Beschlussvorlage - /0076/ETD-1

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

 

Der Betriebsausschuss fasst folgenden Empfehlungsbeschluss an den Rat der Stadt:

 

Der Rat der Stadt Alsdorf beschließt den Wirtschaftsplan 2015 und die Finanzplanung für die Jahre 2014 bis 2018 für den Eigenbetrieb Technische Dienste der Stadt Alsdorf.


 

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Sachverhalt

Darstellung der Sachlage:

 

Der Rat der Stadt hat zum 01.01.2004 für die Wahrnehmung der Aufgabenbereiche

 

-              Abfallwirtschaft,

-              Straßenreinigung,

-              Winterdienst,

-              Abwasserentsorgung und

-              Städtische Dienste

 

die Technischen Dienste der Stadt Alsdorf (ETD) in Form eines Eigenbetriebs ohne Rechtspersönlichkeit nach § 114 der Gemeindeordnung – GO – NRW gebildet.

 

Nach § 14 Eigenbetriebsverordnung (EigVO NRW) hat der Eigenbetrieb Technische Dienste der Stadt Alsdorf einen Wirtschaftsplan aufzustellen. Dieser besteht aus dem Erfolgsplan, dem Vermögensplan und der Stellenübersicht.

 

Ferner ist nach § 18 EigVO dem Wirtschaftsplan  eine fünfjährige Finanzplanung beizufügen. Ihr ist ein Investitionsprogramm beizufügen.

 

Der Entwurf des Wirtschaftsplanes  2015 und der Finanzplanung für die Jahre 2014 – 2018  für den Eigenbetrieb Technische Dienste der Stadt Alsdorf wurden durch die Betriebsleitung erarbeitet und gemäß § 7 EigVO dem für das Finanzwesen zuständigen Bediensteten zugeleitet bzw. mit ihm abgestimmt.

 

Der Wirtschaftsplan  2015 enthält im Erfolgsplan eine nach vier Betriebszweigen getrennte Planung (Anlage 1).

 

Dies sind im Einzelnen:

 

-            Betriebszweig Abwasser

-            Betriebszweig Straßenunterhaltung, Verkehrslenkung, Park- und

Gartenanlagen

-            Betriebszweig Straßenreinigung und Winterdienst

-            Betriebszweig Abfallentsorgung

 

 

 

Dem Gesamtaufwand von 19.518.475 Euro stehen Gesamterträge in gleicher Höhe gegenüber.

 

 

Der Vermögensplan für das Wirtschaftsjahr 2015  hat sowohl bei den Einzahlungen als auch bei den Auszahlungen ein Gesamtvolumen von 5.178.446 Euro.

 


Hiervon entfallen auf eingeplante Investitionen:

  

Auszahlungen für Baumaßnahmen                                         3.480.000 €

Auszahlungen für den Erwerb von

beweglichen Anlagevermögen                                                    700.000 €

Auszahlungen sonstige Investitionszahlungen                         998.446 €

 ____________________________________________________________

 

insgesamt somit:                                                                     5.178.446 

  

Zur Finanzierung sind Kredite in einem Gesamtumfang von insgesamt           

3.904.446  € im Wirtschaftsjahr 2015 erforderlich.

  

Die Finanzplanung für die Planungsjahre 2014 bis 2018  beinhaltet ein Investitions-volumen von insgesamt  19.217.141 Euro.

 

Zu den geplanten Einzelinvestitionen wird auf die Einzelblätter des Vermögensplans verwiesen.

 

Der Gesamtbetrag der Kassenkredite, die im Wirtschaftsplan  2015  zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben in Anspruch genommen werden dürfen, wird auf

4.000.000 € festgesetzt

 

 

Darstellung der Rechtslage:

 

Gemäß § 14 Abs. 1 der Eigenbetriebsverordnung ist für jedes Jahr ein Wirtschaftsplan aufzustellen.

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Auswirkungen

Darstellung der finanziellen Auswirkungen:

 

Die finanziellen Auswirkungen ergeben sich aus dem Wirtschaftsplan.

 

Darstellung der ökologischen und sozialen Auswirkungen:

 

Entfällt.

 

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Anlagen

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Beschlüsse

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10.03.2015 - Betriebsausschuss für den Eigenbetrieb Technische Dienste - geändert beschlossen

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19.03.2015 - Rat der Stadt Alsdorf - vertagt

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11.06.2015 - Rat der Stadt Alsdorf - unverändert beschlossen