Beschlussvorlage - 2015/0232/ETD
Grunddaten
- Betreff:
-
6. Fortschreibung des Abwasserbeseitigungskonzeptes
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- 7 - Eigenbetrieb Technische Dienste
- Berichterstattung:
- Frau Lo Cicero-Marenberg
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Betriebsausschuss für den Eigenbetrieb Technische Dienste
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Vorberatung
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10.06.2015
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Erledigt
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Rat der Stadt Alsdorf
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Entscheidung
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11.06.2015
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Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Der Betriebsausschuss für den Eigenbetrieb Technische Dienste empfiehlt dem Rat der Stadt:
Der Rat der Stadt stimmt der 6. Fortschreibung des Abwasserbeseitigungskonzeptes (ABK) zu und beauftragt die Verwaltung, für die 6. Fortschreibung des ABK das Benehmen mit dem Wasserverband Eifel-Rur (WVER) herzustellen.
Sachverhalt
Darstellung der Sachlage:
Der Eigenbetrieb Technische Dienste der Stadt Alsdorf nimmt die öffentliche Abwasserbeseitigungspflicht der Stadt Alsdorf nach Vorgabe der gesetzlichen Vorschriften wahr.
Die 6. Fortschreibung des Abwasserbeseitigungskonzeptes (ABK) der Stadt Alsdorf ist gemäß § 53 Abs. 1 Satz 7 des Landeswassergesetzes NRW in 2015 der Oberen Wasserbehörde bei der Bezirksregierung Köln vorzulegen. 1982 wurde das erste Abwasserbeseitigungskonzept aufgestellt. In den Jahren 1988, 1993, 1999, 2005 und 2010 fortgeschrieben.
Städte und Gemeinden sind verpflichtet, die zur ordnungsgemäßen Abwasserbeseitigung notwendigen Abwasseranlagen in angemessenen Zeiträumen zu errichten, zu erweitern oder den allgemein anerkannten Regeln bzw. Stand der Technik anzupassen.
Das Abwasserbeseitigungskonzept stellt eine zeitliche Abfolge der Maßnahmen zur ordnungsgemäßen Abwasserbeseitigung dar. Es enthält zusätzlich zum geplanten Zeitpunkt Aussagen über die geschätzten Kosten der relevanten Maßnahmen (siehe ABK, II. Übersicht über geplante Investitionen 2016-2021). Zur Abwasserbeseitigung gehört sowohl die Abwasserableitung als auch die Abwasserreinigung. Die Abwasserreinigung obliegt dem Wasserverband Eifel-Rur, der zurzeit zwei Abwasserbehandlungsanlagen (Bettendorf und Broichtal) und neun Sonderbauwerke zur Regenwasserbehandlung innerhalb des Stadtgebietes betreibt.
Das der Oberen Wasserbehörde in der Fassung der 5. Fortschreibung vorliegende Abwasserbeseitigungskonzept stammt aus dem Jahr 2010, so dass die 6. Fortschreibung in 2015 ansteht. Die aktuelle Fortschreibung basiert auf den bisherigen Abwasserbeseitigungskonzepten und berücksichtigt alle zwischenzeitlichen Entwicklungen durch
- Gesetzesänderungen
- laufenden wasserrechtlichen Erlaubnis- und Genehmigungsverfahren
- LWA-Flut-Berechnungen
- Bauleitplanungen
- Kanalzustandserfassungen
- Erkenntnisse aus den Generalentwässerungsplänen für Teileinzugsgebiete.
Gemäß der „Verwaltungsvorschrift über die Aufstellung von Abwasserbeseitigungskonzepten“ (MUNLV-NRW) vom 08.08.2008 enthält die 6. Fortschreibung des Abwasserbeseitigungskonzept die 1. Fortschreibung des Niederschlagswasserbeseitigungskonzeptes. Hierin wird Auskunft über die Niederschlagswasserbeseitigung zukünftiger Prognoseflächen gemäß § 51a des Landeswassergesetzes (LWG) gegeben. Ferner werden die Auswirkungen auf bestehende Entwässerungsanlagen dargestellt.
