt ist und bleibt.

 

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Auswirkungen

Darstellung der finanziellen Auswirkungen:

 

Durch den Abschluss der Vereinbarung entstehen keine finanziellen Mehrbelastungen.

 

 

 

Darstellung der ökologischen und sozialen Auswirkungen:

 

Ergibt sich aufgrund des gesetzlichen Auftrages.

 

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Anlagen

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Beschlüsse

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02.06.2015 - Jugendhilfeausschuss - zur Kenntnis genommen