Beschlussvorlage - 2015/0217/3.2
Grunddaten
- Betreff:
-
Anerkennung als freier Träger der Jugendhilfe hier: Antrag des "GO better" sozialtherapeutische Jugendarbeit e.V. vom 11.02.2015
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- 3.2 - Jugend
- Berichterstattung:
- Herr Spaltner
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Jugendhilfeausschuss
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Entscheidung
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02.06.2015
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Sachverhalt
Darstellung der Sach- und Rechtslage:
Der Verein –GO better; Verein für sozialtherapeutische Jugendarbeit e.V.- beantragt mit Schreiben vom 11.02.2015 (Anlage 1 zu TOP 2015/0217/3.2) die Anerkennung als Träger der freien Jugendhilfe gem. § 75 SGB VIII.
Der Verein – GO better e.V. – wurde im Mai 2014 gegründet, ist im Vereinsregister des Amtsgerichts Aachen eingetragen und von der Finanzverwaltung NRW als gemeinnütziger Verein anerkannt, der ausschließlich mildtätige bzw. gemeinnützige Zwecke zur Zielsetzung hat.
Gem. § 2 der Vereinssatzung von Go better e.V. besteht der Vereinszweck in der „Jugendförderung, Jugendbildung und sozialtherapeutischen Begleitung von Jugendlichen und Erwachsenen“ ( § 2 Vereinszweck der Vereinssatzung).
Darüber hinaus hat sich der Verein Go better e.V. die Aufgabe gestellt, die individuellen Lebensverhältnisse von jungen Menschen und im Rahmen von Gemeinwesenarbeit die sozialräumlichen Strukturen zu verbessern. Go better e.V. ist satzungsgemäß in den Bereichen professionelle Sozialarbeit und Sozialtherapie, Coaching und betreutes Wohnen und der Jugendberufshilfe tätig.
Der Verein bewegt sich mit seiner Tätigkeit, bezogen auf die Jugendhilfe, rechtlich im Bereich des § 13 –Jugendsozialarbeit SGB VIII. Im Einzelnen beschreibt GO better e.V. sein Betätigungsfeld in seiner Satzung wie folgt:
- Professionelle Sozialarbeit und Sozialtherapie
Die soziale Arbeit des Vereins dient der persönlichen Entwicklung. Sie ist Ressourcen- und potentialorientiert und findet in einer Atmosphäre von Offenheit, Achtung und Vertrauen statt. Die Zielgruppe dieses Angebotes sind „sozial benachteiligte, individuell beeinträchtigte und Menschen mit geistiger Behinderung.“
Zur Umsetzung der Arbeit bedient sich Go better e.V. u.a. der Methoden der Einzelfallhilfe, der sozialen Gruppenarbeit und der Gemeinwesenarbeit. Es werden Anamnesen zu sozialpsychologischen Problemen und entsprechende Hilfepläne erstellt.
Leistungen die der Verein für Jugendliche bereithält:
„- Einzelfallhilfe mit dem Ziel der Verbesserung individueller Lebensverhältnisse
- Gemeinwesenarbeit zur Verbesserung sozialräumlicher Strukturen
- Soziale Gruppenarbeit mit dem Ziel Entwicklung sozialer Kompetenzen
- Feststellung, Beschreibung, Erklärung und Prognose eines sozialpsychologischen Problems
- Definition des Handlungsziels mit Erstellung des entsprechenden Hilfeplans“
- Coaching
„Im Sinne der persönlichen Selbstakzeptanz, der Persönlichkeitsstärkung und des Selbstseins“
Das Coaching als Trainings- und Beratungskonzept dient zur Entwicklung und Umsetzung persönlicher oder beruflicher Ziele. Hier bietet Go better e.V. die Förderung der teilnehmenden jungen Menschen im Sinne von Selbstmanagementkompetenz an. Durch Motivation, Zielsetzung, Planung, Organisation, Erfolgskontrolle und entsprechenden Feedbacks will man die Lebenssituation junger Menschen positiv verändern.
Leistungen die der Verein für Jugendliche bereithält:
„- Betrachtung der aktuellen Lebenssituation, Erkennen von Interessen und Potenzialen, persönlichen Ressourcen
- Umgang mit Behörden und persönlichen Unterlagen
- Erarbeitung von Identifikation von sozialen Unterstützungssystemen
- Persönliche (Lebens-)Ziele und Wege zur Zielerreichung
- Persönliche Aktivierung und Selbstbehauptung“
- Betreutes Wohnen
Zielgruppe dieses Angebotes sind Jugendliche ab 16 Jahre mit und ohne eine seelische Behinderung, „bei denen der Weg hin zu einer eigenständigen Lebensführung erkennbar ist und die auf diesem Weg nun weiter unterstützt werden sollen“.
