Beschlussvorlage - 2015/0173/2.1
Grunddaten
- Betreff:
-
Flächennutzungsplan-Änderung Nr.30 - Blumenrath-Ost a) Beschlussfassung über die vorgebrachten Anregungen aus der öffentlichen Auslegung zur Flächennutzungsplan-Änderung Nr.30 b) Beschluss über die Flächennutzungsplan-Änderung Nr.30 – Blumenrath-Ost
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- 2.1 - Bauleitplanung
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
---|---|---|---|---|
●
Erledigt
|
|
Ausschuss für Stadtentwicklung
|
Vorberatung
|
|
|
21.05.2015
| |||
●
Erledigt
|
|
Rat der Stadt Alsdorf
|
Entscheidung
|
|
|
11.06.2015
|
Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Der Ausschuss für Stadtentwicklung fasst folgenden Empfehlungsbeschluss an den Rat der Stadt Alsdorf:
Der Rat der Stadt Alsdorf beschließt
a)nach Prüfung der vorgebrachten Anregungen aus der öffentlichen Auslegung der 30. Änderung des Flächennutzungsplanes 2004 – Blumenrath Ost –, die von der Verwaltung dazu vorgelegten Beschlussentwürfe (bezüglich der Inhalte der Abwägung der frühzeitigen Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung wird auf die Vorlage 2014/0584/2.1 verwiesen)
b)die 30. Änderung des Flächennutzungsplanes – Blumenrath Ost
Sachverhalt
Darstellung der Sachlage:
Räumlicher Geltungsbereich
Das Plangebiet der 30. Änderung des Flächennutzungsplanes (Anlage 1) liegt im Süden des Stadtteils Alsdorf-Blumenrath. Das Plangebiet liegt direkt an der Bahntrasse (Euregiobahn) und umfasst, ausgehend von der Poststraße, den nördlichen Teil des im Flächennutzungsplan 2004 als Mischgebietsfläche dargestellten Bereichs.
Die genaue Abgrenzung des Geltungsbereiches der 30. Änderung des Flächennutzungsplanes – Blumenrath Ost - ist der Anlage 1 zu entnehmen. Die Gesamtgröße des Plangebietes beträgt ca. 1,05ha.
Planerische Rahmenbedingungen
Regionalplan
Der Regionalplan für den Regierungsbezirk Köln, Teilabschnitt Region Aachen (Rechtskraft 07/2003) stellt für die Fläche des Plangebietes „Allgemeiner Siedlungsbereich – ASB“ dar.
Landschaftsplan
Der Landschaftsplan I – „Herzogenrath - Würselen“ der StädteRegion Aachen stellt für die Erweiterungsfläche das Entwicklungsziel 7: „Temporäre Erhaltung des jetzigen Landschaftszustandes bis zur Realisierung der Bauleitplanung“ dar.
Flächennutzungsplan
Für den räumlichen Geltungsbereich der Flächennutzungsplan – Änderung Nr. 30 stellt der rechtskräftige FNP 2004 „Gemischte Baufläche“ dar (Anlage 2). Mit der Flächennutzungsplan-Änderung Nr. 30 soll die derzeitige Darstellung in „Wohnbaufläche“ sowie „Verkehrsfläche mit der Zweckbestimmung öffentliche Parkfläche“ geändert werden. Weiterhin wird in der FNP – Änderung Nr. 30 der veränderte Standort des Euregio-Bahnhaltepunktes an der Poststraße berücksichtigt. (Anlage 3).
Bebauungspläne
Im Parallelverfahren wird der Bebauungsplan Nr. 209 1.Änderung – Blumenrath Ost aufgestellt. Dieser regelt die konkreten Festsetzungen zu Art und Maß der baulichen Nutzung. In seiner Sitzung am 26.11.2013 fasste der Ausschuss für Stadtentwicklung den Aufstellungsbeschluss zum Bebauungsplan Nr. 209 1.Änderung (2013/0542/2.1).
Anlass und Ziel der Planung
Das zum Zeitpunkt der Flächennutzungsplanaufstellung beabsichtige städtebauliche Ziel, eine Mischgebietszone entlang der Bahnlinie und L 136 für kleine Gewerbebetriebe bereitzustellen, die als Arrondierung des angrenzenden Gewerbegebietes dienen sollte, ist bis zum jetzigen Zeitpunkt nicht eingetreten.
