Beschlussvorlage - 2015/0224/2.1
Grunddaten
- Betreff:
-
Neuwahl des Vorsitzenden und der technischen Fachbeisitzer des Umlegungsausschusses der Stadt Alsdorf sowie deren Vertreter
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- 2.1 - Bauleitplanung
- Berichterstattung:
- Frau Lo Cicero - Marenberg
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Rat der Stadt Alsdorf
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Entscheidung
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11.06.2015
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Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Der Rat der Stadt Alsdorf beschließt, gemäß § 46 Abs. 2 BauGB in Verbindung mit § 4 der Verordnung zur Durchführung des Baugesetzbuches vom 7. Juli 1987 (GV. NW. S. 220), zuletzt geändert durch Verordnung vom 18. Juli 2013 (GV. NRW. S. 493), den Vorsitzenden des Umlegungsausschusses, die Fachbeisitzer und deren Stellvertreter in Anlehnung an die Kommunalwahlen (2020) zu bestellen:
- Vorsitzende: Frau Oberrechtsrätin B. Nolte
Vertreter: nicht besetzt
- Sachverständige für das Vermessungswesen: Frau Kreisvermessungsdirektorin Littek-Braun
Vertreter: Herr Kreisvermessungsdirektor Evers
- Sachverständiger für die Bewertung von Grundstücken: Herr Städteregionsvermessungsrat Harzon
Vertreter: Herr Städteregionsvermessungsdirektor Huppertz
Sachverhalt
Darstellung der Sachlage:
Die Zusammensetzung und die Aufgaben des Umlegungsausschusses richten sich nach den Bestimmungen des §3 - §13 der Verordnung zur Durchführung des Baugesetzbuches (BauGBDV).
Der Umlegungsausschuss besteht aus fünf Mitgliedern einschließlich der oder des Vorsitzenden:
- Die oder der Vorsitzende muss die Befähigung zum Richteramt oder zum höheren allgemeinen Verwaltungsdienst,
- ein Mitglied die Befähigung zum höheren vermessungstechnischen Verwaltungsdienst besitzen oder als Öffentlich bestellte Vermessungsingenieurin oder Öffentlich bestellter Vermessungsingenieur in Nordrhein-Westfalen nach den §§ 3 bis 5 oder 22 der Berufsordnung (ÖbVermIng BO NW) vom 15. Dezember 1992 (GV NW S. 524), zuletzt geändert durch Gesetz vom 05. April 2005 (GV NRW S. 306), zugelassen und
- ein Mitglied Sachverständige oder Sachverständiger für die Ermittlung von Grundstückswerten sein;
Diese Personen dürfen nicht Mitglied des Rates der Gemeinde sein oder in einem Dienst- oder Arbeitsverhältnis mit der Gemeinde stehen.
- Die beiden übrigen Mitglieder müssen dem Rat der Gemeinde angehören.
Der Rat der Stadt hat in seiner Sitzung am 04.07.2013 die Vorsitzende des Umlegungsausschusses, die Fachbeisitzer und deren Stellvertreter in Abhängigkeit von der Kommunalwahl bis 2014 bestellt.
Anstehende Entscheidungen machen für diese Ratsperiode bis 202 die Bestellung des Vorsitzenden und der Fachbeisitzer des Umlegungsausschusses erforderlich.
Die Bestellung der Ratsvertreter in den Umlegungsausschuss ist an die Kommunalwahlen gekoppelt. Die nächste Kommunalwahl findet 2020 statt. Die Amtszeit der neu zu bestellenden Vorsitzenden, der Fachbeisitzer und deren Vertreter betragen 5 Jahre.
Für die Neuwahl der Mitglieder des Umlegungsausschusses wird die Zusammensetzung wie folgt vorgeschlagen:
- Vorsitzende: Frau Oberrechtsrätin B. Nolte
Vertreter: nicht besetzt
- Sachverständige für das Vermessungswesen: Frau Kreisvermessungsdirektorin Littek-Braun
Vertreter: Herr Kreisvermessungsdirektor Evers
- Sachverständiger für die Bewertung von Grundstücken: Herr Städteregionsvermessungsrat Harzon
Vertreter: Herr Städteregionsvermessungsdirektor Huppertz
Darüber hinaus sind Herr Stv. Heinrich Plum sowie dessen Vertreter Herr Stv. Friedhelm Krämer aus der SPD Fraktion und Herr Stv. Franz Brandt sowie dessen Vertreter Herr Stv. Ingo Boehm aus der CDU Fraktion die politischen Mitglieder des Umlegungsausschusses.
Darstellung der Rechtslage:
Die Rechtslage richtet sich nach § 46 Abs. 2 BauGB in Verbindung mit § 3 der Verordnung zur Durchführung des Baugesetzbuches vom 7. Juli 1987 (GV. NW. S. 220), zuletzt geändert durch Verordnung vom 18. Juli 2013 (GV. NRW. S. 493).
Auswirkungen
Darstellung der finanziellen Auswirkungen:
Der Rat der Stadt hat in seinen Sitzungen am 15.04.1980 und 28.04.1980 der Erhöhung des Sitzungsgeldes auf 100,00 DM, entsprechend 51,13 € für die Mitglieder des Umlegungsausschusses pro Sitzung /Arbeitssitzung zugestimmt.
Die Sitzungsgelder sind bis heute unverändert und werden aus der Haushaltsstelle 1. 614.5700.0 beglichen.
Darstellung der ökologischen und sozialen Auswirkungen:
-entfällt-
