Beschlussvorlage - 2010/0379-St2

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Der Hauptausschuss des Rates der Stadt genehmigt die in der o. a. Angelegenheit als Anlage beigefügte Dringlichkeitsentscheidung Nr. 07 vom 25.02.2010.

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Sachverhalt

Darstellung der Sachlage:

Ziel der Dienstreise:                         Saint-Brieuc

 

Zeitpunkt der Dienstreise:                28.02.2010 bis 02.03.2010

 

Zweck der Dienstreise:                    Teilnahme an der Beerdigung des langjährigen Mitgliedes des Partnerschaftskomitees der Partnerstadt Saint-Brieuc, Herrn Jean Francois Bourhis

 

Teilnehmer:                                        Stv. Heinrich Plum

                                                            Stv. Hubert Hennes

                                                            Reinhard Wiegand

 

Begründung der Dringlichkeit:

Am 23. Februar 2010 wurde die Stadt darüber in Kenntnis gesetzt, dass das Mitglied des Partnerschaftskomitees der Stadt Saint-Brieuc und zuständiger Sekretär für die Beziehungen mit der Stadt Alsdorf, Herr Jean Francois Bourhis, in der Nacht von Montag (22.02.) auf Dienstag (23.02.2010) verstorben ist. Herr Bourhis war u.a. jahrelang als Dolmetscher tätig. Die Beerdigung findet am Montag, 01.03.2010, um 10.30 Uhr, in Saint-Brieuc statt.

Da die nächste Hauptausschusssitzung des Rates der Stadt erst am 11.03.2010 stattfindet, konnte eine Genehmigung der Dienstreise nicht mehr unmittelbar durch den Hauptausschuss erfolgen.

 

Darstellung der Rechtslage:

Gem. § 6 der Hauptsatzung der Stadt Alsdorf vom 28.04.2008 in der derzeit geltenden Fassung  bedürfen Dienstreisen von Stadtverordneten, sachkundigen Bürgern und Einwohnern sowie sonstiger vom Rat der Stadt zu ehrenamtlicher Tätigkeit berufener Personen der Genehmigung des Hauptausschusses.

Gem. § 60 Abs. 2 GO NRW i. .V. m. den entsprechenden Verwaltungsvorschriften entscheidet der Bürgermeister zusammen mit einem dem Ausschuss angehörenden Ratsmitglied in dringenden Fällen über die Angelegenheiten, der der Beschlussfassung des Hauptausschusses unterliegen.

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Auswirkungen

Darstellung der finanziellen Auswirkungen:

Für genehmigte Dienstreisen erhalten Mitglieder kommunaler Vertretungen und Ausschüsse sowie Ortsvorsteher Reisekostenvergütung nach Maßgabe des Landesreisekostengesetzes. Zu Grunde zu legen ist die Reisekostenstufe des Hauptverwaltungsbeamten. Neben Reisekostenvergütung dürfen keine Sitzungsgelder gewährt werden.

 

Darstellung der ökologischen und sozialen Auswirkungen:

keine

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Anlagen

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Beschlüsse

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11.03.2010 - Hauptausschuss - unverändert beschlossen