Demzufolge ist davon auszugehen, dass die damaligen Entwicklungsziele nicht realisierbar sind. Vor dem Hintergrund der Inbetriebnahme der Euregiobahn, die für das Plangebiet sowohl einen erheblichen Standortvorteil als auch Attraktivitätssteigerung bedeutet, ist es jedoch nach wie vor beabsichtigt, das Plangebiet städtebaulich geordnet zu entwickeln. Daher werden mit dem im Parallelverfahren befindlichen Bebauungsplan Nr. 209 1. Änderung die städtebaulichen Ziele dahingehend angepasst, dass nunmehr aktuell nachgefragte Wohnformen und Grundstückszuschnitte befriedigt werden sollen. Für das Plangebiet der 30. Änderung des Flächennutzungsplanes sieht die im Parallelverfahren befindliche 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 209 mehrgeschossiges Generationen- sowie Familienwohnen vor. Damit wird auf die hohe Nachfrage nach solchen Wohnformen reagiert und es ist davon auszugehen, dass eine zeitnahe Entwicklung des Gebietes eintritt.
Weiterhin werden mit der Flächennutzungsplan-Änderung Nr. 30 die geplanten „Kommunalen Begleitmaßnahmen zur Fortführung der Euregiobahn“ (VL 2013/0165/4.3) dargestellt. Demnach soll zur Entzerrung der verkehrlichen Situation im Bereich des Bahnübergangs Poststraße in Verlängerung des Nebenarms der Aachener Straße eine P&R-Anlage errichtet werden. Die geplante Flächennutzungsplan-Änderung Nr. 30 stellt für diesen Bereich „Verkehrsfläche mit der Zweckbestimmung öffentliche Parkfläche“ dar.
Um die im Parallelverfahren befindliche 1. Änderung Bebauungsplanes Nr. 209 aus dem Flächennutzungsplan zu entwickeln, soll die bisherige Darstellung “Gemischte Baufläche” (Anlage 2) in „Wohnbaufläche“ sowie „Verkehrsfläche mit der Zweckbestimmung öffentliche Parkfläche“ zu geändert werden (Anlage 3).
Die aktualisierte 30. Flächennutzungsplanänderung mit der dazugehörigen Begründung und Umweltbericht (Anlage 4) liegt der Vorlage bei.
Verfahrensstand
In seiner Sitzung am 15.05.2014 hat der Ausschuss für Stadtentwicklung die Aufstellung der 30. Änderung des Flächennutzungsplanes 2004 sowie die Durchführung der frühzeitigen Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung gemäß § 3 Abs.1 und § 4 Abs. 1 BauGB beschlossen.
Die Öffentlichkeitsbeteiligung erfolgte in Form einer Bürgerversammlung am 02.07.2014 und die frühzeitige Behördenbeteiligung mit Schreiben vom 03.07.2014.
Zwischenzeitlich ist die im Parallelverfahren befindliche 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 209 überarbeitet worden und es ist nunmehr beabsichtigt das im alten Bebauungsplan geplante Mischgebiet weitestgehend als WA –Allgemeines Wohngebiet- festzusetzen. Damit die 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 209 weiterhin aus dem Flächennutzungsplan entwickelt werden kann, ist eine Änderung der Darstellung des FNP erforderlich. Umfasste die alte Änderung des FNP lediglich den nördlichen Teil (an der Poststraße) des im FNP 2004 als „Gemischte Baufläche“ dargestellten Bereich wird die Änderung der Darstellung in „Wohnbaufläche“ jetzt weiter südlich fortgesetzt, so dass nur der Bereich unmittelbar nördlich des geplanten P+R Parkplatzes nach wie vor als „Gemischte Baufläche“ dargestellt ist.
Hiervon unberührt bleibt die geplante Darstellung „Verkehrsfläche mit der Zweckbestimmung öffentliche Parkfläche“ für den P+R Parkplatz.
Die öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs.2 BauGB i.V.m. § 4 Abs. 2 BauGB der aktualisierten 30. Änderung des Flächennutzungsplanes fand statt in der Zeit vom 02.03.2015 bis 02.04.2015. Bürgereingaben erfolgten in diesem Zeitraum nicht, so dass eine diesbezügliche Beschlussfassung entfällt.
Beschlussfassung über die vorgebrachten Anregungen aus der Behördenbeteiligung nach § 4 Abs. 2 BauGB
Eine Übersicht der Anregungen der Träger öffentlicher Belange ist dieser Vorlage in Anlage 5 beigefügt. Im Rahmen der Behördenbeteiligung wurden folgende Anregungen vorgebracht:
1.EVS Euregio Verkehrsschienennetz GmbH, Schreiben vom 04.03.2015
(Anlage 6)
Prinzipiell bestehen keine Bedenken gegen die 30. Änderung des Flächennutzungsplanes 2004. Es wird jedoch darauf hingewiesen, dass die Bahnstrecke nicht durch Baumaßnahmen bzw. Bebauung beeinträchtigt werden darf.