Leistungen die der Verein für Jugendliche bereithält:
„- Recherche des aktuellen Immobilienmarktes
- Vermittlung von Wohnungen
- Anmietung von Wohnungen
- begleitendes sozialpädagogisches Einzelwohnen
- bilden sozialpädagogischer Wohngemeinschaften“
- Jugendberufshilfe
Die Arbeitslosigkeit individuell beeinträchtigter und sozial benachteiligter Jugendlicher ist nach Beendigung der Schulzeit oftmals vorbestimmt. GO better e.V. übernimmt mit seiner Tätigkeit hier die Aufgaben der Jugendberufshilfe im Spektrum des Übergangs von der Schule in den Beruf. Die Hilfsangebote richten sich insbesondere an bildungsbenachteiligte Jugendliche.
Leistungen die der Verein für Jugendliche bereithält:
„- Erstellen von Kompetenzanalysen
- Orientierungsanalysen
- Erteilen von Nachhilfeunterricht
- Bewerbungstraining
- Erstellen aussagekräftiger Bewerbungsunterlagen
- Übung zur Bewerbung per Telefon/ Internet/ E-Mail
- Vorbereitung (Rollenspiele) auf Vorstellungsgespräche und Testverfahren
- Akquise, Besuche und Austausch mit Ausbildern bzw. Führungskräften von Praktika- und Ausbildungsbetrieben
- Information mit Begleitung bei Ausbildungs- und Weiterbildungsveranstaltungen
Als Träger der freien Jugendhilfe können juristische Personen und Personenvereinigungen anerkannt werden, wenn sie
- auf dem Gebiet der Jugendhilfe im Sinne des § 1 SGB VIII tätig sind,
- gemeinnützige Ziele verfolgen,
- aufgrund der fachlichen und personellen Voraussetzungen erwarten lassen, dass sie einen nicht unwesentlichen Beitrag zur Erfüllung der Aufgaben der Jugendhilfe zu leisten imstande sind, und
- die Gewähr für eine den Zielen des Grundgesetzes förderliche Arbeit bieten.
Die Anerkennung gibt dem freien Träger keinen Anspruch auf Förderung. Sie entbindet den öffentlichen Träger auch nicht von der fachlichen und institutionellen Prüfung der im Einzelnen zu fördernden Projekte.
Der Träger muss im Bereich der Jugendhilfe im Sinne des § 1 SGB VIII tätig sein. § 1 SGB VIII definiert Jugendhilfe in Abs. 3 wie folgt:
Jugendhilfe soll zur Verwirklichung des Rechtes auf Förderung der Entwicklung eines jungen Menschen und auf Erziehung zu einer eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeit beitragen.
Insbesondere sollen junge Menschen in ihrer individuellen und sozialen Entwicklung gefördert werden, Benachteiligungen sollen ausgeglichen oder vermieden werden. Die Jugendhilfe soll bei der Erziehung beraten und unterstützen. Kinder und Jugendliche sollen durch die Jugendhilfe vor Gefahren für ihr Wohl geschützt werden. Weiterhin soll die Jugendhilfe dazu beitragen, dass positive Lebensbedingungen für junge Menschen und ihre Familien sowie eine kinder- und familienfreundliche Umwelt erhalten und geschaffen werden.
Es ist jedoch nicht zwingend erforderlich, dass der Träger ausschließlich in diesem Bereich tätig ist.
Eine weitere Voraussetzung ist die Verfolgung gemeinnütziger Ziele. Hierbei steht nicht die steuerrechtliche Gemeinnützigkeit im Vordergrund. Jedoch muss beim Fehlen der steuerrechtlichen Anerkennung geprüft werden, ob nicht dennoch ein gemeinnütziges Ziel der Tätigkeit des Trägers zugrunde liegt.
Weiterhin muss der Träger darlegen, dass er fachlich und personell in der Lage ist, "einen nicht unwesentlichen Beitrag zur Erfüllung der Aufgaben der Jugendhilfe zu leisten imstande ist" (vgl. § 75 (1) Nr.3 SGB VIII). Die fachliche und personelle Kompetenz eines Trägers soll ein kontinuierliches Handeln des Trägers garantieren.
Der "unwesentliche Beitrag" kann aber nicht an der Größe und personellen Stärke eines Trägers gemessen werden. Vielmehr ist hier zu beachten, dass der Tätigkeitsbereich einen besonderen Stellenwert im Bereich der Jugendhilfe einnimmt.
Als letzte Voraussetzung gilt, dass die Arbeit des Trägers den Zielen des Grundgesetzes förderlich ist.
Der Träger muss gewährleisten, dass er sich zu den Grundprinzipien der Verfassung bekennt, wobei eine Versagung der Fördermittel nicht eintreten darf, wenn er sich kritisch zur Verfassungswirklich-keit äußert.
Aufgrund der vorgelegten Unterlagen und Nachweise sowie dem Vereinszweck steht der Anerkennung des Vereins“ GO better“; Verein für sozialtherapeutische Jugendarbeit e.V.- als Träger der freien Jugendhilfe gem. § 75 SGB VIII, Abs. 2 nichts entgegen.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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2,5 MB
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