Änderungen gegenüber dem Abwasserbeseitigungskonzept von 2010 im Einzugsgebiet der Abwasserbehandlungsanlage Broichtal
Die Kanalsanierungsmaßnahmen Ahrweg, Kanalsanierung Busch (Pappelstraße, Am Waldsaum, Blumenstraße), Geilenkirchener Straße und Broicher Straße werden aus unterschiedlichen Gründen zurückgestellt. Zu diesen Gründen gehört u. a. die Aufstellung neuer Bebauungspläne, die bisher noch keine Berücksichtigung in den Generalentwässerungsplänen (GEP) fanden. Somit sind Anpassungen von GEPs erforderlich. Zudem wird aufgrund der häufiger auftretenden Starkregenereignisse für das gesamte Stadtgebiet ein Fließwegmodell erarbeitet, um Vorsorge für besonders risikobehaftete Bereiche treffen zu können.
Die Kanalsanierung Theodor-Seipp-Straße wird aufgrund des Neubaus des Kultur- und Bildungszentrums Alsdorf auf 2016 verschoben. Die Umsetzung der Maßnahme Theodor-Seipp-Straße erfolgt gleichzeitig mit den Umsetzungen der Bebaubauungspläne Am Weiher und Am Tierpark.
Änderungen gegenüber dem Abwasserbeseitigungskonzept von 2010 im Einzugsgebiet der Abwasserbehandlungsanlage Bettendorf
Die Kanalsanierungsstrategie Neuweiler (Oidtweiler Weg, Marie-Juchacz-Straße, Sophie-Scholl-Straße, Werthmannstraße, Im Brühl, Linnicher Straße) wird durch die Ertüchtigung der Pumpstation „Auf dem Kamp“ sowie die Umsetzung der städtebaulichen Planung für das Gebiet Marie-Juchacz-Straße vorerst zurückgestellt. Das ehemalige Trennsystem in Alsdorf - Neuweiler soll langfristig in ein 1 - Rohr - Mischsystem umgewandelt werden.
Die Maßnahme Am Kreuzberg wird ebenfalls zurückgestellt. Das zum Teil noch vorhandene Trennsystem in Alsdorf Schaufenberg soll langfristig auf ein 1 - Rohr - Mischsystem umgestellt werden.
Die Maßnahmen Sanierung Verbindung Brahmstraße zum Stauraumkanal mit unterliegender Entlastung (Sku) Neuweiler und Hauptstraße Anschluss Maurerstraße werden aufgrund noch notwendiger Überprüfungen im Hinblick auf die technische Umsetzbarkeit zurückgestellt.
Änderungen gegenüber dem Abwasserbeseitigungskonzept von 2010 im Teileinzugsgebiet der Abwasserbehandlungsanlage Würselen-Euchen – Blumenrath und Broicher Siedlung
Die Kanalsanierung Blumenrath (Sammler Weststraße, Pestalozzistraße, Poststraße, Viehaustraße, August-Schmidt-Straße, Gaußstraße) wird verschoben. Hier ist aus der Vorplanung eine Sanierung aus baulichen und hydraulischen Gründen notwendig. Zusätzlich zu den bereits vorliegenden Unterlagen soll aufgrund der häufiger auftretenden Starkregenereignisse das noch in Erarbeitung befindliche Fließwegmodell zur Vorsorge für besonders risikobehaftete Bereiche in die weitere Planung miteinbezogen werden.
Für abgeschlossene Maßnahmen aus dem Abwasserbeseitigungskonzept 2010 im Einzugsgebiet der Abwasserbehandlungsanlage Broichtal wurden insgesamt 2.195.180,00 Euro verausgabt. Im Wesentlichen handelt es sich hierbei um Maßnahmen zur Kanalsanierung Ofden, Sanierung des Zulaufsammlers zur Abwasserbehandlungsanlage Broichtal mit Umlegung der Einleitstelle sowie der Neuerschließung des Baugebietes „Dr.-Helmut-Eckert-Straße“.
Im Einzugsgebiet der Abwasserbehandlungsanlage Bettendorf wurden im gleichen Zeitraum Mittel in Höhe von 2.970.845,00 Euro verausgabt. Die Maßnahmen setzen sich zusammen aus der Übernahme der Kanäle der früheren IGA GmbH, sowie größere Kanalsanierungen in der Enzian-, Veilchen-, Jasmin-, Flieder- und Marienstraße sowie der Montanstraße.