Es ist erforderlich verschiedene Auflagen in der konkreten Planung der Ausgestaltung des Plangebietes sowie während der Umsetzung / Baumaßnahmen zu beachten. Hierzu ist eine kostenpflichtige Baudurchführungsvereinbarung zwischen dem Bauherrn und der EVs abzuschließen.
Stellungnahme der Verwaltung:
Die Umsetzung bzw. Baumaßnahmen sind nicht Regelungsinhalt der 30. Änderung des FNP, sondern Gegenstand des späteren Planvollzugs. In den textlichen Festsetzungen des im Parallelverfahren befindlichen Bebauungsplanes Nr. 209 – 1. wurde ein entsprechender Hinweis auf die geltend gemachten Bahnbelange aufgenommen.
Beschlussentwurf
Der Ausschuss für Stadtentwicklung nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis. Eine Beschlussfassung auf FNP-Ebene ist nicht erforderlich.
2.Enwor, Schreiben vom 09.03.2015 (Anlage 7)
Seitens der Enwor GmbH bestehen aus versorgungstechnischer Sicht für die Trinkwasserversorgung keine Bedenken gegenüber der Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 209 -1. Änderung. Es wird ein Bestandsplan der Trinkwasserleitungen im Plangebiet überreicht, mit der Bitte um Berücksichtigung und Beachtung.
Stellungnahme der Verwaltung:
Die vorgebrachten Hinweise werden zur Kenntnis genommen, sind jedoch nicht Regelungsinhalt der 30. FNP-Änderung. Es wird auf die Ausführungen des im Parallelverfahren befindlichen BP 209 – 1. Änderung verwiesen.
Beschlussentwurf:
Der Ausschuss für Stadtentwicklung nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Trinkwasserversorgung zur Kenntnis, eine Beschlussfassung auf FNP-Ebene ist nicht erforderlich.
3. Städteregion Aachen, Schreiben vom 24.03.2015 (Anlage 8)
A 70 Umweltamt
Immissionsschutz
Die Ausführungen zu den Schallschutzmaßnahmen in den schallimmissionstechnischen Fachbeiträgen sowie den ergänzenden gutachterlichen Stellungnahmen sind vollumfänglich zu berücksichtigen.
Stellungnahme der Verwaltung:
Die geltend gemachten Belange beziehen sich nicht auf den Regelungsinhalt der 30. FNP-Änderung.
Die gutachterlichen Empfehlungen zum Schallschutz sind bei der im Parallelverfahren befindlichen 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 209 übernommen und entsprechend festgesetzt worden.
Beschlussentwurf:
Der Ausschuss für Stadtentwicklung nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis, eine Beschlussfassung auf FNP-Ebene ist nicht erforderlich, den geltend gemachten Belangen wird im BP 209 – 1. Änderung adäquat Rechnung getragen.
4.Landesbetrieb Straßenbau NRW, Schreiben vom 27.03.2015 (Anlage 9)
Seitens des Landesbetriebes Straßenbau NRW bestehen Bedenken gegen das Bauleitplanverfahren.
Beim bestehenden Knoten L 136 / Planstraße wurde seinerzeit eine Abbiegespur innerhalb der Planstraße hergestellt. Es ist nachvollziehbar darzulegen, dass diese Fahrbeziehungen in keinster Weise den Geradeausverkehr zum künftigen P+R bzw. zum künftigen und zu den vorhandenen Wohngebieten dergestalt beeinträchtigt, dass Rückstauungen in den Knotenbereich L 136 / Bahnüberquerung entstehen.
Stellungnahme der Verwaltung:
Hinsichtlich der Belange des Landesbetriebes ist eine Stellungnahme des FG 4.3 (Anlage 10) gefertigt worden, die die geltend gemachten Aspekte detailliert würdigt. Diesbezüglich wird auf die ausführlichen Darstellungen im Rahmen des BP 209 -1.Änderung verwiesen.
Die Bedenken des Landesbetriebes Straßenbau können insgesamt entkräftet werden, so dass selbst zu den maximalen Belastungszeiten Behinderungen durch den Linksabbiegeverkehr für den nachfolgenden Verkehr ausgeschlossen sind.
Beschlussentwurf:
Der Ausschuss für Stadtentwicklung nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis, eine Beschlussfassung auf FNP-Ebene ist nicht erforderlich. Die geltend gemachten Belange finden auch gemäß den detaillierten Ausführungen zum BP 209 – 1.Änderung adäquate Berücksichtigung.
