Beschlussvorlage - 2010/0379-St2
Grunddaten
- Betreff:
-
Genehmigung einer Dringlichkeitsentscheidung, die der Bürgermeister zusammen mit einem Ratsmitglied gem. § 60 Abs. 2 Satz 1 GO NRW für den Hauptausschuss des Rates der Stadt gefasst hat; hier: Genehmigung einer Dienstreise nach Saint-Brieuc
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Stabsstelle 2 - Presse, Öffentlichkeitsarbeit, Kultur
- Berichterstattung:
- Herr Sonders
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Hauptausschuss
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Entscheidung
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11.03.2010
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Sachverhalt
Darstellung der
Sachlage:
Ziel der Dienstreise: Saint-Brieuc
Zeitpunkt der Dienstreise:
28.02.2010 bis 02.03.2010
Zweck der Dienstreise: Teilnahme
an der Beerdigung des langjährigen Mitgliedes des Partnerschaftskomitees der
Partnerstadt Saint-Brieuc, Herrn Jean Francois Bourhis
Teilnehmer: Stv.
Heinrich Plum
Stv.
Hubert Hennes
Reinhard
Wiegand
Begründung der
Dringlichkeit:
Am
23. Februar 2010 wurde die Stadt darüber in Kenntnis gesetzt, dass das Mitglied
des Partnerschaftskomitees der Stadt Saint-Brieuc und zuständiger Sekretär für
die Beziehungen mit der Stadt Alsdorf, Herr Jean Francois Bourhis, in der Nacht
von Montag (22.02.) auf Dienstag (23.02.2010) verstorben ist. Herr Bourhis war u.a.
jahrelang als Dolmetscher tätig. Die Beerdigung findet am Montag, 01.03.2010,
um 10.30 Uhr, in Saint-Brieuc statt.
Da
die nächste Hauptausschusssitzung des Rates der Stadt erst am 11.03.2010
stattfindet, konnte eine Genehmigung der Dienstreise nicht mehr unmittelbar
durch den Hauptausschuss erfolgen.
Darstellung der
Rechtslage:
Gem. § 6 der Hauptsatzung
der Stadt Alsdorf vom 28.04.2008 in der derzeit geltenden Fassung bedürfen Dienstreisen von Stadtverordneten,
sachkundigen Bürgern und Einwohnern sowie sonstiger vom Rat der Stadt zu
ehrenamtlicher Tätigkeit berufener Personen der Genehmigung des
Hauptausschusses.
Gem. § 60 Abs. 2 GO NRW i.
.V. m. den entsprechenden Verwaltungsvorschriften entscheidet der Bürgermeister
zusammen mit einem dem Ausschuss angehörenden Ratsmitglied in dringenden Fällen
über die Angelegenheiten, der der Beschlussfassung des Hauptausschusses
unterliegen.
Auswirkungen
Darstellung der
finanziellen Auswirkungen:
Für genehmigte
Dienstreisen erhalten Mitglieder kommunaler Vertretungen und Ausschüsse sowie
Ortsvorsteher Reisekostenvergütung nach Maßgabe des Landesreisekostengesetzes.
Zu Grunde zu legen ist die Reisekostenstufe des Hauptverwaltungsbeamten. Neben
Reisekostenvergütung dürfen keine Sitzungsgelder gewährt werden.
Darstellung der ökologischen und sozialen Auswirkungen:
keine
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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22,6 kB
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