Im Einzugsgebiet der Abwasserbehandlungsanlage Würselen-Euchen wurden rd. 405.000,00 Euro in Maßnahmen investiert.
In der 6. Fortschreibung des ABK sind die einzelnen Maßnahmen für die Kanalisation und die Erschließungen in einer zeitlichen Abfolge 2016 - 2021 und 2022 - 2027 (siehe II, III und IV des ABK) sowie einer Kostenschätzung für das jeweilige Einzugsgebiet der Abwasserbehandlungsanlage aufgeführt. Insgesamt sind über den Zeitraum 2016 bis 2021 Investitionen in Höhe von ca. 9.200.000 Euro vorgesehen.
2016 3.050.000,00 Euro
2017 2.850.000,00 Euro
2018 1.030.000,00 Euro
2019 620.000,00 Euro
2020 670.000,00 Euro
2021 940.000,00 Euro.
Bei den aufgeführten Erschließungsmaßnahmen handelt es sich im Wesentlichen um potentielle Entwicklungsflächen aus dem gültigen Flächennutzungsplan, die dementsprechend in den Kanalisationsplanungen und den Berechnungen zur Regenwasserbehandlung enthalten bzw. zu berücksichtigen sind.
Die in der 6. Fortschreibung des Abwasserbeseitigungskonzeptes aufgeführten Kanalsanierungsmaßnahmen für die Jahre 2016 bis 2021 decken sich mit dem Wirtschaftsplan 2015.
In der anstehenden 7. Fortschreibung sind die Jahre 2022 bis 2027 detaillierter zu betrachten.
Mit dem vorhandenen Kanalkataster, unter Berücksichtigung der vorliegenden Generalentwässerungspläne für komplexere, größere Einzugsgebiete sowie der Kanalzustandserfassung und der darauf aufbauenden Kanalsanierungsstrategien liegen entsprechend gesetzlicher Regelungen die Grundlagen vor. Zudem wird zurzeit ein Fließwegmodell erarbeitet, welches zur Identifizierung und Vorsorge für besonders risikobehaftete Bereiche bei Starkregenereignissen im Stadtgebiet Alsdorf dienen soll. Mit diesen lfd. zu aktualisierenden Grundlagen wird das ABK in Zukunft fortgeschrieben.
Darstellung der Rechtslage:
Die Stadt Alsdorf ist gemäß § 53 Abs. 1 Satz 7 des LWG verpflichtet, das Abwasserbeseitigungskonzept (ABK) der Oberen Wasserbehörde bei der Bezirksregierung Köln vorzulegen.
Darstellung der finanziellen Auswirkungen:
Die in der 6. Fortschreibung des ABK aufgeführten Kanalsanierungsmaßnahmen sind größtenteils im Wirtschaftsplan 2015 eingestellt.
Die nicht im Wirtschaftsplan 2015 enthaltenen Maßnahmen werden in den Wirtschaftsplänen der nächsten Jahre eingearbeitet.
Darstellung der ökologischen und sozialen Auswirkungen:
-Entfällt-
Anlagen:
Anlage 1: Abwasserbeseitigungskonzept der Stadt Alsdorf: 6. Fortschreibung für die Jahre 2016 bis 2021 (Seite 1-45)
Anlage 2: Niederschlagswasserbeseitigungskonzept im Rahmen der 6. Fortschreibung des Abwasserbeseitigungskonzeptes der Stadt Alsdorf (Seite 1-12)
a) Erläuterungsbericht
b) Anlagen
Anlage 3: Übersichtsplan. Der Übersichtsplan hängt zur Einsichtnahme während der Sitzung des Betriebsausschusses für die Mitglieder des Betriebsausschusses bzw. für die Ratsmitglieder während der Ratssitzung im großen Sitzungssaal aus. Er wird anschließend Bestandteil des jeweiligen Sitzungsprotokolls.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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1,3 MB
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2
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(wie Dokument)
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801,2 kB
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3
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(wie Dokument)
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1.016,2 kB
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