Beschlussvorlage - 2015/0212/3.3

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

 

Der Ausschuss für Schulen, Sport und Kultur empfiehlt dem Rat der Stadt:

 

Der Rat der Stadt beschließt:

 

Die Realschule Ofden der Stadt Alsdorf wird mit Beginn des Schuljahres 2016/2017 als gebundene Ganztagsschule geführt.

 

Die Verwaltung wird beauftragt, den Antrag der Realschule Ofden auf Einführung des gebundenen Ganztages an die Bezirksregierung Köln weiterzuleiten.

 

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Sachverhalt

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Darstellung der Sachlage:

 

Die Schulkonferenz der Realschule Ofden hat unter Beteiligung des Schulträgers am 28.10.2014 einstimmig (bei einer Enthaltung) den Beschluss gefasst, mit Umzug in das Kultur-und Bildungszentrum (Schuljahr 2016/17) schrittweise, beginnend mit den Klassen 5,   den gebundenen Ganztag einzuführen.

 

Auszug aus dem Sitzungsprotokoll vom 28.10.2014:

 

„…..die räumlichen Kapazitäten des neuen Schulgebäudes für den Ganztag konzipiert seien. Deshalb begrüße der Schulträger die Umwandlung der Realschule in eine Ganztagsschule und werde die Schule bei der Antragstellung bei der Bezirksregierung unterstützen. Beschlussvorschlag: Die Schulkonferenz befürwortet den Vorschlag des Schulträgers, dass die Realschule und Aufbaurealschule der Stadt Alsdorf im neuen Gebäude Ganztagsschule wird. Ergebnis: einstimmig bei einer Enthaltung……“

 

Der entsprechende Antrag der Schule an den Schulträger vom 07.11.2014 ist zur Information beigefügt (Anlage 1).

 

Zwischenzeitlich wurde durch den Schulträger die Bezirksregierung Köln mit Schreiben vom 07.05.2015  über die Absicht, den gebundenen Ganztag an der Realschule Ofden mit Schuljahresbeginn 2016/17 einzuführen, informiert. Der entsprechende Antrag kann gestellt werden, sobald die hierzu notwendigen Beschlüsse gefasst wurden. 

 

Ein Schwerpunkt der Landesregierung in der Bildungspolitik ist die Reduktion der häuslichen Arbeit der Schülerinnen und Schüler durch die Ausweitung von Betreuung und individueller Förderung. In der Umsetzung ist der Ganztag das Mittel, mit dem dieses Ziel erreicht werden kann.

 

Zusätzliche Informationen können in der Sitzung von der Schulleiterin der Realschule Ofden, Frau Behr-Bennemann, gegeben werden.

 

 

 

Darstellung der Rechtslage:

 

Gemäß § 9 Abs. 1 SchulG NRW können Schulen als Ganztagsschulen geführt werden, wenn die personellen, sächlichen und schulorganisatorischen Voraussetzungen erfüllt sind.

 

Gemäß § 79 SchulG NRW sind die Schulträger verpflichtet, die für einen ordnungsgemäßen Unterricht erforderlichen Schulanlagen, Gebäude, Einrichtungen und Lehrmittel bereitzustellen und zu unterhalten, sowie das für die Schulverwaltung notwendige Personal und eine am allgemeinen Stand der Technik und Informationstechnologie orientierte Sachausstattung zur Verfügung zu stellen.

 

Gemäß § 81 Abs. 2 beschließt der Schulträger nach Maßgabe der Schulentwicklungsplanung u. a. über die Errichtung und Änderung einer Schule für die das Land nicht Träger ist. Als Änderung ist u. a. die Einrichtung und Aufhebung des Ganztagsbetriebes zu behandeln.

 

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Auswirkungen

 

 

 

 

 

 

Darstellung der finanziellen Auswirkungen:

 

Für den laufenden Betrieb ändern sich die Einnahmen aus dem Schüleransatz nach dem Gemeindefinanzierungsgesetz (GfG) durch einen erhöhten Regelsatz. Die Differenz zwischen dem Regelsatz und dem Ganztagsansatz beträgt 449,80 €/Schüler/Jahr ( inkl. Bilanzierung der Städteregionsumlage).

 

 

Darstellung der ökologischen und sozialen Auswirkungen:

 

Das Ganztagsangebot kommt dem Betreuungs- und Förderbedarf der Kinder und Jugendlichen und deren Familien entgegen und verbessert, neben Vorteilen für alle Beteiligten (Schüler/innen, Eltern, Schule, Kommune und Wirtschaft), die Zukunftschancen der Jugendlichen.

 

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Anlagen

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Beschlüsse

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09.06.2015 - Ausschuss für Schulen, Sport und Kultur - unverändert beschlossen

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11.06.2015 - Rat der Stadt Alsdorf - unverändert beschlossen