5.Regionetz GmbH, Schreiben vom 31.03.2015 (Anlage 11)
Grundsätzlich bestehen keine Bedenken seitens der Regionetz GmbH. Es wird auf das Schreiben vom 29.07.2014 verwiesen.
Schreiben vom 29.07.2014 hat folgenden Inhalt:
Die Erdgasversorgung des Plangebietes steht unter Vorbehalt einer positiven Wirtschaftlichkeitsberechnung.
Weiterhin wird darauf hingewiesen, dass bestehende Versorgungs- und Anschlussleitungen entsprechend den Richtlinien zu sichern und die Mindestabstände einzuhalten sind. Bei Anpflanzungen von Baumgruppen in Trassenbereich von Versorgungsleitungen bzw. Kabel sind seitens des Veranlassers, entsprechend den Richtlinien, Schutzmaßnahmen durchzuführen.
Stellungnahme der Verwaltung:
Die vorgebrachten Hinweise werden zur Kenntnis genommen, sind jedoch nicht Regelungsinhalt der 30. FNP-Änderung. Es wird auf die Ausführungen des im Parallelverfahren befindlichen BP 209 – 1. Änderung verwiesen.
Beschlussentwurf:
Der Ausschuss für Stadtentwicklung nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis, eine Beschlussfassung auf FNP-Ebene ist nicht erforderlich.
Darstellung der Rechtslage:
Die 30. Änderung des Flächennutzungsplanes – Blumenrath Ost wird auf der Grundlage des Baugesetzbuches (BauGB)-, in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414), in der zuletzt geänderten Fassung durchgeführt.
Auswirkungen
Darstellung der finanziellen Auswirkungen:
Die 30. Änderung des FNP verursacht keine direkten Kosten, mit Ausnahme von Personal- und Sachkosten. Gutachterliche Kosten erfolgten mit der im Parallelverfahren befindlichen 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 209.
Darstellung der ökologischen und sozialen Auswirkungen:
Durch die 30. Änderung des Flächennutzungsplanes wird die vorbereitende Bauleitplanung entsprechend der im Parallelverfahren befindlichen 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 209 geändert. Insofern schafft die 30. Änderung des FNP noch kein Baurecht und hat keine direkten ökologischen und sozialen Auswirkungen. Allerdings wird hier auf die Auswirkungen der 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 209 verwiesen, die sich wie folgt darstellen:
Die 1. Änderung des BP 209 überplant einen Teilbereich des rechtskräftigen Bebauungsplanes Nr. 209 – Blumenrath Ost -. Mit dieser Änderung werden lediglich Plankonzeption und Planinhalte modifiziert, jedoch keine neuen Freiflächen in Anspruch genommen, um Baurecht zu verwirklichen.
Im Rahmen des Bebauungsplanes Nr. 209 wurde ein landschaftspflegerischer Fachbeitrag (LBP) erstellt. Gemäß LBP wurde eine gemischte Obstwiese als Ausgleich für den rechtskräftigen Bebauungsplan Nr. 209 auf folgenden Flurstücken angelegt:
Gemarkung Alsdorf, Flur 21, Flurstücke: 28,29, 30-34, 102,103 und 348.
Mit der Umsetzung des P&R Parkplatzes werden zusätzliche Anreize geboten, das ÖPNV Netz zu nutzen, wodurch KFZ Fahrten und somit CO2 Ausstoß vermieden werden.
Des Weiteren werden mit der Realisierung der 1. Änderung BP 209 verschiedene Bau- Wohnformen (Geschosswohnungsbau, Einfamilienhausbebauung) in einer gewachsenen Siedlungsstruktur, mit ausgezeichnetem regionalem und überregionalem ÖPNV-Anschluss geschaffen. Dies entspricht dem Ziel der Innenentwicklung der Städte, so dass insbesondere unter Berücksichtigung des demographischen Wandels auch zukünftig bestehende Infrastruktur noch ausgelastet wird.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
---|---|---|---|---|---|
1
|
(wie Dokument)
|
3,2 MB
|
|||
2
|
(wie Dokument)
|
338,8 kB
|
|||
3
|
(wie Dokument)
|
345,5 kB
|
|||
4
|
(wie Dokument)
|
188,2 kB
|
|||
5
|
(wie Dokument)
|
22 kB
|
|||
6
|
(wie Dokument)
|
2,9 MB
|
|||
7
|
(wie Dokument)
|
314,4 kB
|
|||
8
|
(wie Dokument)
|
2,3 MB
|
|||
9
|
(wie Dokument)
|
2,5 MB
|
|||
10
|
(wie Dokument)
|
3,2 MB
|
|||
11
|
(wie Dokument)
|
1,4 MB
|
